Strafrecht Schemata
Jura;)
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Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 06.11.2012 / 09.06.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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§32 Notwehr
I. Objektiver Rechtfertigungstatbestand
1. Notwehrlage
a)Angriff
b)Gegenwärtigkeit
c) Rechtswidrigkeit
2. Notwehrhandlung
a) Verteidigung
b)Erforderlichkeit
aa)Geeignetheit zur Beendigung des Angriffs
bb)relativ mildestes Mittel
c)Gebotenheit
aa)Ausschluss bzw. Einschränkung des Notwehrrechts
- Angrif von Schuldlosen
- Krasses Missverhältnis
- Notwehrprovokation
- Enge persönliche Beziehungen
- Sonstige Fallgruppen: Bagatellangriffe, Unfugabwehr, Folter etc.
bb) Stufenfolge
(1) Ausweichen
(2)Falls nicht möglich--> Schutzwehr
(3) Falls unmöglich oder unwirksam --->Trutzwehr
II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand
Verteidigungswille
§ 33 Überscheiten der Notwehr <>
I. Objektive Vorraussetzungen
1. Wirklich bestehende Notwehrlage:
------> gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut
2. Überschreiten der Grenzen der Notwehr
a) Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers (nicht in Rechtsgüter Dritter)
b) Notwehrhhandlungen aber nicht erforderlich oder nicht geboten
II. Subjektive Vorraussetzungen
Handeln aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (=asthensiche Affekte)
§34 Rechtfertigender Notstand
I. Objektiver Rechtfertigungstatbestand
1.Notstandslage
a)Notstandsfähiges Gut
b) Gefahr für das Rechtsgut
c) Gegenwärtigkeit der Gefahr
2. Notstandshandlung
a) Rettung des RechtsguesUdurch Opfern eines anderen)
b) Erforderlichkeit der Rettung(nicht anders abwendbar)
aa) Geeignetheit der Gefahrenabwehr
bb) Relativ mildestes Mittel
c) Güter und Interessenabwägung: Wesentliches Überwiegen des gerettteten Gutes
d) Angemessenheit
II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand
Rettungswille
§ 228 Defensivnotstand
I. Objetkiver Rechtfertigungstatbestand
1.Notstandslage
a) Notstandsfähiges Rechtsgut
b) Gefahr die von einr fremden Sache ausgeht
c) Gegenwärtigkeit der Gefahr
2. Notstandshandlung
a) Rettung durch Beschädigung oder Zerstörung der Sache, von der die Gefahr ausgeht
b) Erforderlichkeit der Rettung
aa) Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
bb)relativ mildestes Mittel
c) Güter und Interessenabwägung: Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr
II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand
Rettungswille
§904 BGB Aggressivnotstand
I. Objektiver Rechtfertigungstatbestand
1. Notstandslage
a) Notstandsfähiges Rechtsgut
b) Gefahr für das Rechtsgut
c) Gegenwärtigkeit der Gefahr
2.Notstandshandlung
a) Rettung des Rechtsgutes durch Einwirkung auf fremde Sache
b) Erfordrlichkeit der Einwirkung (nicht anders abwendbar)
aa) Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
bb) relativ mildestes Mittel
c) Güter und Interessenabwägung: drohender Schaden gegenüber Schaden durch Einwirkung unverhältensmäßig
II. Subjektiver Rechtfertigungstatbestand
Rettungswille
§35 Entschuldigender Notstand
Objektive Voraussetzung
1. Notstandslage
a) Notstandsfähiges Rechtsgutes in Form von Leib,Leben oder Freiheit
b) Gefahr für das Rechtsgut
c) Gegenwärtigkeit der Gefahr
d) Nähebeziehung(Angehöriger oder nahestände Person)
2.Notstandshandlung
a) Rettung des Rechtsgutes (durch Opfern eines anderen)
b) Erforderlichkeit der Rettung (nicht anders abwendbar)
aa) Geeignetheit
bb) RElativ mildestes Mittel
3. Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar
a) Keine Selbstverursachung der Gefahr
b) Kein besonderes Rechtsverhältnis mit erhöhter Gefahrertragungspflicht
II. Subjektive Vorraussetzung
Rettungswille
Versuch §23
Vorprüfung
1. Fehlen der Vollendung
2. Strafbarkeit des Versuchs
I. Tatbestand
1. Subjektiver Tatbestand - Tatentschluss
a) Vorstz bezglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale
b) Vorliegen aller subjektiven Tatestandsmerkmale
2. Objektive Tatbestand - unmittelbares Ansetzen
II. Rechtswidrikeit und Schuld
III. Rücktritt vom Versuch
1. Fehlgeschlagener Versuch?
2. Beendeter oder unbeendeter Versuch?
3. Sonstige Voraussetzungen für den wirksamen Versuch
§ 26 Anstiftung
A. Strafbarkeit des Haupttäters
B. Strafbarkeit des weiteren Beteiligten als Anstifter
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Vorsätzlich begangene, rechtswdrige Tat (sog. Haupttat
b) Bestimmen
2) Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. (Vollendung) der Haupttat
b) Vorsatz bzgl. Bestimmen
3. Möglichkeit der Tatbestandsverschiebung § 28 II
II. RW
III. Schuld