Premium Partner

Unternehmensfühung - Steuern

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 22.06.2013 / 11.10.2016
Lizenzierung Namensnennung (CC BY)    (Marcel Hug, Jörg Honegger, SVIT SRES 2012)
Weblink
https://card2brain.ch/box/unternehmensfuehung_steuern
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/unternehmensfuehung_steuern/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

PRIVATPERSONEN (Einkommenssteuer)

 

Veranlagunsverfahren in der Schweiz beruht auf Vertrauen, andere Länder über Quellensteuer=direkt vom Lohn abgezogen bei Grenzgänger oder Ausländer oder Aufenthaltsbewilligung

Die Steuererklärung ist auszufüllen, fristgerecht ansonsten Mahnung mit Nachfrist. Es erfolgt von Steuerbehörde die Veranlagung=prov. Einschätzung, Einsprache ist möglich inntert 30 Tagen, 1. gerichtliche Instanz, 2. gerichtliche Instanz bis Bundesgericht. Einkommen und Vermögen wird versteuert.

-Spesen=Kein steuerbares Einkommen

-Ersatzeinkünfte, z.b. EO=steuerbares Einkommen

!

SELBSTSTÄNDIG ERWERBENDER

Kein Einkommen, daher Vermögensstand Vergleich:

Anfang Jahr / Ende Jahr, Differenz = Erwerb

Eigenkapital einer Einzelfirma=Geschäftsvermögen

Hypotheken = Passiven

 

CH-Bürger sind ab dem 30. Tag mit Arbeit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig

 

CH-Bürger ohne Erwerbstätigkeit werden ab dem 90. Tag in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig

!

GRUNDLAGEN UNTERNEHMENSSTEUERN

Steuern sind eine öffentliche Abgabe, bei Steuern entsteht gegenüber Kausalabgaben aber keine Gegenleistung, die Steuenr sind also voraussetzungslos geschuldet ohne direkten Nutzen

 

Steuerhoheit liegt bei Bund, Kantone und Gemeinden

Steuersubjekt=wer ist steuerpflichtig

Steuerobjekt=was wird besteuert

Steuersatz=Grundmass der Steuer (starr)

Steuerfuss=festgelegter Multiplikator (variabel)

 

Kollektivgesellschaft=kein Steuersubjekt. Alle Gewinne und das Kapital sind auf Personen verteilt

Einzelfirima=Ja, ist ein Steuersubjekt

Subjektive Steuerpflicht ist gegeben, wenn Person rechtsfähig ist und ausserdem eine persönliche oder wirtschaftliche Zugehörigtkeit zum Gemeinwesen besteht

!

JURISTISCHE PERSONEN

Werden an Ihrem stautarischen Sitz besteuert.

Steuerobjekt=Reingewinn, also Saldo aus ER

Abzüge: Waren- und Personalaufwand, Raumkosten, Kapitalzinsen, Versicherungsprämien, Werbekosten, etc. (Nicht aber bauliche Investitionen oder Maschinenanschaffungen)

Verdeckte Gewinnausschüttung: Firma zahlt einem Beteiligten etwas ohne entsprechende Gegenleistung, z.b. übersetztes Gehalt oder zu güngstige Aktien

=Behörden bringen Korrektur an. Aktionär bezahlt zusätzlich Vermögenssteuer (Doppelbesteuerung)

!

JURISTISCHE PERSONEN 2

-Rückstellungen sind provisorisch-transitorisch und haben den Zweck, drohenede Verluste zu berücksichtigen.

-Abschreibungen sind definitiv

-Beteiligungsabzug: Was die Gesellschafter als Kapital in die Firma reinbringen, dürfen sie auch steuerfrei wieder entnehmen.

!

Mehrwertsteuer

Erhebung alleine durch Bund

8% Normalsatz, 2.5% Nahrungs- und Genussmittel, 3.8% Subvention Tourismus

Pflicht ab CHF 100'000.- Umsatz

Sport-und Kulturvereine ab CHF 150'000.-

Abzug der Mwst. bei selbst mit MwSt. bezogenen Gegenständen oder Dienstleistungen.(Vorsteuerabzug) asugenommen Ärzte, Spital, Kurse, Miete (ausser optiert). Befreit ist der Export!

-Quartalsweise Abrechnung durch Unternehmer, Selbstdeklaration.

 

Optierung nach Art. 22: Es gibt 29 Ausnahmen

!

Mehrwertsteuer 2

Eigenverbrauch für Bezug von Gegenständen oder Dienstleistungen aus dem Unternehmen für private Zwecke. z.b. Geschäftswagen, 0.8% pro Monat vom Kaufpreis (ohne Mwst.), Geschenke bis CHF 500.-, Werbegeschenke, Muster

Abrechnung der MwSt. nach vereinbarten Entgelten (Normalfall) oder vereinnahmten Entgelten (Bewilligung nötig)

Geschäftsberichte sind für unbewegliche Gegenstände 10 Jahre aufzubewahren für unbewegliche sogar 20 Jahre!

Belegprinzip, jede Buchung muss einen Beleg aufweisen

 

 

!

Mehrwertsteuer 3

Abrechnung nach Netto Methode=geschuldete Steuer auf sep. Konto "Umsatzsteuer" und zu bezahlende Steuer auf Konto "Vorsteuer". Aufwand und Ertrag also ohne Steuer

 

Abrechnung nach Brutto-Methode=Umsatz inkl. MwSt oder Rechnungsbetrag inkl. Vorsteuer. Überblick aber schwierig! = verfälschte Zahlen während dem Jahr

 

Saldosteuersatzmethode= Um Abrechnung zu erleichtern (nternehmen bis CHF 100'000.- Steuerlast) werden Saldosteuersätze festgelegt (z.b. 6,1%), die Ermittlung der Vorsteuer aufgrund seiner Lieferantenrechnungen entfällt und der Eigenverbrauch ist abgegolten (Optieren ist nicht mehr möglich!)

!