Strafrecht
§ 223/224 StGB
§ 223/224 StGB
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.04.2013 / 27.06.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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§ 223 Körperliche Mißhandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
223 Gesundheitsschädigung
Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines krankhaften pathologischen Zustands
223 Krankhaft
Nachteilig vom Normalzustand
223I, 224 I Var. 1: Gift beibringen
anorganische oder organische Substanz, die unter bestimmten Bedinungen geeignet ist durch chem. oder chem.- physikalierscher Wirkung die Gesundheit zu Schädigen
224 I Var. 1: Andere gesundheitsschädliche Stoffe
mechanisch thermisch biologisch
224 I Var. 2 Gefährliches Werkzeug
Jeder Gegenstand der nach seiner Beschaffenheut und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist einem Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen
224 I Var. 3: Hinterlistiger Überfall
Hinterlistig handelt der Täter, wenn er planmäßig berechnend seine wahre Absicht verdeckt um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwartetten Angriffs zu erschweren.
Ein Überfall ist jeder plötzlich unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen
224 I Var. 4: Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Streitbar § 28I
oder mittäterschaftliche Begehung erfordert