Verkehrsplanung

Verkehrsplanung

Verkehrsplanung


N. S.
Diese Lernkarten behandeln verkehrsplanerische Maßnahmen auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf Themen wie Fußgänger, Velofahrer und den öffentlichen Verkehr. Sie beleuchten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsleistung, wie temporäre Standstreifennutzung, variable Höchstgeschwindigkeiten und Parkraumbewirtschaftung. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende und Fachleute in der Verkehrsplanung, die sich mit der Optimierung des Verkehrsflusses und der Förderung nachhaltiger Mobilität auseinandersetzen.
Cartes-fiches
187
Utilisateurs
5
Langue
Allemand
Catégorie
Code de la route
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
20.09.2016 / 23.12.2020

Cartes-fiches

Knoten: 

II:  Leistungsbeurteilung Ausfahrt (Bestimmung Auslastungsgrad) 

- IIa):  Ermittlung Leistungsfähigkeit L_A(i)  

(gemäss Abb. 1) 


- IIb):  Berechnung Auslastungsgrad X_A(i)  :

X_A(i)   = Q_A(i)  / L_A(i)    

Der Auslastungsgrad muss kleiner als 1.0 sein.  

Knoten: 

III.  Leistungsbeurteilung Einfahrt  (Bestimmung Verkehrsqualität) 

(siehe Skript J, S. 4 - 6)

- IIIa)   Ermittlung Leistungsfähigkeit L E(i) : 
-  ohne FG-Einfluss (siehe Abb. 2) 
-  mit FG-Einfluss  (siehe Abb. 3)  
 
- IIIb)  Berechnung Belastungsreserve R E(i)  : 
  
R_E(i)   = L_E(i)   -   Q_E(i)   

- IIIc)  Ermittlung mittlere Wartezeit Einfahrt (gemäss Abb. 4) 
- IIId) Bestimmen Verkehrsqualitätsstufe Einfahrt (siehe auch Abb. 4). 

(siehe Skript J, S. 4 - 6)

Befreiung von Erstellungspflicht

Folgende Fälle befreien von der Erstellungspflicht (primär im Wohnen)

  • Eingriff ins Wohnbild
  • Eingriff in Vorgärten
  • Unzumutbarer Aufwand

Situationen, in denen Siedlungseingriffe durch Parkfelder nicht erwünscht sind oder technisch sehr aufwendig sind oder praktisch nicht möglich sind. Von der Gemeinde ist stattdessen eine Ersatzabgabe zu leisten, womit sie einen Ersatz-Parkraum (Sammelgaragen) erstellen sollen.

Kriterien Lage Parkierungsanlagen (Parkhäuser)

  • Nahe am Zielort (bei privaten Bauten sind diese im Gebäude integriert)
  • Optimale Einbindung ins Strassennetz

Lichtsignalanlage: 

Phasenbildung 

Im  Idealfall  sind  die  Phasen  so  gebildet,  dass  keine  Ströme  auf  Konflikt  verkehren. 
Praktisch lassen sich gewisse Konflikte jedoch nicht vermeiden, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. 

(-> Grafik)

Die  Phasenbildung  hat  einen  entscheidenden  Einfluss  auf  die  Leistungsfähigkeit.  Je mehr  gleich  grosse  Ströme  in  einer  Phase  zusammengefasst  werden  können  und  je weniger Phasen entstehen, desto höher ist die Leistungsfähigkeit. 

Lichtsignalanlage: 

Abhängigkeit der Leistungsbeurteilung (vereinfacht) 

 

Die Leistungsbeurteilung ist abhängig von: 
-  Phasenbildung 
-  Grünzeit für die einzelnen Phasen 
-  Zwischenzeit 
-  Umlaufzeit 

Zielortnähe von Parkierungsanlagen

Akzeptierte Gehdistanz bis zum Zielort hängt von vers. Einflüssen ab:

  • Grösse des Ortes (in der Kleinstadt wesentlich tiefer als in der Grossstadt)
  • Verkehrszweck (bei Lebensmitteleinkauf kleiner Distanzen als beim touristischen Verkehr)
  • Attraktivität Aussenraum (historischen Altstädten weiter als in Vorstädten)

Schwankt je nach Stadtgrösse und Parkierungszweck von 200m (Kleinstadt, Einkauf) bis über 1000m (Grossstadt, Tourismus)

Lichtsignalanlage:

Grünzeit für die einzelnen Phasen

Grünzeit für die einzelnen Phasen: 
-  Massgebend ist der stärkst belastete Mfz-Strom innerhalb derselben Phase 
-  Grünzeitbedarf: 2“ pro Personenwageneinheit (PWE) 2  
-  Die minimale Grünzeit beträgt 4“ 
-  Die Anzahl der Fussgänger hat in der Regel keinen Einfluss auf die Dauer der Grünzeit. Die Fussgänger sind jedoch bei der Phasenbildung zu berücksichtigen (siehe vorheriger Punkt). Der Einfluss der Fussgänger auf die Leistungsfähigkeit ist bei der LSA wesentlich geringer als beim Kreisel. 

Lichtsignalanlage:

Zwischenzeit: 

Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Grünphasen = Gelbzeit.  

Entspricht im Wesentlichen der Räumzeit:  
- üblicherweise 5“  
- bei Fussgänger und Velo genauer prüfen: 1.2m/sec, resp. 5m/sec. 

Lichtsignalanlage: 

Umlaufzeit: 

Die  Umlaufzeit  ist  diejenige  Zeit,  die  benötigt  wird,  bis  jede  Phase  einmal  „grün“ gehabt hat.  
Umlaufzeit  =  Total  Grünzeiten  für  die  einzelnen  Phasen  +  Total  Zwischenzeiten zwischen den einzelnen Phasen. 

Je grösser Umlaufzeit: 
-  desto grösser Leistungsfähigkeit (kleinerer Anteil Zwischenzeiten)  
-  desto grösser kurzzeitiger Rückstau (da Rotphase länger) 
-  desto grösser Wartezeit Fussgänger 
Umlaufzeit:  üblicherweise  60“-90“;  60“  innerorts  bei  vielen  Fussgängern,  90“ ausserorts, wo kurzzeitig grössere Rückstaus in Kauf genommen werden können. 

Angebotselemente des öV

- Feste Linienführung

- Feste Haltestellen

- Fester Fahrplan

Einbindung von Parkierungsanlagen ins Strassennetz

Sind so ins Strassennetz zu integrieren und anzuschliessen, dass stark belastete Strassenabschnitte nicht noch zusätzlich belastet werden.

Art des Anschlusses hängt von der Grösse der Parkierungsanlage  und dem Verkehrsaufkommen ab. Bei Einfahrtsschranken ist darauf zu achten, dass keine Rückstaus auf die Strassen entstehen.

Lichtsignalanlage: 

Schritte der Leistungsbeurteilung 

Die Leistungsbeurteilung besteht aus den nachstehenden Schritten I-V: 
I  :  Annahme Umlaufzeit (60“- 90“, d.h. Anzahl Umläufe/h 60 – 40) 
II  :  Phasenplan erstellen 
III :  Erforderliche  Grünzeit  pro  Phase  für  einen  Umlauf  bestimmen  (stärkstbelasteter Strom innerhalb derselben Phase in PWE x 2“) 
IV :  Auslastungsgrad pro Umlauf ermitteln (siehe Formel)
V  :  Verkehrsqualität bestimmen    (siehe Kap. J, S. 11, Abbildung 6) 
 
Die Leistungsbeurteilung erfolgt somit bezüglich eines Umlaufs  

Richtwert Erstellungskosten Parkierungsanlagen

Unterirdisch: 30'000 - 50'000 Fr. / Parkplatz (innerstädtischen Verhältnissen etwa 100'000 Fr. / Parkplatz)

Oberirdisch: 7'000 - 10'000 Fr. / Parkplatz (ohne Landerwerb)

Lichtsignalanlage: 

effektiver Phasenablauf 

-  Der  effektive  Phasenablauf  erfolgt  nicht  ausschliesslich  nach  einer  festen  Steuerung, sondern zum Teil verkehrsabhängig. 
-  Ströme  mit  hohem  Verkehrsaufkommen  werden  z.T.  zwei  nacheinander  folgenden 
Phasen zugeordnet. 
-  Aus Sicherheitsgründen haben Ströme, die auf Konflikt verkehren, eine um 2-3 Sekunden versetzte Grünphase. 
-  Velofahrer  haben,  ebenfalls  aus  Sicherheitsgründen,  in  der  Regel  gegenüber  dem  MIV eine Vorgrünphase, sofern ein Radsteifen auf der Knotenzufahrt besteht. 

Ermittlung Güteklasse ÖV-Erschliessung

Arten Parkraumbewirtschaftung

  • Beschränkung Parkdauer
  • Erhebung Gebühr

Betrifft den öffentlich zugänglichen Parkraum (Strassenparkierung und Einkaufszentrum)

Räumliche Erschliessung des öV

  • Erschliessung besteht aus:
    - Liniennetz
    - Linienführung (der einzelnen Linien)
    - Haltestellen
  • Grob-/ Feinerschliessung durch Liniennetz
    - Groberschliessung (grosser Haltestellenabstand): Bahn, Regionalbus
    - Feinerschliessung (kleiner Haltestellenabstand): Tram, Stadtbus, Ortsbus
  • Linienarten Feinerschliessung
    - Radiallinie, Durchmesserlinine, Tangentiallinie
  • Gehbereich Haltestellen
    - Je grösser die Geschwindigkeit des öV, desto grösser der Gehbereich
    (- Bahnhof: 600 - 800 m
    - Regionalbus: 400 - 500 m
    - Ortsbus / Stadtbus / Tram: 300 m)

zeitliche Erschliessung öV

Zusammensetzung zeitliche Erschliessung:
- Kursfolge (Takt)
- Betriebszeiten (Betriebsbeginn, -ende)
- Fahrzeit
- Umsteigezeit
   -> Fahrzeit + Umsteigezeit = Reisezeit

Zweck der Beschränkung der Parkdauer und Gebühr

Nutzungsbezogenes Parkierungsverhalten gewährleisten

  • Zeitlich:    keine Langzeitparkierung bei intensivem Kundenverkehr (hoher Umschlag der Parkfelder)
  • Örtlich:     keine Fremdparkierung in Wohngebieten durch Pendler- oder Freizeitverkehr

Zweck der Gebühr ist unterschiedlich

  • Finanzierung Parkraum (Erstellung, Betrieb, Unterhalt)
  • Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch (Nachtparkierungsgebühr auf öffentlichen Strassen)
  • Verkehrslenkung (Verhaltensänderung zeitlich oder bezüglich Verkehrsmittelwahl)

Groberschliessung Liniennetz

- Besteht aus der Bahn
- Bahnhof soll im Zentrum der Ortschaft resp. Stadt liegen
- Für die Groberschliessung grosser Städte sind im Nahverkehr (S-Bahn) mehrere Bahnhaltestellen erforderlich (zusätzliche im Zentrum sowie in den Siedlungsschwerpunkten ausserhalb des Zentrums)

Feinerschliessung Liniennetz

- Besteht aus der flächendeckenden Erschliessung durch Bus oder Tram

Groberschliessung Linienführung

- Linienführung der Bahn ist weitgehend gegeben

Massnahmen zur Beschränkung Parkdauer

  • Parkierung mit Parkscheibe
    • "Blaue Zone"
    • "Weisse Zone"
  • Parkuhr
  • Nur Signalisation

Feinerschliessung Linienführung

  • Linienführung soll möglichst direkt erfolgen (keine Umwege).
  • Rundkurse sollen nicht angeboten werden
  • Gründe gegen Rundkurse
    - Umwege
    - schlechte Anschlüsse (geringe Flexibilität bei Fahrplangestaltung)
    - Lesbarkeit Fahrplan (ungewohnte Fahrplandarstellung)
  • grosse Städte: Durchmesser- und Tangentiallinien
  • Kelinstädte: Durchmesserlinien

Haltestellen

  • Groberschliessung:
    - Haltestellen müssen in den Siedlungsschwerpunkten liegen.
    - Abstand zwischen 1 km (S-Bahn Innenstadt) bis mehrere 100 m (ICE/TGV)
  • Feinerschliessung
    - Haltestellenabstand: 400 m, bei Ortsbussen in Kleinstädten: 300 m
    - Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz und die Siedlungsdichte resp. Hauptzielorte (z.B. Einkaufszentrum) auszurichten

Parkieren mit Parkscheibe

  • "Blaue Zone"

Beschränkung der Parkdauer: Mo-Sa von 8.00-19.00 Uhr auf 1-1.5 Std. (über Mittag bis 3 Std.)

Beschränkung kann auf den Sonntag ausgedehrt werden und ist mit einer Zusatztafel zu signalisieren. Parkfelder sind blau markiert.

  • "Weisse Zone"

Parkdauer kann an allen Tagen während 24 Std. eingeschränkt werden. Die Beschränkungsdauer und der Geltungsbereich ist frei wählbar. Kann auf 30 Min. reduziert werden, jedoch auch länger als in der "blauen Zone" sein. Die maximale Parkdauer ist in der Signalisation anzugeben. Die Parkfelder sind weiss markiert.

 

In beiden Zonen können bestimmte Nutzergruppen ausgenommen werden (Anwohner mit Parkkarten)

Kursfolge Groberschliessung

- Fernverkehr: 60'-Takt/30'-Takt
- Nahverkehr (S-Bahn): 30'-Takt/15'-Takt

Kursfolge Feinerschliessung

  • Stadt
    Hauptlinien: 5'-Takt bis 7.5'-Takt
    Nebenlinine: 15'-Takt
  • Kleinstadt: 15'-Takt

mit jeweils allfälligen Verdichtungen während der Hauptverkehrszeit und Verdünnungen während der Randverkehrszeit

Parkieren mit Parkuhr

Zeitbeschränkungen sind freier wählbar als bei der Parkscheibe. Übliche Zeitbeschränkungen sind: 15,30,60,90 und 120 Minuten. In Parkhäusern ist die Parkdauer länger.

Parkuhr ist mit einer Gebühr verbunden.

Betriebszeiten

- i.d.R. von 5.00 Uhr - 1.00 Uhr
- am Wochenende im städtischen Raum durchgehendes Nachtangebot
- an Sonntagen: Betriebsbeginn ca. 1 Std. später

Parkieren mit Signalisation

Bei der Zeitbeschränkung durch Signalisation ist die Kontrolle mit grossem Aufwand verbunden und erfolgt deshalb kaum. Das Risiko der Missachtung ist dementsprechend gross.

Anschlusszeiten

- Bahn - Bahn: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Bahn - Tram/Bus: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Tram/Bus - Tram/Bus: 2 - 3  Min

Wirkung und Eignung der Massnahmen zeitlicher Beschränkung

Fazit:

  • Parkuhren dort wo ein erhöhter Parkfeld-Umschlag erforderlich ist
  • "Weisse Zone" zur Beseitigung der Fremdparkierung in Wohngebieten
  • "Blaue Zone" in Zentrumsgebieten in denen kein erheblicher Parkierungsdruck besteht

Räumliche Erschliessung ländlicher Raum

- aufgrund geringer Siedlungsgrösse genügt meistens Groberschliessung durch Regionalverkehr (Regionalzug oder -bus)

- Haltestellenabstand: 400 - 500 m

- Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz auszurichten

- Regionalverkehr stellt die Verbindung in die nächste Stadt resp. nächster Bahnhof her

zeitliche Erschliessung ländlicher Raum

- Grundangebot im 60'-Takt ist genügend, allenfalls verdichtet auf 30'-Takt während HVZ

- wichtig ist durchgehende Transportkette (optimale und garantierte Anschlüsse an übergeordnete öV-Netz)

- Betriebszeiten i.d.R. wie im städtischen Raum, allerdings ohne Nachtangebot + allenfalls reduziertem RVZ-Betrieb

Angebotskriterien öV neben räumlicher und zeitlicher Erschliessung

  • Zuverlässigkeit des Fahrplans / behinderungsfreie Fahrt
    - Behinderungen bestehen beim strassengebundenen öV + bei hoch ausgelasteten Bahnstrecken
    - im Schienenverkehr sind im Agglomerationsraum Personen-Fernverkehr und -Nahverkehr sowie Güterverkehr zu trennen
  • Komfort
    - Sitzplatzgarantie
    - Klimatisierung
    - beim Feinverteiler (Tram, Bus) + auf kurzen Distanzen der S-Bahn sind Stehplätze akzeptiert
  • Information
    - wichtig für nicht regelmässige öV- Kunden und bei Verbindungen, die selten benutzt werden (Ausflugs- und Tourismusverkehr)
  • Sicherheit vor Belästigung und Gewalt
    - möglichst transparentes Rollmaterial
    - Zugbegleiter am Abend und in der Nacht
  • Erscheinungsbild / Auftritt des öffentlichen Verkehrs
    - Design + Sauberkeit der Fahrzeuge und Haltestellen
  • Durchgehende Tarife / Fahrausweise (Tarifverbund)
    - Ein Billet pro Fahrt

Angebotsausprägung Nah- / Fernverkehr

- je häufiger Wege unternommen werden, desto wichtiger ist die Verfügbarkeit des öV
- häugie Wege sind i.d.R. kurz, die seltenen lang
- je grösser die Distanz, desto wichtiger die Fahrzeit und Komfort
- keine wesentlichen Unterschiede zwischen Kurz- und Langstreckenverkehr hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der umsteigefreien Verbindung

Wirkung und Eignung von Gebühren

  • Wirkung der Gebühr hängt vom Fahrtzweck und der Höhe der Gebühr ab. Die konkreten Wirkungen sind umstritten, auch wegen der dürftigen Datenlage.
  • Durch zunehmende Gebührenhöhen können folgende Wirkungen erzielt werden:
    • Beschäftigte: Umsteigen auf ÖV
    • Einkauf food: vermehrt weniger, dafür grössere Einkäufe
    • Einkauf nonfood: unterschiedlich
    • Freizeit: allenfalls umsteigen auf ÖV
  • Höhere Gebühren während den Verkehrsspitzen als tagsüber kann das Verkehrsaufkommen zeitlich beeinflusst werden.

Angebotselemente Fahrplanbearbeitung

- Kursfolge

- Betriebszeiten

- Anschlüsse

- Fahrzeit

-> Kursfolge, Betriebszeiten und Anschlüsse ergeben sich anhand der Angebotsgrundsätze.
Die Fahrzeit von Bussen wird ermittelt.

Étudier