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Strafrecht Schemata

Jura;)

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Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 06.11.2012 / 09.06.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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§32 Notwehr

I. Objektiver Rechtfertigungstatbestand

1. Notwehrlage

a)Angriff

b)Gegenwärtigkeit

c) Rechtswidrigkeit

2. Notwehrhandlung

a) Verteidigung

b)Erforderlichkeit

aa)Geeignetheit zur Beendigung des Angriffs

bb)relativ mildestes Mittel

c)Gebotenheit

aa)Ausschluss bzw. Einschränkung des Notwehrrechts

- Angrif von Schuldlosen

- Krasses Missverhältnis

- Notwehrprovokation

- Enge persönliche Beziehungen

- Sonstige Fallgruppen: Bagatellangriffe, Unfugabwehr, Folter etc.

bb) Stufenfolge

(1) Ausweichen

(2)Falls nicht möglich--> Schutzwehr

(3) Falls unmöglich oder unwirksam --->Trutzwehr

II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand

Verteidigungswille

§ 33 Überscheiten der Notwehr <>

I. Objektive Vorraussetzungen

1. Wirklich bestehende Notwehrlage:

------> gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut

2. Überschreiten der Grenzen der Notwehr

a) Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers (nicht in Rechtsgüter Dritter)

b) Notwehrhhandlungen aber nicht erforderlich oder nicht geboten

II. Subjektive Vorraussetzungen

Handeln aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (=asthensiche Affekte)

§34 Rechtfertigender Notstand

I. Objektiver Rechtfertigungstatbestand

1.Notstandslage

a)Notstandsfähiges Gut

b) Gefahr für das Rechtsgut

c) Gegenwärtigkeit der Gefahr

2. Notstandshandlung

a) Rettung des RechtsguesUdurch Opfern eines anderen)

b) Erforderlichkeit der Rettung(nicht anders abwendbar)

aa) Geeignetheit der Gefahrenabwehr

bb) Relativ mildestes Mittel

c) Güter und Interessenabwägung: Wesentliches Überwiegen des gerettteten Gutes

d) Angemessenheit

II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand

Rettungswille

§ 228 Defensivnotstand

I. Objetkiver Rechtfertigungstatbestand

1.Notstandslage

a) Notstandsfähiges Rechtsgut

b) Gefahr die von einr fremden Sache ausgeht

c) Gegenwärtigkeit der Gefahr

2. Notstandshandlung

a) Rettung durch Beschädigung oder Zerstörung der Sache, von der die Gefahr ausgeht

b) Erforderlichkeit der Rettung

aa) Geeignetheit zur Gefahrenabwehr

bb)relativ mildestes Mittel

c) Güter und Interessenabwägung: Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr

II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand

Rettungswille

§904 BGB Aggressivnotstand

I. Objektiver Rechtfertigungstatbestand

1. Notstandslage

a) Notstandsfähiges Rechtsgut

b) Gefahr für das Rechtsgut

c) Gegenwärtigkeit der Gefahr

2.Notstandshandlung

a) Rettung des Rechtsgutes durch Einwirkung auf fremde Sache

b) Erfordrlichkeit der Einwirkung (nicht anders abwendbar)

aa) Geeignetheit zur Gefahrenabwehr

bb) relativ mildestes Mittel

c) Güter und Interessenabwägung: drohender Schaden gegenüber Schaden durch Einwirkung unverhältensmäßig

II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand

Rettungswille

§35 Entschuldigender Notstand

Objektive Voraussetzung

1. Notstandslage

a) Notstandsfähiges Rechtsgutes in Form von Leib,Leben oder Freiheit

b) Gefahr für das Rechtsgut

c) Gegenwärtigkeit der Gefahr

d) Nähebeziehung(Angehöriger oder nahestände Person)

2.Notstandshandlung

a) Rettung des Rechtsgutes (durch Opfern eines anderen)

b) Erforderlichkeit der Rettung (nicht anders abwendbar)

aa) Geeignetheit

bb) RElativ mildestes Mittel

3. Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar

a) Keine Selbstverursachung der Gefahr

b) Kein besonderes Rechtsverhältnis mit erhöhter Gefahrertragungspflicht

II. Subjektive Vorraussetzung

Rettungswille

Versuch §23

Vorprüfung

1. Fehlen der Vollendung

2. Strafbarkeit des Versuchs

I. Tatbestand

1. Subjektiver Tatbestand - Tatentschluss

a) Vorstz bezglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale

b) Vorliegen aller subjektiven Tatestandsmerkmale

2. Objektive Tatbestand - unmittelbares Ansetzen

II. Rechtswidrikeit und Schuld

III. Rücktritt vom Versuch

1. Fehlgeschlagener Versuch?

2. Beendeter oder unbeendeter Versuch?

3. Sonstige Voraussetzungen für den wirksamen Versuch

§ 26 Anstiftung

A. Strafbarkeit des Haupttäters

B. Strafbarkeit des weiteren Beteiligten als Anstifter

I. Tatbestand

  1. Objektiver Tatbestand

       a) Vorsätzlich begangene, rechtswdrige Tat (sog. Haupttat

       b) Bestimmen

  2) Subjektiver Tatbestand

       a) Vorsatz bzgl. (Vollendung) der Haupttat

       b) Vorsatz bzgl. Bestimmen

  3. Möglichkeit der Tatbestandsverschiebung § 28 II

II. RW

III. Schuld