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Strafrecht BT I - §§ 223 ff. Definitionen

Defis

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Kartei Details

Karten 37
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 09.05.2013 / 03.01.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Gift

Gift ist jede organische oder anorganische Substanz, die im konkreten Fall geeignet ist, durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen.

andere gesundheitsschädliche Stoffe

Stoffe die mechanisch oder thermisch wirken

körperliche Misshandlung

jede üble unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird

Gesundheitsschädigung

hervorrufen oder steigern eines pathologischen Zustands

Sind seelische Beeinträchtigungen vom § 223 I Var. 1 umfasst?

nein, nur wenn die psychischen Folgen sich körperlich auswirken (Folgeerscheinungen wie Angstschweiß, Herzklopfen, Schlaf und Konzentrationsstörungen)

beibringen

der Täter hat den (Gift-)Stoff beigebracht, wenn er dessen Verbindung mit dem Körper des Opfers derart herstellt dass dieser dort seine gesundheitsschädliche Wirkung auslöst

Werkzeug 

Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann

gefährlich (Werkzeug)

Gefährlich ist ein Werkzeug, das nach objektiver Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen