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Steuern, Berufsprüfung Immovermarktung 2013

BP 2013

BP 2013


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 28.01.2016 / 02.12.2018
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Das Mehrwertsteuergesetz schreibt vor, dass steuerpflichtige Personen ihre Geschäftsbücher und Aufzeichnungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu führen hat.
Zählen Sie vier Elemente zur Buchführung auf, welche gemäss handelsrechtlichen Vorschriften verlangt werden.

  • Detailliertes Inventar
  • Verzeichnisse Debitoren
  • Verzeichnisse Kreditoren
  • Aufstellungen angefangene Arbeiten
  • Aufstellungen nicht fakturierte Arbeiten und Dienstleistungen
  • Aufstellungen Vorauszahlungen

Die Gantenbein Immobilien AG verwaltet in Zürich ein Mehrfamilienhaus für den Eigentümer Andreas Müller. Bisher hat Herr Müller eine externe Firma für die Erledigung der Aufgaben des Hauswartes beauftragt. Nun hat der Mieter Peter Keller Herrn Müller angefragt, ob er nicht den Hauswart für die Liegenschaft übernehmen kann. Der Eigentümer Herr Müller beauftragt Sie nun als Verwaltung, das neue Arbeitsverhältnis zu regeln.

Die Gantenbein Immobilien AG stellt einen Arbeitsvertrag für Herrn Keller aus, worin der Eigentümer Herr Müller als Arbeitgeber auftritt.

A) Wie ist die Hauswrtleistung mehrwertsteuerlich abzurechnen?

Die Gantenbein Immobilien AG erstellt einen Arbeitsvertrag, in welchem die Gantenbein Immobilien AG als Arbeitgeber auftritt. Die Hauswartleistungen werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

B) In welchem Fall ist die Hauswartleistung mit Mehrwertsteuer abzurechnen?

A) Da der Vertrag den Eigentümer als Arbeitgeber ausweist, gilt der Hauswart als dessen Angestellter. Es liegt keine steuerbare Leistung betreffend Mehrwehrtsteuer vor.

B) Die Gantenbein Immobilien AG erbringt gegenüber dem Eigentümer zum Normalsatz steuerbare Hauswartleistungen, d. h. sie rechnet ihre Leistung mit Mehrwehrsteuer ab.

Die mehrwertsteuerpflichtige Einzelfirma Karl Peter Gebäudemanagement erbringt Dienstleistungen im Bereich Hauswartung. Sie erwirbt im Juni 2011 einen Rasenmähertraktor im Betrage von CHF 16'200.- (inkl. (% MWST). Im September 2013 wird der Traktor ersetzt durch ein neueres Modell. Den bisherigen Traktor überführt Karl Peter in sein Privatvermögen.

Welche Mehrwertsteuerfolgen hat die Überführung des Traktors ins Privatvermögen? Nehmen Sie allfällige Berechnungen vor.

Eigenverbrauch liegt vor, Vorsteuerabzug ist zu korrigieren.

Vorsteuerabzug beim Erwerb Fr. 1‘200.00
./. Abschreibung für 2011 20 % Fr. - 240.00
./. Abschreibung für 2012 20 % Fr. - 240.00
Total Fr. 720.00

Die Vorsteuerkorrektur beträgt Fr. 720.00.

Wann entsteht die Steuerforderujg bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten?

Erlklären Sie in gangzen Sätzen?

Bei der Umsatzsteuer entsteht die Steuerforderung mit dem Erhalt der Kundenzahlung. Erst mit der Bezahlung der Rechnung des Leistungserbringers kann die Vorsteuer zurückgefordert werden.

Welche der nachfolgenden Aussagen zur Option sind richtig bzw, falsch?

A) Mit der Option können von der Steuer ausgenommene Leistungen freiwillig versteuert werden. #Richtig #Falsch

B) Die Option ist ausgeschlossen bei der Vermietung einer Immobilie, die vom Vertragsparter zu Wohnzwecken genutzt wird. #Richtig #Falsch

C) Rechnet der Leistungserbringer nach der Saldosteuersatzmethode ab, kann nicht optiert werden. #Richtig #Falsch

D) Die Option für gewerblich genutzte Räume ist immer empfehlenswert. #Richtig #Falsch

A) Richtig

B) Richtig

C) Richtig

D) Falsch

Welche der nachfolgenden Aussagen sind in Bezug auf die Mehrwertsteuer richtig bzw. falsch?

A) Die Vermietung einer Ferienwohnung ist eine steuerbare Leistung. #Richtig #Falsch

B) Die Verwaltung von Liegenschaften ist eine steuerbare Leistung. #Richtig #Falsch

C) Die Vermietung eines Parkplatzes ist in jedem Falle eine von der Steuer ausgenommene Leistung. #Richtig #Falsch

D) Die Vermietung von Sälen ist von der Steuer ausgenommen. #Richtig #Falsch

A) Richtig

B) Richtig

C) Falsch

D) Falsch
 

Welche der nachfolgenden Aussagen sind zum Begriff "Steuersubjekt"richtig bzw. falsch?

A) Als Steuersubjekt werden Tatbestände bezeichnet, welche den Gegenstand einer Steuer bildern. #Richtig #Falsch

B) Dijenige Person, welche zur Einrichtung der Steuern verpflichtet ist, ist das Steuersubjekt. #Richtig #Falsch

C) Das Steuersubjekt ist der periodisch festgelegte Multiplikator, mit dem die einfache Steuer zum effektiven Steuerbetrag umgerechnet wird. #Richtig #Falsch

D)Das Steuersubjekt gibt Antwort auf die Frage: Was wird besteuert? #Richtig #Falsch

A) Falsch

B) Richtig

C) Falsch

D) Falsch

Kreuzen Sie diejenigen Felder an, bei welchen die Steuerhoheit der nachfolgend ausgeführten Steuern beim Kanton oder der Gemeinde liegt.

A) Verrechnungssteuer #Ja #Nein

B) Kapitalsteuer #Ja #Nein

C) Mehrwertsteuer #Ja #Nein

D) Erbschaftssteuer #Ja #Nein

A) Nein

B) Ja

C) Nein

D) Ja