VBR Strafrecht
Einführung in das Strafrecht
Einführung in das Strafrecht
Kartei Details
Karten | 34 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.12.2012 / 04.12.2012 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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wann wird eine Handlung zum strafbaren Delikt?
-ist die Strafe im Gesetz als Delikt aufgeführt?
-besteht keine rechtfertigende Notwehr/Notstand?
-besteht Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit, Eventualvorsatz)?
-liegt ein Strafantrag vor? (Offizialdelikt, Antragsdelikt)
-ist das Delikt noch nicht verjährt?
wenn das alles zutrifft, gibt es eine Bestrafung!
rechtfertigende Notwehr
wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
Entschuldbare Notwehr
überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Art. 15, so mildert das Gericht die Strafe.
Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschudbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
rechtfertigender Notstand
wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbar, nicht anders abwehrenden Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
entschuldbarer Notstand
wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbarer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben. War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.
Vorsatz
begeht die Straftat mit Wissen und Willen
Fahrlässigkeit
begeht eine Straftat aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit
Eventualvorsatz
wissen um die strafrechtliche Folgen einer Verhaltens und Inkaufnahme der Verwirklichung einer Straftat