Verkehrsplanung

Verkehrsplanung

Verkehrsplanung


N. S.
Diese Lernkarten behandeln verkehrsplanerische Maßnahmen auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf Themen wie Fußgänger, Velofahrer und den öffentlichen Verkehr. Sie beleuchten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsleistung, wie temporäre Standstreifennutzung, variable Höchstgeschwindigkeiten und Parkraumbewirtschaftung. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende und Fachleute in der Verkehrsplanung, die sich mit der Optimierung des Verkehrsflusses und der Förderung nachhaltiger Mobilität auseinandersetzen.
Flashcards
187
Students
5
Language
German
Category
Traffic
Level
University
Created / Updated
20.09.2016 / 23.12.2020

Flashcards

Lichtsignalanlage:

Zwischenzeit: 

Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Grünphasen = Gelbzeit.  

Entspricht im Wesentlichen der Räumzeit:  
- üblicherweise 5“  
- bei Fussgänger und Velo genauer prüfen: 1.2m/sec, resp. 5m/sec. 

Lichtsignalanlage: 

Umlaufzeit: 

Die  Umlaufzeit  ist  diejenige  Zeit,  die  benötigt  wird,  bis  jede  Phase  einmal  „grün“ gehabt hat.  
Umlaufzeit  =  Total  Grünzeiten  für  die  einzelnen  Phasen  +  Total  Zwischenzeiten zwischen den einzelnen Phasen. 

Je grösser Umlaufzeit: 
-  desto grösser Leistungsfähigkeit (kleinerer Anteil Zwischenzeiten)  
-  desto grösser kurzzeitiger Rückstau (da Rotphase länger) 
-  desto grösser Wartezeit Fussgänger 
Umlaufzeit:  üblicherweise  60“-90“;  60“  innerorts  bei  vielen  Fussgängern,  90“ ausserorts, wo kurzzeitig grössere Rückstaus in Kauf genommen werden können. 

Angebotselemente des öV

- Feste Linienführung

- Feste Haltestellen

- Fester Fahrplan

Einbindung von Parkierungsanlagen ins Strassennetz

Sind so ins Strassennetz zu integrieren und anzuschliessen, dass stark belastete Strassenabschnitte nicht noch zusätzlich belastet werden.

Art des Anschlusses hängt von der Grösse der Parkierungsanlage  und dem Verkehrsaufkommen ab. Bei Einfahrtsschranken ist darauf zu achten, dass keine Rückstaus auf die Strassen entstehen.

Lichtsignalanlage: 

Schritte der Leistungsbeurteilung 

Die Leistungsbeurteilung besteht aus den nachstehenden Schritten I-V: 
I  :  Annahme Umlaufzeit (60“- 90“, d.h. Anzahl Umläufe/h 60 – 40) 
II  :  Phasenplan erstellen 
III :  Erforderliche  Grünzeit  pro  Phase  für  einen  Umlauf  bestimmen  (stärkstbelasteter Strom innerhalb derselben Phase in PWE x 2“) 
IV :  Auslastungsgrad pro Umlauf ermitteln (siehe Formel)
V  :  Verkehrsqualität bestimmen    (siehe Kap. J, S. 11, Abbildung 6) 
 
Die Leistungsbeurteilung erfolgt somit bezüglich eines Umlaufs  

Richtwert Erstellungskosten Parkierungsanlagen

Unterirdisch: 30'000 - 50'000 Fr. / Parkplatz (innerstädtischen Verhältnissen etwa 100'000 Fr. / Parkplatz)

Oberirdisch: 7'000 - 10'000 Fr. / Parkplatz (ohne Landerwerb)

Lichtsignalanlage: 

effektiver Phasenablauf 

-  Der  effektive  Phasenablauf  erfolgt  nicht  ausschliesslich  nach  einer  festen  Steuerung, sondern zum Teil verkehrsabhängig. 
-  Ströme  mit  hohem  Verkehrsaufkommen  werden  z.T.  zwei  nacheinander  folgenden 
Phasen zugeordnet. 
-  Aus Sicherheitsgründen haben Ströme, die auf Konflikt verkehren, eine um 2-3 Sekunden versetzte Grünphase. 
-  Velofahrer  haben,  ebenfalls  aus  Sicherheitsgründen,  in  der  Regel  gegenüber  dem  MIV eine Vorgrünphase, sofern ein Radsteifen auf der Knotenzufahrt besteht. 

Ermittlung Güteklasse ÖV-Erschliessung

Arten Parkraumbewirtschaftung

  • Beschränkung Parkdauer
  • Erhebung Gebühr

Betrifft den öffentlich zugänglichen Parkraum (Strassenparkierung und Einkaufszentrum)

Räumliche Erschliessung des öV

  • Erschliessung besteht aus:
    - Liniennetz
    - Linienführung (der einzelnen Linien)
    - Haltestellen
  • Grob-/ Feinerschliessung durch Liniennetz
    - Groberschliessung (grosser Haltestellenabstand): Bahn, Regionalbus
    - Feinerschliessung (kleiner Haltestellenabstand): Tram, Stadtbus, Ortsbus
  • Linienarten Feinerschliessung
    - Radiallinie, Durchmesserlinine, Tangentiallinie
  • Gehbereich Haltestellen
    - Je grösser die Geschwindigkeit des öV, desto grösser der Gehbereich
    (- Bahnhof: 600 - 800 m
    - Regionalbus: 400 - 500 m
    - Ortsbus / Stadtbus / Tram: 300 m)

zeitliche Erschliessung öV

Zusammensetzung zeitliche Erschliessung:
- Kursfolge (Takt)
- Betriebszeiten (Betriebsbeginn, -ende)
- Fahrzeit
- Umsteigezeit
   -> Fahrzeit + Umsteigezeit = Reisezeit

Zweck der Beschränkung der Parkdauer und Gebühr

Nutzungsbezogenes Parkierungsverhalten gewährleisten

  • Zeitlich:    keine Langzeitparkierung bei intensivem Kundenverkehr (hoher Umschlag der Parkfelder)
  • Örtlich:     keine Fremdparkierung in Wohngebieten durch Pendler- oder Freizeitverkehr

Zweck der Gebühr ist unterschiedlich

  • Finanzierung Parkraum (Erstellung, Betrieb, Unterhalt)
  • Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch (Nachtparkierungsgebühr auf öffentlichen Strassen)
  • Verkehrslenkung (Verhaltensänderung zeitlich oder bezüglich Verkehrsmittelwahl)

Groberschliessung Liniennetz

- Besteht aus der Bahn
- Bahnhof soll im Zentrum der Ortschaft resp. Stadt liegen
- Für die Groberschliessung grosser Städte sind im Nahverkehr (S-Bahn) mehrere Bahnhaltestellen erforderlich (zusätzliche im Zentrum sowie in den Siedlungsschwerpunkten ausserhalb des Zentrums)

Feinerschliessung Liniennetz

- Besteht aus der flächendeckenden Erschliessung durch Bus oder Tram

Groberschliessung Linienführung

- Linienführung der Bahn ist weitgehend gegeben

Massnahmen zur Beschränkung Parkdauer

  • Parkierung mit Parkscheibe
    • "Blaue Zone"
    • "Weisse Zone"
  • Parkuhr
  • Nur Signalisation

Feinerschliessung Linienführung

  • Linienführung soll möglichst direkt erfolgen (keine Umwege).
  • Rundkurse sollen nicht angeboten werden
  • Gründe gegen Rundkurse
    - Umwege
    - schlechte Anschlüsse (geringe Flexibilität bei Fahrplangestaltung)
    - Lesbarkeit Fahrplan (ungewohnte Fahrplandarstellung)
  • grosse Städte: Durchmesser- und Tangentiallinien
  • Kelinstädte: Durchmesserlinien

Haltestellen

  • Groberschliessung:
    - Haltestellen müssen in den Siedlungsschwerpunkten liegen.
    - Abstand zwischen 1 km (S-Bahn Innenstadt) bis mehrere 100 m (ICE/TGV)
  • Feinerschliessung
    - Haltestellenabstand: 400 m, bei Ortsbussen in Kleinstädten: 300 m
    - Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz und die Siedlungsdichte resp. Hauptzielorte (z.B. Einkaufszentrum) auszurichten

Parkieren mit Parkscheibe

  • "Blaue Zone"

Beschränkung der Parkdauer: Mo-Sa von 8.00-19.00 Uhr auf 1-1.5 Std. (über Mittag bis 3 Std.)

Beschränkung kann auf den Sonntag ausgedehrt werden und ist mit einer Zusatztafel zu signalisieren. Parkfelder sind blau markiert.

  • "Weisse Zone"

Parkdauer kann an allen Tagen während 24 Std. eingeschränkt werden. Die Beschränkungsdauer und der Geltungsbereich ist frei wählbar. Kann auf 30 Min. reduziert werden, jedoch auch länger als in der "blauen Zone" sein. Die maximale Parkdauer ist in der Signalisation anzugeben. Die Parkfelder sind weiss markiert.

 

In beiden Zonen können bestimmte Nutzergruppen ausgenommen werden (Anwohner mit Parkkarten)

Kursfolge Groberschliessung

- Fernverkehr: 60'-Takt/30'-Takt
- Nahverkehr (S-Bahn): 30'-Takt/15'-Takt

Kursfolge Feinerschliessung

  • Stadt
    Hauptlinien: 5'-Takt bis 7.5'-Takt
    Nebenlinine: 15'-Takt
  • Kleinstadt: 15'-Takt

mit jeweils allfälligen Verdichtungen während der Hauptverkehrszeit und Verdünnungen während der Randverkehrszeit

Parkieren mit Parkuhr

Zeitbeschränkungen sind freier wählbar als bei der Parkscheibe. Übliche Zeitbeschränkungen sind: 15,30,60,90 und 120 Minuten. In Parkhäusern ist die Parkdauer länger.

Parkuhr ist mit einer Gebühr verbunden.

Betriebszeiten

- i.d.R. von 5.00 Uhr - 1.00 Uhr
- am Wochenende im städtischen Raum durchgehendes Nachtangebot
- an Sonntagen: Betriebsbeginn ca. 1 Std. später

Parkieren mit Signalisation

Bei der Zeitbeschränkung durch Signalisation ist die Kontrolle mit grossem Aufwand verbunden und erfolgt deshalb kaum. Das Risiko der Missachtung ist dementsprechend gross.

Anschlusszeiten

- Bahn - Bahn: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Bahn - Tram/Bus: 5 Min (bei grossen Bahnhöfen etwas mehr)
- Tram/Bus - Tram/Bus: 2 - 3  Min

Wirkung und Eignung der Massnahmen zeitlicher Beschränkung

Fazit:

  • Parkuhren dort wo ein erhöhter Parkfeld-Umschlag erforderlich ist
  • "Weisse Zone" zur Beseitigung der Fremdparkierung in Wohngebieten
  • "Blaue Zone" in Zentrumsgebieten in denen kein erheblicher Parkierungsdruck besteht

Räumliche Erschliessung ländlicher Raum

- aufgrund geringer Siedlungsgrösse genügt meistens Groberschliessung durch Regionalverkehr (Regionalzug oder -bus)

- Haltestellenabstand: 400 - 500 m

- Lage der Haltestellen ist auf das Fusswegnetz auszurichten

- Regionalverkehr stellt die Verbindung in die nächste Stadt resp. nächster Bahnhof her

zeitliche Erschliessung ländlicher Raum

- Grundangebot im 60'-Takt ist genügend, allenfalls verdichtet auf 30'-Takt während HVZ

- wichtig ist durchgehende Transportkette (optimale und garantierte Anschlüsse an übergeordnete öV-Netz)

- Betriebszeiten i.d.R. wie im städtischen Raum, allerdings ohne Nachtangebot + allenfalls reduziertem RVZ-Betrieb

Angebotskriterien öV neben räumlicher und zeitlicher Erschliessung

  • Zuverlässigkeit des Fahrplans / behinderungsfreie Fahrt
    - Behinderungen bestehen beim strassengebundenen öV + bei hoch ausgelasteten Bahnstrecken
    - im Schienenverkehr sind im Agglomerationsraum Personen-Fernverkehr und -Nahverkehr sowie Güterverkehr zu trennen
  • Komfort
    - Sitzplatzgarantie
    - Klimatisierung
    - beim Feinverteiler (Tram, Bus) + auf kurzen Distanzen der S-Bahn sind Stehplätze akzeptiert
  • Information
    - wichtig für nicht regelmässige öV- Kunden und bei Verbindungen, die selten benutzt werden (Ausflugs- und Tourismusverkehr)
  • Sicherheit vor Belästigung und Gewalt
    - möglichst transparentes Rollmaterial
    - Zugbegleiter am Abend und in der Nacht
  • Erscheinungsbild / Auftritt des öffentlichen Verkehrs
    - Design + Sauberkeit der Fahrzeuge und Haltestellen
  • Durchgehende Tarife / Fahrausweise (Tarifverbund)
    - Ein Billet pro Fahrt

Angebotsausprägung Nah- / Fernverkehr

- je häufiger Wege unternommen werden, desto wichtiger ist die Verfügbarkeit des öV
- häugie Wege sind i.d.R. kurz, die seltenen lang
- je grösser die Distanz, desto wichtiger die Fahrzeit und Komfort
- keine wesentlichen Unterschiede zwischen Kurz- und Langstreckenverkehr hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der umsteigefreien Verbindung

Wirkung und Eignung von Gebühren

  • Wirkung der Gebühr hängt vom Fahrtzweck und der Höhe der Gebühr ab. Die konkreten Wirkungen sind umstritten, auch wegen der dürftigen Datenlage.
  • Durch zunehmende Gebührenhöhen können folgende Wirkungen erzielt werden:
    • Beschäftigte: Umsteigen auf ÖV
    • Einkauf food: vermehrt weniger, dafür grössere Einkäufe
    • Einkauf nonfood: unterschiedlich
    • Freizeit: allenfalls umsteigen auf ÖV
  • Höhere Gebühren während den Verkehrsspitzen als tagsüber kann das Verkehrsaufkommen zeitlich beeinflusst werden.

Angebotselemente Fahrplanbearbeitung

- Kursfolge

- Betriebszeiten

- Anschlüsse

- Fahrzeit

-> Kursfolge, Betriebszeiten und Anschlüsse ergeben sich anhand der Angebotsgrundsätze.
Die Fahrzeit von Bussen wird ermittelt.

Ermittlung Fahrzeit Busse

a) Grobplanung: Bestimmung der Fahrzeit aufgrund der Erfahrungswerte für die Durchschnittsgeschwindigkeit
- Stadtbus / Ortsbus / Tram: rund 20 km/h
- Regionalbus: rund 30 km/h

b) für die konkrete Planung ist die Fahrzeit durch Testfahrt zu ermitteln
zu beachten: an den Linienenden ist eine minimale Standzeti von rund 2 - 5 Minuten vorzusehen, um Verspätungen aufzufangen + Pause für Fahrpersonal

Fahrplandarstellung

- Tabellarischer Fahrplan
- Graphischer Fahrplan
- Netzgraphik

Tabellarischer Fahrplan

Graphischer Fahrplan

Netzgraphik

Nachfragekennwerte öV

  • Linientotal
    (Summe aller Fahrgäste einer Linie)
  • Linientotal / Kurs
    (Summe aller Fahrgäste : Anzahl Kurse)
  • Querschnitssbelastung/Kurs
    (Summe aller Fahrgäste an einem bestimmten Ort : Anzahl Kurse)
  • Durchschnittliche Linienbelastung/Kurs
    (Fahrgastkm : Kurskm)

Kostendeckungsgrad

KD = Einnahmen : Betriebskosten

"Nebenwirkungen" der Parkraumbewirtschaftung

  • Es besteht das Risiko, dass zum Parkieren in andere Strassen oder Quartiere ausgewichen wird, verbunden mit Suchverkehr. In solchen Fällen sind flankierende Massnahmen zu ergreiffen. Diese können darin bestehen, dass die Parkraumbewirtschaftung auf die potentiellen Ausweichgebiete ausgedehnt wird.
  • Mit den Massnahmen sind auch Besucher der Anwohner, Handwerker und Serviceleute betroffen. Diese können jedoch mit Parkkarten ausgenommen werden. Der Bezug von Parkkarten wird in der Praxis als organisatorisch aufwendig empfunden. Je länger die erlaubte Parkdauer desto weniger sind diese betroffen aber desto weniger die Wirkung auf Fremdparkierung.

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