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TK16 Rechtskunde

2. Allgemeine Vertragslehre

2. Allgemeine Vertragslehre


Kartei Details

Karten 39
Sprache Deutsch
Kategorie Politik
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 06.04.2015 / 09.01.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Obligation im rechtlichen Sinn

Eine Verpflichtung zu einer Leistung

d.h. ein Rechtsverhältnis zw. 2 od. mehreren Parteien

Entstehung einer Obligation durch?

Durch Vertrag

Durch unerlaubte Handlung 

Durch ungerechtfertigte Bereicherung

Rechtsgeschäfte

Einseitige Rechtsgeschäfte (Willensäusserung einer Person genügt. z.b. Kündigung Arbeitsvertrag)

 

Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Willensäusserung zwei oder mehrerer Parteien z.b. alle Verträge, wie

                              Kaufvertrag,Mietvertrag, Erbvertrag, Schenkung, Bürgschaftsvertrag)

Der Vertrag

Austausch von Leistung und Gegenleistung

Voraussetzungen für die Vertragsentstehung

OR 1+2

- Zwei handlungsfähige Personen

- Gegenseitige Willensäusserung

- Übereinstimmende Willensäusserung

Was bewirkt die Erfüllung des Vertrages

Das erlöschen der Obligation

Vertragsfähigkeit

ist die fähigkeit, duch eigenes Handeln Verträge abzuschliessen.

Handlungsfähigkeit

Handlungsfähigkeit: fähigkeit durch eigenes Handeln Recht zu erwerben bzw. Verpflichtungen einzugehen

Natürliche Person:

Urteilsfähig / Volljährig

                                                               

juristische Person:

wenn die nach Gesetz und Statuten erforderlichen                                                                                                           Organe gewählt sind

 

Beschränkt handlungsunfähig: ist eine natürliche Person, wenn sie urteilsfähig ist aber noch nicht Volljährig.

 

Nicht handlungsfähig oder handlungsunfähig: ist eine natürliche Person dann, wenn sie nicht urteilsfähig ist. (z.b. Kleinkinder) oder unter umfassender Beistandschaft seht (z.b. Geisteskranke)