TK16 Rechtskunde
2. Allgemeine Vertragslehre
2. Allgemeine Vertragslehre
Kartei Details
Karten | 39 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 06.04.2015 / 09.01.2016 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Obligation im rechtlichen Sinn
Eine Verpflichtung zu einer Leistung
d.h. ein Rechtsverhältnis zw. 2 od. mehreren Parteien
Entstehung einer Obligation durch?
Durch Vertrag
Durch unerlaubte Handlung
Durch ungerechtfertigte Bereicherung
Rechtsgeschäfte
Einseitige Rechtsgeschäfte (Willensäusserung einer Person genügt. z.b. Kündigung Arbeitsvertrag)
Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Willensäusserung zwei oder mehrerer Parteien z.b. alle Verträge, wie
Kaufvertrag,Mietvertrag, Erbvertrag, Schenkung, Bürgschaftsvertrag)
Der Vertrag
Austausch von Leistung und Gegenleistung
Voraussetzungen für die Vertragsentstehung
OR 1+2
- Zwei handlungsfähige Personen
- Gegenseitige Willensäusserung
- Übereinstimmende Willensäusserung
Was bewirkt die Erfüllung des Vertrages
Das erlöschen der Obligation
Vertragsfähigkeit
ist die fähigkeit, duch eigenes Handeln Verträge abzuschliessen.
Handlungsfähigkeit
Handlungsfähigkeit: fähigkeit durch eigenes Handeln Recht zu erwerben bzw. Verpflichtungen einzugehen
Natürliche Person:
Urteilsfähig / Volljährig
juristische Person:
wenn die nach Gesetz und Statuten erforderlichen Organe gewählt sind
Beschränkt handlungsunfähig: ist eine natürliche Person, wenn sie urteilsfähig ist aber noch nicht Volljährig.
Nicht handlungsfähig oder handlungsunfähig: ist eine natürliche Person dann, wenn sie nicht urteilsfähig ist. (z.b. Kleinkinder) oder unter umfassender Beistandschaft seht (z.b. Geisteskranke)