Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
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Lernkarten
Gestalterische Massnahmen
- Bäume/Allee
Wirkung: begrenzt Strassenraum seitlich und gliedert ihn in die Tiefe. Dadurch wird die Geschwindigkeit gedämpft.
- Beleuchtung und Licht
Beleuchtungskörper können als Gestaltungselemente eingesetzt werden, und mit Licht kann Atmosphäre geschaffen werden, das heisst Licht kann über Zweckbeleuchtung hinaus verwenden werden.
Wirkung: verdeutlicht „Wohnzimmerbereich“ im Strassenraum
- Flachbord statt Hochbord
Wirkung: Vermindert Kanaleffekt der Fahrbahn und reduziert Trennwirkung der Strasse optisch. Dem Autolenker wird sensibler Innerortsbereich verdeutlicht (siehe 3.1).
- Abgestimmte Oberflächengestaltung von Fahrbahn und Seitenbereichen
Wirkung: Angepasste Fahrweise, Verdeutlichung sensibler Innerortsbereich ( siehe 3.1).
Tempo-30-Zonen bei Hauptverkehrsstrassen
- Aufgewertete Ortsdurchfahrten von Hauptverkehrsstrassen können Temp-30-Zonen sein.
- Es können nicht dieselben Massnahmen wie in Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen verwendet werden (horizontale und vertikale Versätze); geschwindigkeitsdämpfende Wirkung muss durch gestalterische Massnahmen erzielt werden.
Zweck Parkraumplanung mit Zielen
- Bestimmung des Parkfelderbedarfs bei privaten Bauvorhaben (Ziel: Sitationsgerechte Anzahl ermitteln, Verkehrslenkung)
- Festlegung Lage Parkierungsanlagen (Ziel: Zweckmässige Lage Parkierungsanlage)
- Bewirtschaftung Parkraum (Ziel: Gewährleistung nutzungsgerechtes Parkierungsverhalten, Verkehrslenkung)
- Konkrete Anordnung Parkraum (Ziel: Geringer Bodenverbrauch, optisch ansprechende Parkierungsflächen)
Randbedingungen zur Aufwertung von Hauptverkehrsstrassen
verkehrliche Frunktionen (Verbinden, Verkehrkanalisierung) müssen weiterhin übernommen werden können:
- Befahrbarkeit auch für grosse Lastwagen, Linienbusse gewährleisten
- Keine Leistungseinbusse, weder für MIV noch öV (sonst Ausweichen auf Quartierstrassen und Fahrzeitverlust für öV)
- HVS sind häufig Ausnahmetransportrouten
Grundsätzliches Bedarf Anzahl Parkfelder
- Bei Neubauten liegen die erforderlichen Parkfelder auf dem Privatgrund (bei der Baubewilligung ist festzulegen, wie viele Parkfelder erstellt werden müssen)
- Anzahl der erforderlichen Parkfelder hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung ab. Die Werte werden dabei in kommunalen oder kantonalen Erlassen festgelegt.
- Der Bedarf aufgrund der Nutzung kann abgemindert werden.
Gründe für möglichst genaue Ermittlung der Anzahl Parkfelder
Folgen von zu wenig Parkplätzen:
- Suchverkehr (bei Kunden und Besucher)
- Autos werden im Strassenraum parkiert (in Wohngebieten)
Folgen von zu vielen Parkplätzen:
- Kosten
- Eingriff in Wohnumfeld (optisch, Freiflächenverbrauch)
- Bodenversiegelung
- Erzeugt Mehrverkehr (bei Arbeitsplätzen)
Planungsgrundlagen Aufwertung Hauptverkehrsstrassen (aus verkehrlicher Sicht)
- Situationsplan 1:500 (u.a. vorhandene Querschnitssbreiten)
- Verkehrsmengen MIV und Velo (Ist-Zustand, Prognosen)
- Unfälle
- Fahrgeschwindigkeit
- Lärmbelastung
- Luftbelastung
- Ausnahmetransportroute
- Fusswegnetz
- Velowegnetz
- Schul- u. Kindergartenwege
- Nutzungen entlang Strasse
- Schutzobjekte (Denkmalpflege)
- (Um-) Bauvorhaben an Ortsdurchfahrt
- Zonenplan (Plan über Siedlungsnutzung)
Arten von Verkehrsmitteln im öV
- Bahn
- Fernverkehr (Schnellzug, IC)
- Nahverkehr (S-Bahn; Regionalzug) - U-Bahn
- Tram
- Bus:
- Regionalbus
- Stadtbus / Ortsbus - Weitere u.a.: Schiff, Seilbahn
Die Leistungsfähigkeit der Kreiseleinfahrt L_E ist im Wesentlichen abhängig von:
- der Verkehrsstärke in der Kreiselfahrbahn Q_K auf Höhe der Einfahrt
- der die Einfahrt querenden Fussgänger FG
Die Leistungsfähigkeit der Kreiselausfahrt L_A ist vor allem abhängig von:
- der die Ausfahrt querenden Fussgänger FG
Aufgaben des öV
- Leistungsfähige Erschliessung städtischer Räume
(-> öV ist auf knappem Raum sehr leistungsfähig, insbesondere der schienengebundene öV)
Kapazitätsvergleich (Personen pro Stunde und Fahrstreifen = ca. 3m)
- Hauptverkehrsstrasse: 1100
- Tram (5'-T.): 2000
- S-Bahn (Doppelstock) (15'-T.): 4800 - Impulsgeber für Entwicklung städtischer Räume
-> Verbesserung Erreichbarkeit und somit Standortgunst
öV ist Grundvoraussetzung für Funktionsfähigkiet städtischer Räume. Der Ausbau des öV ist primärere Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Städte - Nachhaltige Verkehrserschliessung
Vorteile gegenüber MIV:
- Luft- und Klimabelastung sowie Ressourcenverbrauch
- Kosten
- Verkehrssicherheit
- Integrationsfähigkeit in öffentlichen Raum - Gewährleistung Grundversorgung für Personen ohne Autos
-> gilt v.a. für ländlichen Raum
Gründe Abminderung der Anzahl Parkplätze
- Abstimmung Parkfelderbedarf auf ÖV-Erschliessung:
Anzahl Parkplätze haben direkten Einfluss auf die Verkehrmittel-Wahl und damit auf die Menge des MIV. Bei guter ÖV-Erschliessung soll der Parkplatz-Bedarf deshalb entsprechend reduziert werden. Dadurch kann der Verkehr auf das ÖV gelenkt werden, womit negative Auswirkungen des Verkehrs reduziert werden.
- Abstimmung Parkfelderbedarf auf Fuss- und Veloverkehr:
Der übliche Anteil der Fussgänger und Velofahrer am Gesamtverkehr ist zu berücksichtigen. Bei überdruchschnittlichen Anteilen, bei zentralen Lagen oder da der Veloanteil generell hoch liegt, kann die Anzahl aufgrund der örtlichen Erfahrungswerten reduziert werden (keine allgemein gültige Aussage möglich).
- Kapazität Strassennetz
- Umweltbelastung
- Mehrfachnutzung (kombinierte Nutzung Büroarbeitsplätze / Freizeiteinrichtungen)
- besondere Mobilitätsformen (autoarmes Wohnen in Grossstädten)
Knoten:
III. Leistungsbeurteilung Einfahrt (Bestimmung Verkehrsqualität)
(siehe Skript J, S. 4 - 6)
- IIIa) Ermittlung Leistungsfähigkeit L E(i) :
- ohne FG-Einfluss (siehe Abb. 2)
- mit FG-Einfluss (siehe Abb. 3)
- IIIb) Berechnung Belastungsreserve R E(i) :
R_E(i) = L_E(i) - Q_E(i)
- IIIc) Ermittlung mittlere Wartezeit Einfahrt (gemäss Abb. 4)
- IIId) Bestimmen Verkehrsqualitätsstufe Einfahrt (siehe auch Abb. 4).
(siehe Skript J, S. 4 - 6)
Befreiung von Erstellungspflicht
Folgende Fälle befreien von der Erstellungspflicht (primär im Wohnen)
- Eingriff ins Wohnbild
- Eingriff in Vorgärten
- Unzumutbarer Aufwand
Situationen, in denen Siedlungseingriffe durch Parkfelder nicht erwünscht sind oder technisch sehr aufwendig sind oder praktisch nicht möglich sind. Von der Gemeinde ist stattdessen eine Ersatzabgabe zu leisten, womit sie einen Ersatz-Parkraum (Sammelgaragen) erstellen sollen.
Kriterien Lage Parkierungsanlagen (Parkhäuser)
- Nahe am Zielort (bei privaten Bauten sind diese im Gebäude integriert)
- Optimale Einbindung ins Strassennetz
Lichtsignalanlage:
Phasenbildung
Im Idealfall sind die Phasen so gebildet, dass keine Ströme auf Konflikt verkehren.
Praktisch lassen sich gewisse Konflikte jedoch nicht vermeiden, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
(-> Grafik)
Die Phasenbildung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Je mehr gleich grosse Ströme in einer Phase zusammengefasst werden können und je weniger Phasen entstehen, desto höher ist die Leistungsfähigkeit.
Lichtsignalanlage:
Abhängigkeit der Leistungsbeurteilung (vereinfacht)
Die Leistungsbeurteilung ist abhängig von:
- Phasenbildung
- Grünzeit für die einzelnen Phasen
- Zwischenzeit
- Umlaufzeit
Zielortnähe von Parkierungsanlagen
Akzeptierte Gehdistanz bis zum Zielort hängt von vers. Einflüssen ab:
- Grösse des Ortes (in der Kleinstadt wesentlich tiefer als in der Grossstadt)
- Verkehrszweck (bei Lebensmitteleinkauf kleiner Distanzen als beim touristischen Verkehr)
- Attraktivität Aussenraum (historischen Altstädten weiter als in Vorstädten)
Schwankt je nach Stadtgrösse und Parkierungszweck von 200m (Kleinstadt, Einkauf) bis über 1000m (Grossstadt, Tourismus)
Lichtsignalanlage:
Grünzeit für die einzelnen Phasen
Grünzeit für die einzelnen Phasen:
- Massgebend ist der stärkst belastete Mfz-Strom innerhalb derselben Phase
- Grünzeitbedarf: 2“ pro Personenwageneinheit (PWE) 2
- Die minimale Grünzeit beträgt 4“
- Die Anzahl der Fussgänger hat in der Regel keinen Einfluss auf die Dauer der Grünzeit. Die Fussgänger sind jedoch bei der Phasenbildung zu berücksichtigen (siehe vorheriger Punkt). Der Einfluss der Fussgänger auf die Leistungsfähigkeit ist bei der LSA wesentlich geringer als beim Kreisel.
Lichtsignalanlage:
Zwischenzeit:
Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Grünphasen = Gelbzeit.
Entspricht im Wesentlichen der Räumzeit:
- üblicherweise 5“
- bei Fussgänger und Velo genauer prüfen: 1.2m/sec, resp. 5m/sec.
Lichtsignalanlage:
Umlaufzeit:
Die Umlaufzeit ist diejenige Zeit, die benötigt wird, bis jede Phase einmal „grün“ gehabt hat.
Umlaufzeit = Total Grünzeiten für die einzelnen Phasen + Total Zwischenzeiten zwischen den einzelnen Phasen.
Je grösser Umlaufzeit:
- desto grösser Leistungsfähigkeit (kleinerer Anteil Zwischenzeiten)
- desto grösser kurzzeitiger Rückstau (da Rotphase länger)
- desto grösser Wartezeit Fussgänger
Umlaufzeit: üblicherweise 60“-90“; 60“ innerorts bei vielen Fussgängern, 90“ ausserorts, wo kurzzeitig grössere Rückstaus in Kauf genommen werden können.
Angebotselemente des öV
- Feste Linienführung
- Feste Haltestellen
- Fester Fahrplan
Einbindung von Parkierungsanlagen ins Strassennetz
Sind so ins Strassennetz zu integrieren und anzuschliessen, dass stark belastete Strassenabschnitte nicht noch zusätzlich belastet werden.
Art des Anschlusses hängt von der Grösse der Parkierungsanlage und dem Verkehrsaufkommen ab. Bei Einfahrtsschranken ist darauf zu achten, dass keine Rückstaus auf die Strassen entstehen.
Lichtsignalanlage:
Schritte der Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung besteht aus den nachstehenden Schritten I-V:
I : Annahme Umlaufzeit (60“- 90“, d.h. Anzahl Umläufe/h 60 – 40)
II : Phasenplan erstellen
III : Erforderliche Grünzeit pro Phase für einen Umlauf bestimmen (stärkstbelasteter Strom innerhalb derselben Phase in PWE x 2“)
IV : Auslastungsgrad pro Umlauf ermitteln (siehe Formel)
V : Verkehrsqualität bestimmen (siehe Kap. J, S. 11, Abbildung 6)
Die Leistungsbeurteilung erfolgt somit bezüglich eines Umlaufs
Richtwert Erstellungskosten Parkierungsanlagen
Unterirdisch: 30'000 - 50'000 Fr. / Parkplatz (innerstädtischen Verhältnissen etwa 100'000 Fr. / Parkplatz)
Oberirdisch: 7'000 - 10'000 Fr. / Parkplatz (ohne Landerwerb)
Lichtsignalanlage:
effektiver Phasenablauf
- Der effektive Phasenablauf erfolgt nicht ausschliesslich nach einer festen Steuerung, sondern zum Teil verkehrsabhängig.
- Ströme mit hohem Verkehrsaufkommen werden z.T. zwei nacheinander folgenden
Phasen zugeordnet.
- Aus Sicherheitsgründen haben Ströme, die auf Konflikt verkehren, eine um 2-3 Sekunden versetzte Grünphase.
- Velofahrer haben, ebenfalls aus Sicherheitsgründen, in der Regel gegenüber dem MIV eine Vorgrünphase, sofern ein Radsteifen auf der Knotenzufahrt besteht.
Arten Parkraumbewirtschaftung
- Beschränkung Parkdauer
- Erhebung Gebühr
Betrifft den öffentlich zugänglichen Parkraum (Strassenparkierung und Einkaufszentrum)
Räumliche Erschliessung des öV
- Erschliessung besteht aus:
- Liniennetz
- Linienführung (der einzelnen Linien)
- Haltestellen - Grob-/ Feinerschliessung durch Liniennetz
- Groberschliessung (grosser Haltestellenabstand): Bahn, Regionalbus
- Feinerschliessung (kleiner Haltestellenabstand): Tram, Stadtbus, Ortsbus - Linienarten Feinerschliessung
- Radiallinie, Durchmesserlinine, Tangentiallinie - Gehbereich Haltestellen
- Je grösser die Geschwindigkeit des öV, desto grösser der Gehbereich
(- Bahnhof: 600 - 800 m
- Regionalbus: 400 - 500 m
- Ortsbus / Stadtbus / Tram: 300 m)
zeitliche Erschliessung öV
Zusammensetzung zeitliche Erschliessung:
- Kursfolge (Takt)
- Betriebszeiten (Betriebsbeginn, -ende)
- Fahrzeit
- Umsteigezeit
-> Fahrzeit + Umsteigezeit = Reisezeit
Zweck der Beschränkung der Parkdauer und Gebühr
Nutzungsbezogenes Parkierungsverhalten gewährleisten
- Zeitlich: keine Langzeitparkierung bei intensivem Kundenverkehr (hoher Umschlag der Parkfelder)
- Örtlich: keine Fremdparkierung in Wohngebieten durch Pendler- oder Freizeitverkehr
Zweck der Gebühr ist unterschiedlich
- Finanzierung Parkraum (Erstellung, Betrieb, Unterhalt)
- Entgelt für gesteigerten Gemeingebrauch (Nachtparkierungsgebühr auf öffentlichen Strassen)
- Verkehrslenkung (Verhaltensänderung zeitlich oder bezüglich Verkehrsmittelwahl)
Groberschliessung Liniennetz
- Besteht aus der Bahn
- Bahnhof soll im Zentrum der Ortschaft resp. Stadt liegen
- Für die Groberschliessung grosser Städte sind im Nahverkehr (S-Bahn) mehrere Bahnhaltestellen erforderlich (zusätzliche im Zentrum sowie in den Siedlungsschwerpunkten ausserhalb des Zentrums)
Groberschliessung Linienführung
- Linienführung der Bahn ist weitgehend gegeben
Massnahmen zur Beschränkung Parkdauer
- Parkierung mit Parkscheibe
- "Blaue Zone"
- "Weisse Zone"
- Parkuhr
- Nur Signalisation