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Strafrecht

Definitonen AT

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Kartei Details

Karten 36
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.03.2013 / 07.09.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Vorsatz

Wissen und Wollen bezüglich der Erfüllung ALLER objektiven TBM

§ 32 Notwehr

ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Angriff

ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch ein menschliches Verhalten.

Gegenwärtig

ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch andauert.

Rechtswidrig

ist der Angriff, wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist.

Erforderlich

ist eine Verteidigung immer dann, wenn es kein milderes, aber genauso wirksames Mittel gibt, den Angriff zu beenden.

Geeignet

ist ein solches Mittel, das eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten läßt.

Mildestes Mittel

ist bei § 32 nur dann gegeben, wenn es keine anderen schonenderen offensiven Verteidigungsmöglichkeiten gibt („Das Recht braucht dem Unrecht nicht zur weichen“).