Strafrecht BT
Definitionen Strafrecht BT
Definitionen Strafrecht BT
Kartei Details
Karten | 56 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 02.11.2012 / 03.08.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
tötet, wer bereits im Tötungsakt selbst geschlechtliche Befriedigung sucht (Lustmord) oder seine sexuelle Lust an der Leiche befriedigen möchte.
Habgier
Übersteigertes Gewinnstreben um jeden Preis
Niedrige Beweggründe
Motive, die sittlich auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verachtenswert sind
Heimtücke
Ausnützen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit
Arglos
ist wer sich keines Angriffs auf Leib und Leben versieht
Wehrlos
ist, wer in seiner Verteidigungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt ist
Grausam
Aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügen, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen
Gemeingefährlich
ist ein Mittel, dessen Wirkungsweise nicht beherrschbar ist und daher wie Gefahr für eine Vielzahl von Menschen von Menschen mit sich bringt