Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
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Cartes-fiches
Knoten:
III. Leistungsbeurteilung Einfahrt (Bestimmung Verkehrsqualität)
(siehe Skript J, S. 4 - 6)
- IIIa) Ermittlung Leistungsfähigkeit L E(i) :
- ohne FG-Einfluss (siehe Abb. 2)
- mit FG-Einfluss (siehe Abb. 3)
- IIIb) Berechnung Belastungsreserve R E(i) :
R_E(i) = L_E(i) - Q_E(i)
- IIIc) Ermittlung mittlere Wartezeit Einfahrt (gemäss Abb. 4)
- IIId) Bestimmen Verkehrsqualitätsstufe Einfahrt (siehe auch Abb. 4).
(siehe Skript J, S. 4 - 6)
Befreiung von Erstellungspflicht
Folgende Fälle befreien von der Erstellungspflicht (primär im Wohnen)
- Eingriff ins Wohnbild
- Eingriff in Vorgärten
- Unzumutbarer Aufwand
Situationen, in denen Siedlungseingriffe durch Parkfelder nicht erwünscht sind oder technisch sehr aufwendig sind oder praktisch nicht möglich sind. Von der Gemeinde ist stattdessen eine Ersatzabgabe zu leisten, womit sie einen Ersatz-Parkraum (Sammelgaragen) erstellen sollen.
Kriterien Lage Parkierungsanlagen (Parkhäuser)
- Nahe am Zielort (bei privaten Bauten sind diese im Gebäude integriert)
- Optimale Einbindung ins Strassennetz
Lichtsignalanlage:
Phasenbildung
Im Idealfall sind die Phasen so gebildet, dass keine Ströme auf Konflikt verkehren.
Praktisch lassen sich gewisse Konflikte jedoch nicht vermeiden, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
(-> Grafik)
Die Phasenbildung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Je mehr gleich grosse Ströme in einer Phase zusammengefasst werden können und je weniger Phasen entstehen, desto höher ist die Leistungsfähigkeit.
Lichtsignalanlage:
Abhängigkeit der Leistungsbeurteilung (vereinfacht)
Die Leistungsbeurteilung ist abhängig von:
- Phasenbildung
- Grünzeit für die einzelnen Phasen
- Zwischenzeit
- Umlaufzeit
Zielortnähe von Parkierungsanlagen
Akzeptierte Gehdistanz bis zum Zielort hängt von vers. Einflüssen ab:
- Grösse des Ortes (in der Kleinstadt wesentlich tiefer als in der Grossstadt)
- Verkehrszweck (bei Lebensmitteleinkauf kleiner Distanzen als beim touristischen Verkehr)
- Attraktivität Aussenraum (historischen Altstädten weiter als in Vorstädten)
Schwankt je nach Stadtgrösse und Parkierungszweck von 200m (Kleinstadt, Einkauf) bis über 1000m (Grossstadt, Tourismus)
Lichtsignalanlage:
Grünzeit für die einzelnen Phasen
Grünzeit für die einzelnen Phasen:
- Massgebend ist der stärkst belastete Mfz-Strom innerhalb derselben Phase
- Grünzeitbedarf: 2“ pro Personenwageneinheit (PWE) 2
- Die minimale Grünzeit beträgt 4“
- Die Anzahl der Fussgänger hat in der Regel keinen Einfluss auf die Dauer der Grünzeit. Die Fussgänger sind jedoch bei der Phasenbildung zu berücksichtigen (siehe vorheriger Punkt). Der Einfluss der Fussgänger auf die Leistungsfähigkeit ist bei der LSA wesentlich geringer als beim Kreisel.
Lichtsignalanlage:
Zwischenzeit:
Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Grünphasen = Gelbzeit.
Entspricht im Wesentlichen der Räumzeit:
- üblicherweise 5“
- bei Fussgänger und Velo genauer prüfen: 1.2m/sec, resp. 5m/sec.
Lichtsignalanlage:
Umlaufzeit:
Die Umlaufzeit ist diejenige Zeit, die benötigt wird, bis jede Phase einmal „grün“ gehabt hat.
Umlaufzeit = Total Grünzeiten für die einzelnen Phasen + Total Zwischenzeiten zwischen den einzelnen Phasen.
Je grösser Umlaufzeit:
- desto grösser Leistungsfähigkeit (kleinerer Anteil Zwischenzeiten)
- desto grösser kurzzeitiger Rückstau (da Rotphase länger)
- desto grösser Wartezeit Fussgänger
Umlaufzeit: üblicherweise 60“-90“; 60“ innerorts bei vielen Fussgängern, 90“ ausserorts, wo kurzzeitig grössere Rückstaus in Kauf genommen werden können.
Angebotselemente des öV
- Feste Linienführung
- Feste Haltestellen
- Fester Fahrplan
Einbindung von Parkierungsanlagen ins Strassennetz
Sind so ins Strassennetz zu integrieren und anzuschliessen, dass stark belastete Strassenabschnitte nicht noch zusätzlich belastet werden.
Art des Anschlusses hängt von der Grösse der Parkierungsanlage und dem Verkehrsaufkommen ab. Bei Einfahrtsschranken ist darauf zu achten, dass keine Rückstaus auf die Strassen entstehen.
Lichtsignalanlage:
Schritte der Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung besteht aus den nachstehenden Schritten I-V:
I : Annahme Umlaufzeit (60“- 90“, d.h. Anzahl Umläufe/h 60 – 40)
II : Phasenplan erstellen
III : Erforderliche Grünzeit pro Phase für einen Umlauf bestimmen (stärkstbelasteter Strom innerhalb derselben Phase in PWE x 2“)
IV : Auslastungsgrad pro Umlauf ermitteln (siehe Formel)
V : Verkehrsqualität bestimmen (siehe Kap. J, S. 11, Abbildung 6)
Die Leistungsbeurteilung erfolgt somit bezüglich eines Umlaufs
Richtwert Erstellungskosten Parkierungsanlagen
Unterirdisch: 30'000 - 50'000 Fr. / Parkplatz (innerstädtischen Verhältnissen etwa 100'000 Fr. / Parkplatz)
Oberirdisch: 7'000 - 10'000 Fr. / Parkplatz (ohne Landerwerb)
Lichtsignalanlage:
effektiver Phasenablauf
- Der effektive Phasenablauf erfolgt nicht ausschliesslich nach einer festen Steuerung, sondern zum Teil verkehrsabhängig.
- Ströme mit hohem Verkehrsaufkommen werden z.T. zwei nacheinander folgenden
Phasen zugeordnet.
- Aus Sicherheitsgründen haben Ströme, die auf Konflikt verkehren, eine um 2-3 Sekunden versetzte Grünphase.
- Velofahrer haben, ebenfalls aus Sicherheitsgründen, in der Regel gegenüber dem MIV eine Vorgrünphase, sofern ein Radsteifen auf der Knotenzufahrt besteht.
Arten Parkraumbewirtschaftung
- Beschränkung Parkdauer
- Erhebung Gebühr
Betrifft den öffentlich zugänglichen Parkraum (Strassenparkierung und Einkaufszentrum)
Räumliche Erschliessung des öV
- Erschliessung besteht aus:
- Liniennetz
- Linienführung (der einzelnen Linien)
- Haltestellen - Grob-/ Feinerschliessung durch Liniennetz
- Groberschliessung (grosser Haltestellenabstand): Bahn, Regionalbus
- Feinerschliessung (kleiner Haltestellenabstand): Tram, Stadtbus, Ortsbus - Linienarten Feinerschliessung
- Radiallinie, Durchmesserlinine, Tangentiallinie - Gehbereich Haltestellen
- Je grösser die Geschwindigkeit des öV, desto grösser der Gehbereich
(- Bahnhof: 600 - 800 m
- Regionalbus: 400 - 500 m
- Ortsbus / Stadtbus / Tram: 300 m)
zeitliche Erschliessung öV
Zusammensetzung zeitliche Erschliessung:
- Kursfolge (Takt)
- Betriebszeiten (Betriebsbeginn, -ende)
- Fahrzeit
- Umsteigezeit
-> Fahrzeit + Umsteigezeit = Reisezeit
Zweck der Beschränkung der Parkdauer und Gebühr
Nutzungsbezogenes Parkierungsverhalten gewährleisten
- Zeitlich: keine Langzeitparkierung bei intensivem Kundenverkehr (hoher Umschlag der Parkfelder)
- Örtlich: keine Fremdparkierung in Wohngebieten durch Pendler- oder Freizeitverkehr
Zweck der Gebühr ist unterschiedlich
- Finanzierung Parkraum (Erstellung, Betrieb, Unterhalt)
- Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch (Nachtparkierungsgebühr auf öffentlichen Strassen)
- Verkehrslenkung (Verhaltensänderung zeitlich oder bezüglich Verkehrsmittelwahl)
Groberschliessung Liniennetz
- Besteht aus der Bahn
- Bahnhof soll im Zentrum der Ortschaft resp. Stadt liegen
- Für die Groberschliessung grosser Städte sind im Nahverkehr (S-Bahn) mehrere Bahnhaltestellen erforderlich (zusätzliche im Zentrum sowie in den Siedlungsschwerpunkten ausserhalb des Zentrums)
Groberschliessung Linienführung
- Linienführung der Bahn ist weitgehend gegeben
Massnahmen zur Beschränkung Parkdauer
- Parkierung mit Parkscheibe
- "Blaue Zone"
- "Weisse Zone"
- Parkuhr
- Nur Signalisation
Feinerschliessung Linienführung
- Linienführung soll möglichst direkt erfolgen (keine Umwege).
- Rundkurse sollen nicht angeboten werden
- Gründe gegen Rundkurse
- Umwege
- schlechte Anschlüsse (geringe Flexibilität bei Fahrplangestaltung)
- Lesbarkeit Fahrplan (ungewohnte Fahrplandarstellung) - grosse Städte: Durchmesser- und Tangentiallinien
- Kelinstädte: Durchmesserlinien
Haltestellen
- Groberschliessung:
- Haltestellen müssen in den Siedlungsschwerpunkten liegen.
- Abstand zwischen 1 km (S-Bahn Innenstadt) bis mehrere 100 m (ICE/TGV) - Feinerschliessung
- Haltestellenabstand: 400 m, bei Ortsbussen in Kleinstädten: 300 m
- Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz und die Siedlungsdichte resp. Hauptzielorte (z.B. Einkaufszentrum) auszurichten
Parkieren mit Parkscheibe
- "Blaue Zone"
Beschränkung der Parkdauer: Mo-Sa von 8.00-19.00 Uhr auf 1-1.5 Std. (über Mittag bis 3 Std.)
Beschränkung kann auf den Sonntag ausgedehrt werden und ist mit einer Zusatztafel zu signalisieren. Parkfelder sind blau markiert.
- "Weisse Zone"
Parkdauer kann an allen Tagen während 24 Std. eingeschränkt werden. Die Beschränkungsdauer und der Geltungsbereich ist frei wählbar. Kann auf 30 Min. reduziert werden, jedoch auch länger als in der "blauen Zone" sein. Die maximale Parkdauer ist in der Signalisation anzugeben. Die Parkfelder sind weiss markiert.
In beiden Zonen können bestimmte Nutzergruppen ausgenommen werden (Anwohner mit Parkkarten)
Kursfolge Groberschliessung
- Fernverkehr: 60'-Takt/30'-Takt
- Nahverkehr (S-Bahn): 30'-Takt/15'-Takt
Kursfolge Feinerschliessung
- Stadt
Hauptlinien: 5'-Takt bis 7.5'-Takt
Nebenlinine: 15'-Takt - Kleinstadt: 15'-Takt
mit jeweils allfälligen Verdichtungen während der Hauptverkehrszeit und Verdünnungen während der Randverkehrszeit
Parkieren mit Parkuhr
Zeitbeschränkungen sind freier wählbar als bei der Parkscheibe. Übliche Zeitbeschränkungen sind: 15,30,60,90 und 120 Minuten. In Parkhäusern ist die Parkdauer länger.
Parkuhr ist mit einer Gebühr verbunden.
Betriebszeiten
- i.d.R. von 5.00 Uhr - 1.00 Uhr
- am Wochenende im städtischen Raum durchgehendes Nachtangebot
- an Sonntagen: Betriebsbeginn ca. 1 Std. später
Parkieren mit Signalisation
Bei der Zeitbeschränkung durch Signalisation ist die Kontrolle mit grossem Aufwand verbunden und erfolgt deshalb kaum. Das Risiko der Missachtung ist dementsprechend gross.
Anschlusszeiten
- Bahn - Bahn: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Bahn - Tram/Bus: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Tram/Bus - Tram/Bus: 2 - 3 Min
Räumliche Erschliessung ländlicher Raum
- aufgrund geringer Siedlungsgrösse genügt meistens Groberschliessung durch Regionalverkehr (Regionalzug oder -bus)
- Haltestellenabstand: 400 - 500 m
- Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz auszurichten
- Regionalverkehr stellt die Verbindung in die nächste Stadt resp. nächster Bahnhof her
zeitliche Erschliessung ländlicher Raum
- Grundangebot im 60'-Takt ist genügend, allenfalls verdichtet auf 30'-Takt während HVZ
- wichtig ist durchgehende Transportkette (optimale und garantierte Anschlüsse an übergeordnete öV-Netz)
- Betriebszeiten i.d.R. wie im städtischen Raum, allerdings ohne Nachtangebot + allenfalls reduziertem RVZ-Betrieb
Angebotskriterien öV neben räumlicher und zeitlicher Erschliessung
- Zuverlässigkeit des Fahrplans / behinderungsfreie Fahrt
- Behinderungen bestehen beim strassengebundenen öV + bei hoch ausgelasteten Bahnstrecken
- im Schienenverkehr sind im Agglomerationsraum Personen-Fernverkehr und -Nahverkehr sowie Güterverkehr zu trennen - Komfort
- Sitzplatzgarantie
- Klimatisierung
- beim Feinverteiler (Tram, Bus) + auf kurzen Distanzen der S-Bahn sind Stehplätze akzeptiert - Information
- wichtig für nicht regelmässige öV- Kunden und bei Verbindungen, die selten benutzt werden (Ausflugs- und Tourismusverkehr) - Sicherheit vor Belästigung und Gewalt
- möglichst transparentes Rollmaterial
- Zugbegleiter am Abend und in der Nacht - Erscheinungsbild / Auftritt des öffentlichen Verkehrs
- Design + Sauberkeit der Fahrzeuge und Haltestellen - Durchgehende Tarife / Fahrausweise (Tarifverbund)
- Ein Billet pro Fahrt
Angebotsausprägung Nah- / Fernverkehr
- je häufiger Wege unternommen werden, desto wichtiger ist die Verfügbarkeit des öV
- häugie Wege sind i.d.R. kurz, die seltenen lang
- je grösser die Distanz, desto wichtiger die Fahrzeit und Komfort
- keine wesentlichen Unterschiede zwischen Kurz- und Langstreckenverkehr hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der umsteigefreien Verbindung
Wirkung und Eignung von Gebühren
- Wirkung der Gebühr hängt vom Fahrtzweck und der Höhe der Gebühr ab. Die konkreten Wirkungen sind umstritten, auch wegen der dürftigen Datenlage.
- Durch zunehmende Gebührenhöhen können folgende Wirkungen erzielt werden:
- Beschäftigte: Umsteigen auf ÖV
- Einkauf food: vermehrt weniger, dafür grössere Einkäufe
- Einkauf nonfood: unterschiedlich
- Freizeit: allenfalls umsteigen auf ÖV
- Höhere Gebühren während den Verkehrsspitzen als tagsüber kann das Verkehrsaufkommen zeitlich beeinflusst werden.
Angebotselemente Fahrplanbearbeitung
- Kursfolge
- Betriebszeiten
- Anschlüsse
- Fahrzeit
-> Kursfolge, Betriebszeiten und Anschlüsse ergeben sich anhand der Angebotsgrundsätze.
Die Fahrzeit von Bussen wird ermittelt.