Steuerlehre IV
4. Semester, HWR Berlin, Modul ST-108, KSt/BewR/GrESt/ErbSt
4. Semester, HWR Berlin, Modul ST-108, KSt/BewR/GrESt/ErbSt
Kartei Details
Karten | 82 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.03.2013 / 31.12.2014 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/steuerlehre_iv
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/steuerlehre_iv/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
KSt
Wie wird die KSt als Steuer eingeordnet?
- Personen-Besitz-Steuer
- Gemeinschaftssteuer
- direkte Steuer
- Veranlagungssteuer
KSt
Was besagt die persönliche Steuerpflicht bezüglich der KSt?
unbeschränkte Steuerpflicht:
- §1(1) KStG: abschließende Aufzählung der KSt-Subjekte mit Geschäftsleitung/Sitz im Inland
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
- Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- §1(2) KStG: Besteuerungsumfang = Welteinkommen
beschränkte Steuerpflicht:
- §2 KStG: KSt-Subjekte ohne Geschäftsleitung/Sitz im Inland
- Besteuerungsumfang = inländische Einkünfte
KSt
Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht?
§ 11 KStG
mit Abschluss der Liquidation und Handelsregisterlöschung
KSt
Welcher Paragraph regelt die KSt-befreiung?
§ 5 KStG - persönliche Steuerbefreiung
KSt
Was sind die Besteuerungsgrundlagen für die KSt?
- §7(1) KStG: das zu versteuernde Einkommen
- R.29 KStR: Berechnungsschema
- §8(1) KStG: Ermittlung des Einkommens bestimmt sich nach dem KStG und nach dem EStG
- R.32 KStR: Übersicht zu den §§, die aus dem EStG entsprechend gelten
- §8(2) KStG: unbeschränkt steuerpflichtige KapGes können nur Einkünfte aus Gewerbeberieb erzielen
- R.32(2) KStR: dies gilt nur für die, die der Buchführungspflicht unterliegen
KSt
Wie lauten die Besteuerungsgrundsätze im allgemeinen?
- nach §1(1) Nr.1 KStG unbeschränkt KSt-pflichtig
- Bemessungsgrundlage ist nach §7(1) KStG das z.v.E.
- Was als Einkommen gilt und wie es berechnet wird, bestimmt sich gemäß §8(1) KStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG
- erzielt werden nach §8(2) KStG nur Einnahmen aus Gewerbebetrieb
KSt
Was ist das Teileinkünfteverfahren und wovon ist die Besteuerung abhängig?
...ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
abhängig davon, ob der Anteilseigner...
- natürliche Person
- Personengesellschaft
- Kapitalgesellschaft
...ist.