UStG
BiBu - UStG
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Flashcards
USt-Prüfungsschema
- Wer ist Unternehmer?
- Was gehört zum Unternehmen?
1. Steuerbarkeit §§ 1 - 3g UStG
2. steuerpflichtig / steuerfrei §§ 4 - 9 UStG
3. Bemessungsgrundlage §§ 10 - 11 UStG
4. Steuersatz § 12 UStG
5. Steuerentstehung § 13 UStG
6. Wann entsteht die Steuerschuld § 13 UStG
7. Steuerschuldner §§ 13a, 13b UStG
8. Ist die VoSt abzugsfähig § 15 UStG
9. VoSt-Korrektur §15a UStG
10. Wann muss die USt angemeldet werden § 18 UStG
Unternehmer
§ 2 (1) S.1und 3 UStG
Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit sebständig ausübt.
- selbständig
- nachhaltig (Wiederholungsabsicht)
- Einnahmeerzielungsabsicht
► Personengesellschaften: GbR, OHG, KG
► natürliche Personen: Arzt, Bäcker, Schneider
► juristische Personen: AG, GmbH, Genossenschaft
Steuerbarbeit
Lieferungen und Leistungen § 1 (1) S. 1
Einfuhr: § 1 (1) S. 4 (EUSt)
innergemeinschaftlicher Erwerb: § 1 (1) S. 5
Unternehmen
§ 2 (1) S. 2 UStG
Umfaßt die gesamte gewerbliche oder beruftliche Tätigkeit des Unternehmers
Versteuerungsarten
1. Soll-Versteuerer
2. Ist-Versteuerer
3. Kleinunternehmer
Soll-Versteuerer
§ 13 (1) Nr. 1a ivm § 16 UStG
- Versteuerung nach vereinbarten Entgelten
- Regelversteuerung
- entsteht in dem Moment in der ide Leistung erbracht/ausgeführt ist
Ist-Versteuerer
§ 13 (1) Nr. 1b ivm § 20 UStG
- Versteueuerung nach vereinnahmten Entgelten
- nur auf Antrag und Genehmigung durch FA
Kleinuntenehmer
§ 19 UStG
- USt wird nicht erhoben
- Umsatz zzgl. USt 17.500 EUR im Vorjahr nicht übersteigt
- Umsatz zzgl. USt 50.000 EUR im laufenden Jahr nicht übersteigt
Leistungen
Lieferung
Verschaffung der Verfügungsmacht über Gegenstände § 3 (1) UStG
sonstige Leistung
tuen, dulden, unterlassen § 3 (9) UStG
Werklieferung
der Anteil der Lieferung überwiegt über den Anteil der Leistung § 3 (4) UStG
Werkleistung
der Anteil der Leistung überwiegt über den Anteil der Lieferung § 3 (4) UStG (Umkehrschluß)
Der USt unterliegen:
§ 1 (1) S. 1 Lieferungen und sonstige Leistungen
§ 1 (1) S. 4 Einfuhr (EUSt)
§ 1 (1) S. 5 i.g.E.
steuerbarkeit von Lieferungen und sonstige Leistungen
Lieferungen und Leistungen § 1 (1) S. 1
- Lieferung/sonst. Leistung
- erbringt ein Unternehmer
- im Rahmen seines Unternehmens
- gegen Entgelt
- im INLAND
⇒ stfr. § 4 UStG
⇒ BMG § 10 UStG
steuerbarkeit der Einfuhr
Einfuhr: § 1 (1) S. 4 (EUSt)
- Einfuhr eines Gegenstandes
- gegen Entgelt
- im INLAND
⇒ stfr. § 5 UStG
⇒ BMG § 11 UStG
steuerbarkeit von innergemeinschaftlichen Erwerb
Erwerb: § 1 (1) S. 5
- i.g.E.
- gegen Entgelt
- im INLAND
⇒ stfr. § 4b UStG
⇒ BMG § 10 UStG
Betriebsaufspaltung / Organschaft
§ 2 (2) S. 2 UStG und A 2.8 UStAE
Eine juristische Person (AG, GmbH) ist finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert.
Besitzunternehmen: Organträger (Steuerschuldner)
Betriebsgesellschaft: Organgesellschaft
Unternehmer und Steuerschuldner ist der Organträger, dieser meldet in der USt-VA die Umsätze und abziehbaren VoSt-Beträge der Organgesellschaften.
Umsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft sind nichtsteuerbare Innenumsätze ⇒ keine USt
Unternehmensvermögen
0% bis <10%
kein Unternehmensvermögen nach § 15 (1) S.2 UStG
10% bis <100%
- kann einheitlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden
- VoSt-Abzug vollständig möglich ⇒ Privatentnahme/-Nutzung wird dann als unentgeltliche sonst. Leistung der Besteuerung unterworfen § 3 (1b) S.1 Nr.1 UStG
- Zuordnung erfolgt durch den Unternehmer im Regelfall durch Inanspruchnahme des VoSt-Abzugs
100%
zwingend dem Unternehmensvermögen zuzuordnen
Hilfsgeschäfte
A 2.7 (2) UStAE
- gehören zur unternehmerischen Tätigkeite
- sind nicht der eigentliche Gegenstand des Unternehmens
z.Bsp. Verkauf von Anlagevermögen durch Steuerberater
Einheitliche Leistung
A 3.10 (1) UStAE
- Gegenstand der USt ist jede einzelne Leistung
- jeweils prüfen: im Inland, gegen Entgelt, im Rahmen des Unternehmens
Haupt- und Nebenleistungen
A 3.10 (5) UStAE
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
- Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung
- Ortsbestimmung nach Hauptleistung
- Nebenleistung dient nur zur Erbringung der Hauptleistung, hat für den Empfänger keinen eigenen Zweck
Durchlaufender Posten
§ 10 (1) S.6 UStG
- Beträge werden im Namen und für Rec hnung eines Dritten vereinnahmt und verauslagt
- der leistende Unternehmer muß den tatsächlich abnehmenden dritten Unternehmer kennen und benennen
z.Bsp: Gerichtskosten bei Anwälten
Teilleistungen
§ 13 (1) Nr. 1a S. 1+2 UStG
- einen teilbare Leistung muß vorliegen
- Teilleistung ist erbracht ⇒ USt ist fällig
z.Bsp. Mietvertrag ist Teilleistungsvertrag
Anzahlungen
§ 13 (1) Nr. 1a S. 3+4 UStG
- eine Geldleistung für eine zu erbringende Leistung
- Zahlung ist erfolgt ⇒ USt ist fällig
Schadensersatz
A 1.3 UStAE
Wiedergutmachung eines Schadens
Echter Schadensersatz
- nicht steuerbar, da kein Leistungsaustausch
- Schädiger oder beauftragter Dritter beseitigt den Schaden
- der Schädiger zahlt eine Entschädigung in Geld
- Haftpflichtversicherung leistet die Entschädigung
Unechter Schadensersatz
- steuerbar, da Leistungsaustausch erfolgt
- Ersatzleistung stellt eine teilweise Gegenleistung für eine Lieferung/sonst. Leistung dar
Inland / Ausland
A 1.9, 1.10 UStAE
Inland
im Land
Gemeinschaftsgebiet
Inlandsgebiete aller EU-Mitgliedsstaaten
Azoren, Balearen, Insel Man, Madeira, Monaco
Drittlandsgebiet
Gebiet das nicht Gemeinschaftsgebiet ist
Norwegen, Schweiz, Türkei, Kanarische Inseln, Andorra, Inseln Jersey, Gibraltar, Vatikan
Freihäfen
A 1.12 UStAE
Freizonen Kontrolltyp I
- Teile der Häfen Bremerhafen und Cuxhaven
- kein Inland
Freizonen Kontrolltyp II
- Deggendorf und Duisburg
- sind Inland
!!! Hamburg, Bremen, Emden und Kiel haben keine Freizonen mehr
Tausch
§ 3 (12) UStG
Tausch
Lieferung ⇔ Lieferung
tauschähnlicher Umsatz
Lieferung ⇔ sonst. Leistung
sonst. Leistung ⇔ Lieferung
Tausch mit Baraufgabe
Lieferung ⇔ Lieferung + Geld
tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe
Lieferung ⇔ sonst. Leistung + Geld
sonst. Leistung ⇔ Lieferung + Geld