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Verf.-Beschwerde + Bund-Länder-Streit

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Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.02.2013 / 14.03.2013
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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pouvoir constituan

Der pouvoir constituant ist die verfassungsgebende Gewalt, dargestellt durch das Volk als Souverän.

Es kann seine verfassungsgebende Gewalt entweder direkt in einem Referendum über die Verfassung bestätigen oder gewählte Representanten wählen.

Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes ist die höchste Rechtsquelle und souverän.

Alle anderen Gewalten müssen durch sie legitimiert sein

Pouvoir constitué

Die pouvior constitué bilden sich aus dem pouvior constituant und bildet die Organe der Gesetzgebung, die Regierung und die Rechtsprechung.

Die pouvior constitué können den pouvior constituant als Ursprung der Legitimation nicht einschränken

Art. 28 I GG

Homogenitätsprinzip

S. 1: Die verfassungsmäßige Ordnung in den Länder muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen

Art. 121 GG

Mehrheit der Mitglieder des BT und der Bundesversammlung im Sinne dieses GG ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.

Art. 79 GG

  1. I. 1. Das GG kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des GG ausdrücklich ändert oder ergänzt.
  2. II. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des BT und 2/3 der Stimmen des Bundesrates
  3. III. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig

Eingriff in Rechtsposition

Ein Eingriff liegt in jedem dem Staat zurechenbaren Verhalten, das eine grundrechtlich geschützte Rechtsposition beeinträchtigt.

Gesetzgebungskompetenzprüfung

  1. I. Grundregel d. Art. 70 I GG
  2. II. Feststellung eines Kompetenztitels für das Gesetz
  3. III. Prüfung der Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Kompetenz durch Bund oder Land entsprechend dem jeweiligen Kompetenztypus