Unternehmensfühung - Steuern
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Kartei Details
Karten | 13 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 22.06.2013 / 11.10.2016 |
Lizenzierung | Namensnennung (CC BY) (Marcel Hug, Jörg Honegger, SVIT SRES 2012) |
Weblink |
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PRIVATPERSONEN (Einkommenssteuer)
Veranlagunsverfahren in der Schweiz beruht auf Vertrauen, andere Länder über Quellensteuer=direkt vom Lohn abgezogen bei Grenzgänger oder Ausländer oder Aufenthaltsbewilligung
Die Steuererklärung ist auszufüllen, fristgerecht ansonsten Mahnung mit Nachfrist. Es erfolgt von Steuerbehörde die Veranlagung=prov. Einschätzung, Einsprache ist möglich inntert 30 Tagen, 1. gerichtliche Instanz, 2. gerichtliche Instanz bis Bundesgericht. Einkommen und Vermögen wird versteuert.
-Spesen=Kein steuerbares Einkommen
-Ersatzeinkünfte, z.b. EO=steuerbares Einkommen
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SELBSTSTÄNDIG ERWERBENDER
Kein Einkommen, daher Vermögensstand Vergleich:
Anfang Jahr / Ende Jahr, Differenz = Erwerb
Eigenkapital einer Einzelfirma=Geschäftsvermögen
Hypotheken = Passiven
CH-Bürger sind ab dem 30. Tag mit Arbeit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig
CH-Bürger ohne Erwerbstätigkeit werden ab dem 90. Tag in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig
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GRUNDLAGEN UNTERNEHMENSSTEUERN
Steuern sind eine öffentliche Abgabe, bei Steuern entsteht gegenüber Kausalabgaben aber keine Gegenleistung, die Steuenr sind also voraussetzungslos geschuldet ohne direkten Nutzen
Steuerhoheit liegt bei Bund, Kantone und Gemeinden
Steuersubjekt=wer ist steuerpflichtig
Steuerobjekt=was wird besteuert
Steuersatz=Grundmass der Steuer (starr)
Steuerfuss=festgelegter Multiplikator (variabel)
Kollektivgesellschaft=kein Steuersubjekt. Alle Gewinne und das Kapital sind auf Personen verteilt
Einzelfirima=Ja, ist ein Steuersubjekt
Subjektive Steuerpflicht ist gegeben, wenn Person rechtsfähig ist und ausserdem eine persönliche oder wirtschaftliche Zugehörigtkeit zum Gemeinwesen besteht
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JURISTISCHE PERSONEN
Werden an Ihrem stautarischen Sitz besteuert.
Steuerobjekt=Reingewinn, also Saldo aus ER
Abzüge: Waren- und Personalaufwand, Raumkosten, Kapitalzinsen, Versicherungsprämien, Werbekosten, etc. (Nicht aber bauliche Investitionen oder Maschinenanschaffungen)
Verdeckte Gewinnausschüttung: Firma zahlt einem Beteiligten etwas ohne entsprechende Gegenleistung, z.b. übersetztes Gehalt oder zu güngstige Aktien
=Behörden bringen Korrektur an. Aktionär bezahlt zusätzlich Vermögenssteuer (Doppelbesteuerung)
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JURISTISCHE PERSONEN 2
-Rückstellungen sind provisorisch-transitorisch und haben den Zweck, drohenede Verluste zu berücksichtigen.
-Abschreibungen sind definitiv
-Beteiligungsabzug: Was die Gesellschafter als Kapital in die Firma reinbringen, dürfen sie auch steuerfrei wieder entnehmen.
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Mehrwertsteuer
Erhebung alleine durch Bund
8% Normalsatz, 2.5% Nahrungs- und Genussmittel, 3.8% Subvention Tourismus
Pflicht ab CHF 100'000.- Umsatz
Sport-und Kulturvereine ab CHF 150'000.-
Abzug der Mwst. bei selbst mit MwSt. bezogenen Gegenständen oder Dienstleistungen.(Vorsteuerabzug) asugenommen Ärzte, Spital, Kurse, Miete (ausser optiert). Befreit ist der Export!
-Quartalsweise Abrechnung durch Unternehmer, Selbstdeklaration.
Optierung nach Art. 22: Es gibt 29 Ausnahmen
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Mehrwertsteuer 2
Eigenverbrauch für Bezug von Gegenständen oder Dienstleistungen aus dem Unternehmen für private Zwecke. z.b. Geschäftswagen, 0.8% pro Monat vom Kaufpreis (ohne Mwst.), Geschenke bis CHF 500.-, Werbegeschenke, Muster
Abrechnung der MwSt. nach vereinbarten Entgelten (Normalfall) oder vereinnahmten Entgelten (Bewilligung nötig)
Geschäftsberichte sind für unbewegliche Gegenstände 10 Jahre aufzubewahren für unbewegliche sogar 20 Jahre!
Belegprinzip, jede Buchung muss einen Beleg aufweisen
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Mehrwertsteuer 3
Abrechnung nach Netto Methode=geschuldete Steuer auf sep. Konto "Umsatzsteuer" und zu bezahlende Steuer auf Konto "Vorsteuer". Aufwand und Ertrag also ohne Steuer
Abrechnung nach Brutto-Methode=Umsatz inkl. MwSt oder Rechnungsbetrag inkl. Vorsteuer. Überblick aber schwierig! = verfälschte Zahlen während dem Jahr
Saldosteuersatzmethode= Um Abrechnung zu erleichtern (nternehmen bis CHF 100'000.- Steuerlast) werden Saldosteuersätze festgelegt (z.b. 6,1%), die Ermittlung der Vorsteuer aufgrund seiner Lieferantenrechnungen entfällt und der Eigenverbrauch ist abgegolten (Optieren ist nicht mehr möglich!)
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