Technische Lernzielkontrolle Block 8 + 9
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Flashcards
Bauwesenversicherung
Welche Zusatzversicherungen sind möglich?
- Aufräumungs, Schadensuch, Abbruch, Wiederaufbau, Entsorgungskosten
- Aufräumungs und Entsorgungskosten
- Schadensuchkosten
- Abbruch und Wiederaufbaukosten
- Gerüst, Spriess, Spund und Schalungsmaterialien, Hilfsbauten, Baracken, Einwandungen, Abschrankungen
- Baugeräte, Werkzeuge, Baumaschinen
- Baugrund und Bodenmassen
- Bestehende Bauten
- Fahrhabe
Bauwesenversicherung
Nenne einige Beispiele von versicherten Gefahren und Schäden
- Einsturz der versicherten Sachen , weil Gerüste, Spriessungen oder Spundwände versagen
- Rutschungen der Baugrubenböschung, Grundwassereinbrüche, unvorhergesehene Bewebung des Baugrunds
- Zufällige oder böswillige Beschädigungen, Sabotage
- Beschädigungen durch Manipulationsfehler, Sturz von Baumaterialien und Baugeräten
- Beschädigungen infolge Materialfehler oder fehlerhafte Bauausführung
- Beschädigungen wegen mangelnder Bauaufsicht
- infolge fehlerhafte Planung
- Diebstahl von Sachen die fest mit dem Gebäude verbunden sind
- Bei Hochbauten Feuer und Elementar die von der Kant. oder Priv. Feuerversicherung ausgeschlossen ist
Bauwesenversicherung
Welch Gefahren können aufgrund besonderer Vereinbarung versichert werden?
- Feuer und Elementar
- Schäden infolge innerer Unruhen
Nicht versicherten Deckungen- Bauwesenversicherung
Normale Witterungseinflüsse
Nicht versichert sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen entsprechend der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
Hilfsmittel zur Klärung
- meteorologische Langzeitbeobachtungen und ihre statischtischen Auswertungen
- Hydrologische Messungen
- Regeln der Technik und der Baukunde sowie Erfahrungen mit den örtlichen Verhältnissen
Nicht versicherte Deckungen - Bauwesenversicherung
Mängel
Nicht versichert sind Aufwendungen zur Behebung von Mängeln
Der Mangel ensteht entweder darin, dass der Werk eine zugesicherte oder sonst wie vereinbarte Eingenschaft nicht aufweist oder darin dass eine Eigenschaft fehlt, die der Bauherr auch ohne besondere Vereinbarung in guten Treuen erwarten durfte
Nicht versicherte Deckung - Bauwesenversicherung
Schönheitsfehler
Aufwendungen zur Behebung von Schönheitsfehler sind nicht versichert, selbst wenn ein ersatzpflichtiges Ereignis diese Fehler verursacht
Nicht versicherte Deckungen Bauwesenversicherung
- Normale Witterungseinflüsse
- Mängel
- Schönheitsfehler
- Vertragsstrafen und Vermögensschäden
- Haftpflichtschäden
- Altlasten und Asbest
- Kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Terrorismus, ERdbeben und vulkanische Eruptionen
Beschreiben Sie den Begriff örtlicher Geltungsbereich in der Bauwesenversicherung
entspricht für die in der Police bezeichnete Baustelle
Welche Kosten müssen in der Bauwesenversicherung in den versicherten Bauleistungen enthalten sein
Berechnung der VS gemäss Baukostenplan (Positionen)
- Vorbereitungsarbeiten
- Gebäude
- Betreibseinrichtungen
- Umgebungsarbeiten
inkl. Honorare
Nicht berücksichtigt werden folgende Kosten: Vorstudien, Wettbewerbe, Grundstück und Erschliessungskosten, Finanzierungskosten, Gebühren
Was verstehen Sie unter Bevorschussung?
- Schäden, soweit sie vom Haftpflichtversicherer eines an der Erstellung des Bauwerkes beiteiligten, der auch Bauwesenversichert ist übernommen werden
- Im Rahmen der Police bevorschusst die Gesellschaft die vom Haftpflichtversicherer zu erbringende Leistung. Der Anspruchsberechtigte hat seine Ersatzansprüche in der Höhe des gewährten Vorschusses der Gesellschaft abzutreten. Erreicht die Leistung des Haftpflichtversicherers den Vorschuss nicht, so hat der Bauwesenversicherte die Differenz zwischen Haftpflichtleistung und Vorschuss NICHT zurückzuerstatten
Bauwesenversicherung
Wann beginnt und endet die Bauwesenversicherung für das versicherte Objekt
- Die Versicherung beginnt mit dem in der Police vereinbarte Zeitpunkt
- Die Versicherung endet ffür Bauleistunge zum Zeitpunkt, in dem sämtliche versicherte Bauleistungen nach SIA Normen abgenommen sind oder als abgenommen gelten. Spätestens in dem in der Police vereinbarten Zeitpunkt
Bauwesenversicherung
Welche vertragliche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Schaden gedeckt ist?
- Bauleistungen versichert
- Zusatzversicherungen vereinbart
- Gefahren versichert
- Interesse versichert
- Schaden nicht ausgeschlossen
- Aufwendungen nicht ausgeschlossen
- Schadenhöhe übersteigt vertragliche SB
- Schadendatum in der vertraglichen Dauer
- Keine Verletzung der obliegenheit
- keine verjährung/verwirkung
Bauwesenversicherung
Was muss berücksichtigt werden, wenn der VN als Bauherr Eigenleistungen erbringt?
Eigenleistungen müssen in der Bausumme eingeschlossen sein
Bauwesenversicherung
Nenne die 6 Objektiven Gefahrenmerkmale welche bei der Risikoprüfung von grösseren Bauvorhaben zu klären sind
- Umwelteinflüsse
- Baugrundverhältnisse
- Topografie
- Baugrubenumschliessung
- Handsicherungen
- Grundwasserabsenkung
- anzahl Untergeschosse
- Pfählungen
Bauwesenversicherung
Nenne die Leistungen der Versicherungsgesellschaft
- Beschädigung oder Zerstörung
Für die Berechnung der Entschädigung ist die Preivereinbarung gemäss Werkvertrag massgebend. Die Bauleistungen sind in der Regel zum Neuwert versichert, es sei denn es werden gebrauchten Sachen eingebaut - Entschädigt werden die Kosten für die Herstellung unmittelbar vor Schadeneriegnis
Nicht ersetzt werden:
- Mehrkosten (ohnehinkosten)
- allfälliger Mehrwert
Bauwesenversicherung
Nenne die relevanten Angaben zur Antragsaufnahme
- Name und Adresse des Antragsstellers
- Ort, Strasse, Hausnr. Parzellennr.
- Zweckbestimmung
- Art des Bauwerks
- Ausführungsgrad
- Bausumme
- Beginn des Einrichtens der Baustelle
- Voraussichtliche Bauabnahme nach SIA
- beiteiligte Unternehmen
- Umwelteinflüsse
- Baugrundverhältnis
- Bauausführung
- Topografie
- Unterfangungen und Unterfahrungen
- Deckungsumfang
- SB
- Zusatzversicherungen
Nenne alle Zusatzbedingungen der Bauwesenversicherung
- ZB 1 Baugrund und Bodenmasse
- ZB 2 Bestehende Bauten
- ZB 3 Fahrhabe in bestehenden Bauten
- ZB 4 Einschluss von künstlerischen Austattungen
- ZB 5 Baugeräte, Werkzeuge und Baumaschinen
- ZB 6 Maintenanceschäden
- ZB 7 Einschluss Feuer und Elemenntar
- ZB 8 BU
- ZB 9 Mehrkosten für Überzeit, Nacht, Wochenende und Feiertagsarbeiten
- ZB 10 Kombinierre Zusatzversicherung
- ZB 11 Tunnel, Schacht und Stollenbauten
- ZB 12 Bohrungen und Durchpressungen
Nenne die BB's in der Bauwesenversicherung
- begonnene Bauten
- Dichtungen, Isolationen
- Gefahrenbereich von Lawinen
- Gefahrenbereich von Gewässern
- Innere Unruhen
- schwierige Baugrundverhältnisse
- Wasserhaltungen, Reservepumpen
- Sicherungen bei Auftrieb
Welche Vertragsformen kennt man in der Bauwesenversicherung
- Einzelvertrag
Für Bauherrschaften die nur 1 Objekt bauen - Rahmenvertrag mit Anmeldeverpflichtung
Gesellschaft nimmt jedes angemeldete Bauobjekte im vertrag an
einfacheres Anmeldeverfahren
Versehensklausel
Rabatt bei guten Schadenverlauf - Rahmenvertrag mit Umsatzmeldung
geeignet für GU, welche immer im selben Bausegment tätig sind
Abrechnung im Voraus für jährl. geschätzter Umsatz
Anmeldungen nicht mehr erforderlich
Welche Vertragsformen kennt man in der Bauwesenversicherung
- Einzelvertrag
Für Bauherrschaften die nur 1 Objekt bauen - Rahmenvertrag mit Anmeldeverpflichtung
Gesellschaft nimmt jedes angemeldete Bauobjekte im vertrag an
einfacheres Anmeldeverfahren
Versehensklausel
Rabatt bei guten Schadenverlauf - Rahmenvertrag mit Umsatzmeldung
geeignet für GU, welche immer im selben Bausegment tätig sind
Abrechnung im Voraus für jährl. geschätzter Umsatz
Anmeldungen nicht mehr erforderlich
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Beschreiben Sie den Deckungsumfang
- Personenschäden
- Sachschäden
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Nenne die Deckungseinschränkung
- Personenschaden aus arbeitsvertraglicher Leistung
- vertraglich übernommene Haftung
- allmähliche Einwirkungen
- Schäden infolge Eigenleistungen
- in kauf genommene Schäden
- Schäden an übernommene und bearbeiteten Sachen
- reine Vermögensschäden
- Schadenverhütungskosten
Was sind die Gründe, weshalb der Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschliessen soll
- Kausalhaftung als Eigentümer
- Risiko ist Kalkulierbar
- günstige Prämie
- Finanzierung über Baukredit
- SIA Empfehlung und Bundesgerichtentscheid
- Entschädigung begründeter Ansprüche
- Abwehr unbegründete
- Vertretung des VN's
- Nachbarfrieden