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Steuern

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Kartei Details

Karten 26
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 06.03.2013 / 14.06.2013
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Wer ist in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit?

Überlebender Gatte(in) und die Nachkommen

Wie errechnet man den Grenzsteuersatz?

Steuerbares Einkommen 240'000, Grenzsteuerbelastung 12 pro weitere 100 Steuerfuss 234%

Grenzsteuersatzberechnung in %

0,13 x 2,34 = 0,3041 = 30,42%

Welche Abzüge können bei den Steuern geltend gemacht werden?

- Berufsauslagen (meist Pauschale)

- Hypo-Zinsen und Schuldzinsen

- Unterhaltsbeiträge (limente)

- Säule 3a

- Einkäufe in PK (keine Rückführung WEF)

- Pauschale für Versicherungs-, KK-Prämien

- AHV-Zahlungen (Einzelfirmen o. NE-Beiträge)

- Verwaltungskosten für bewegliches Privatvermögen

- Sonderabzug für Eheleute, falls beide Erwerbstätig

- Abzüge für Kinder

- Krankheit u. Unfallkosten (Teilweise nicht alles zugelassen)

Wo fällt die Steuer bei Schenkung und Erbgang bei unbeweglichem Vermögen an?

Steuerhoheit bei Kanton, in welchem Vermögen liegt

Erklären Sie den Grenzsteuersatz

Es handelt sich um die effektiv anfallende Steuer auf einem zusätzlich verdienten steuerbarem Einkommen bzw. auf die Steuereinsparung auf einem zusätzlich abzugsfähigen o. nicht mehr verdientem Einkommen.

Nennen Sie die Einkommensbestandteile zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens

- Nettolohn II (nach Abzug 1. + 2. Säule), bzw. Gewinn der Einzelfirma (vor AHV- Abzügen)

- AHV- u. Pensionskassenrenten sind zu 100% zu versteuern

- Zins- u. Dividenerträge sind zu 100% als Einkommen zu versteuern

- Eigenmietwert abzgl. Pauschalabzug bzw. Liegenschaftenunterhalt

- Mieterträge abzgl. Liegenschaftenunterhalt

Kennt der Bund die Erbschafts- u. Schenkungssteuer?

Nein! Noch nicht ...

Erklären Sie den Steuerfuss

- Ist der bewegliche Teil des Steuermasses. Da die Regelung den Steuersatz als starres Element vorsieht, braucht der Staat ein Mittel um die Steuer den laufenden Bedürfnissen anzupassen.

- Kurzfristige anpassungen ohne Gesetzesänderung möglich

- Effektive Steuerbelastung muss aus einfacher Steur u. Steuerfuss (Kt. Gemeinde u. Kirche) berechnet werden