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Strafrecht I

Definitionen

Definitionen


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.09.2016 / 22.09.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Sache (§ 125 StGB)

ist jeder körperliche Gegenstand.

Fremd (§ 125 StGB)

ist eine Sache, wenn ein anderer als der Täter ihr Eigentümer ist.

Beschädigen (§ 125 StGB)

ist jede Beeinträchtigung der sofortigen Benutzbarkeit einer Sache.

Unbrauchbarmachen (§ 125 StGB)

ist jede Beeinträchtigung der bestimmunsgemäßen (insb. auch sofortigen) Benutzbarkeit einer Sache.

Strafe

Strafe ist ein mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der Schuld des Täters verhängt wird.

Vorbeugende Maßnahmen

Eine vorbeugende Maßnahme ist ein nicht mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der besonderen Gefährlichkeit des Täters verhängt wird.

Tatbestand (vorläufige Definition)

Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens.

Tatbestandsmerkmale

sind alle Merkmale, aus denen sich der Tatbestand eines Delikts zusammensetzt.

Ein Verhalten, das sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Delikts erfüllt, nennt man tatbestandsmäßig.