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Strafrecht BT

Definitionen

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Kartei Details

Karten 41
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 15.11.2012 / 16.02.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Verdeckungsabsicht

Mit der Tötung soll die Aufdeckung einer anderen Straftat (oder die Beteiligung daran) verhindert werden.

Hilflose Lage, §221

Opfer ist aufgrund äußerer Umstände oder aufgrund seiner eigenen Konstituion nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft vor der Gefahr zu schützen.

Körperliche Misshandlung

Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblicher Weise beeinflusst.

Gesundheitsschädigung

Hervorrufen oder steigern eines krankhaften Zustands.

Gefährliches Werkzeug

Gegenstand, der nach der konkreten Art seiner Benutzung geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen.

Gift

Jeder anorganische oder organischer Stoff, der durch eine chemische oder chemisch-physikalische Wirkung einen Gesundheitsschaden herbeiführen kann.

Waffe

Gebrauchsbereites Werkzeug, das nach Art seiner Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt ist, Menschen Verletzungen zuzufügen.

Mittels eines hinterlistigen Überfalls

Hinterlistig: Das Vorgehen in einer planmäßigen, auf Verdecken der wahren Absicht gerichteten Weise.

Überfall: Unvorhergesehener Angriff, auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann.