Teil3 C.
wiedeholungsfragen
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Flashcards
In der Krankenversicherung haben Existenzgründer die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung, wenn sie als Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren.Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind versiche-rungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Sie können aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn sie nachweisen, dass sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen Pflegebe-dürftigkeit versichert sind. Ein Versicherungsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung können Personen auf Antrag begründen, wenn sie eine Selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Für Existenzgründer gilt dabei eine Sonderregelung, sie zahlen im Jahr der Existenzgründung und im darauf folgenden Jahr nur 50 Prozent des monatlichen Beitrags. In der Unfallversicherung können die Berufsgenossenschaften kraft Satzung die Versicherungspflicht auch auf Unternehmer und ihre im Unter-nehmen unentgeltlich mitarbeitenden Ehegatten ausdehnen. Besteht keine Versicherungspflicht, kann auf Antrag von der freiwilligen Versicherung ge-brauch gemacht werden.
Es gibt verschiedene Personenversicherungen in der Privatversicherung: Zunächst ist dort die private Lebens- und Rentenversicherung zu nennen. Die Lebensversicherung garantiert eine Kapitalleistung, die entweder beim Ableben des Versicherten sofort oder nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig wird. Rentenwahlrecht kann vereinbart werden. Eine private Krankenversicherung gibt materielle Sicherheit bei Krank-heit. Private Pflegeversicherungen decken das Pflegerisiko ab, wobei Personen, die in der privaten Krankenversicherung mit vollem KrankenversicherungsschutzKrankenversicherungsschutz versichert sind, der Pflichtversicherung in der privaten Pflegeversicherung unterliegen. Die private Unfallversicherung ermöglicht Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beschränkt sie sich nicht nur auf den Schutz bei Arbeitsunfällen.