Jura;)


M. G.
Diese Karteikarten behandeln fortgeschrittene Themen des Strafrechts, insbesondere den Besonderen Teil, und richten sich an Studierende. Sie decken zentrale Begriffe wie Vermögensvorteil, Tötung, Verletzung und Sterbehilfe ab, sowie spezifische Tatbestände wie Nötigung, Diebstahl und Körperverletzung. Die Karteikarten sind ideal für Jurastudierende, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der strafrechtlichen Normen und ihrer Anwendungen erlangen möchten.
Flashcards
104
Students
8
Language
German
Category
Law
Level
University
Created / Updated
17.10.2012 / 20.11.2019

Flashcards

§ 224 Gift

Jeder Stoff, der duch chemische oder chemisch-physikalisch Wirkung nach Art und Menge im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Gesundheitschäden zu verursachen

§ 224 Hinterlistig

Planmäßig verdeckend

§ 224 Lebensgefährdende Behandlung

Handlung, die nach den konkreten Umständen geeigent ist, das Leben des Opfers mindestens in eine abstrakte Gefahr zu bringen

§ 224 Waffe

(im technischen Sinne) ist jeder Gegenstand, der seiner Bauart nach dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen

§ 224 Überfall

Jeder plötzliche, unerwartete Angriff , auf den man sich nich versieht und daher auch nicht vorbereiten kann.

§ 225 Böswillig

Aus verwerflichen, insbesondere eigensüchtigen Beweggründen

§ 225 Erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

Deutliche Abweichung von der vorraussichtlichen normalen Entwicklung

§ 225 Fürsorge

Auf Gesetz, Übertragung durch eine Behörde, Vertrag, konkludenter oder tatsäcchlicher Übernahme beruhendes Verhältnis, kraft dessen eine Person für das geistige oder leibliche Wohl eines anderen zu sorgen hat

§ 225 Gebrechlichkeit

Infolge hohen Alters, Krankheit oder Behinderung eingetretener Zustand eingeschränkter körperlicher Bewegungsfreiheit

§ 225 Obhut

Bestehendes allgemeines Schutz oder Betreuungsverhältnis (§221 Rn. 4)

§ 225 Roh

In gefühlloser , gegenüber den Leiden des Opfers gleichgültiger Gesinnung

§ 226 Dauernd

Endgültig oder unabsehbare Zeit

§ 226 Erheblich

Im Vergleich mit den anderen Varianten gravierend

§ 226 Gebrauchsunfähigkeit

Dem Verlust gleich stehender funktionsverlust, z.B. Versteifung

§ 226 Gehör

Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen

§ 226 Geistige Behinderung

Irrevesible Einschränkung der normalen inteellektuellen Leistungsfähigkeit

§ 226 Geistige Krankheit

Chronische und vorübergehende nicht ganz unerhebliche geistig-seelische Beeinträchtigung

§ 226 Glied

ist jeder Körperteil, dr mit einem anderem durch ein Gelenk verbunden ist

§ 226 Lähmung

ERhebliche Beinträchtigung der Beweglichkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidensschaft zieht

§ 226 Sehvermögen

Fähigkeit, Gegenstände visuel wahrzunehmen

§ 226 Siechtum

Chronischer, den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft ziehenden Krankheitszustand, der in allgemeine Hinfälligkeit mündet

§ 226 Sprachvermögen

Fähigkeit artikuliert zu reden

§ 226 Verfallen

Ausgeliefert sein, ohne dass sich Besserung absehen lässt.

§ 226 Verlust

Dauernde Gebrauchsunfähigkeit bzw. völlige Abtrennung

§ 226  Entstellt

In der äußeren Gesamterscheinung verunstaltet

§ 231 Schlägerei

Tätlicher Streit von mindestens drei Personen mit gegenseitigen Körperverletzungen

§ 240 Drohung

Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt

§ 242 Aneignung

Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung

§ 242 Beweglich

ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann

§ 242 Bruch

Aufheung gegen oder ohne den Willen des Gewahrsaminhabers

§ 242 Fremd

Zumindest auch im Eigentum eines anderen stehend

§ 242 Gewahrsam

Tatsächliche willensgetragene Sachherrschaft

§ 242 Rechtswidrig

ist die beabsichtigte Zueignung, wenn kein fälliger einredefreier Anspruch auf Übereignung der Sache besteht

§ 242 Sache

Jeder körperlicher gegenstand

§ 242 Wegnahme

Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig eigenen Gewahrsams

§ 242 Zueignungsabsicht

Absicht zumindestens vorübergehender Aneignung plus Vorsatz dauernder Enteignung der Sache selbst oder des in der Sache verkörperten Sachwerts

§ 243 Eindringen

Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten mit mindestens einem Körperteil

§ 243 Gemeine Not

Die Allgemeinheit betreffende Notlage

§ 244 Wohnung

Räumlichkeit, die bestimmungsgemäß auch nur vorübergehend zur Unterkunft von Menschen dient

§ 323c Erforderlich (  Unterlassene Hilfeleistung)

ist eine Hilfsleistung dann, wenn ohne sie die Gefahr besteht, dass die Unglückssituation sich in einer nicht unerheblichen Schädigung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert auswirkt.

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