Strafrecht AT
Notwehr
Notwehr
Kartei Details
Karten | 11 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.04.2013 / 03.12.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/strafrecht_at3
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/strafrecht_at3/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Notwehrlage
Eine Notwehrlage ist gegeben, wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse besteht
Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse
Angriff ist jedes menschliche Verhalten, das ein rechtlich geschütztes Individualinteresse bedroht oder verletzt.
gegenwärtig
Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert
unmittelbares Bevorstehen des Angriffs
Der Angriff steht unmittelbar bevor, wenn das Verhalte des Angreifers aus objektiver Sicht unmittelbar in die eigentliche Verletzungshandlung umzuschlagen droht
Fortdauern des Angriffs
Der Angriff dauert noch an, wenn die Rechtsgutsverletzung noch nicht ihren vollständigen Abschluss gefunden hat
Rechtswidrigkeit des Angriffs
Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er nicht von einer Erlaubnisnorm gedeckt und vom Betroffenen daher nicht zu dulden ist
Notwehrhandlung
Unter Notwehrhandlung versteht man die erforderliche und gebotene Verteidigung gegenüber dem Angreifer
Verteidigung gegenüber dem Angreifer
Die rechtfertigende Wirkung des 32 StGB beschränkt sich auf die Verletzung des Angreifers und dessen Rechtsgüter. Nicht Eingriffe unbeteiligter Dritter und der Allgemeinheit