Strafrecht
Definitonen AT
Definitonen AT
Kartei Details
Karten | 36 |
---|---|
Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.03.2013 / 07.09.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/strafrecht9
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/strafrecht9/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Vorsatz
Wissen und Wollen bezüglich der Erfüllung ALLER objektiven TBM
§ 32 Notwehr
ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Angriff
ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch ein menschliches Verhalten.
Gegenwärtig
ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch andauert.
Rechtswidrig
ist der Angriff, wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist.
Erforderlich
ist eine Verteidigung immer dann, wenn es kein milderes, aber genauso wirksames Mittel gibt, den Angriff zu beenden.
Geeignet
ist ein solches Mittel, das eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten läßt.
Mildestes Mittel
ist bei § 32 nur dann gegeben, wenn es keine anderen schonenderen offensiven Verteidigungsmöglichkeiten gibt („Das Recht braucht dem Unrecht nicht zur weichen“).