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Steuerlehre IV

4. Semester, HWR Berlin, Modul ST-108, KSt/BewR/GrESt/ErbSt

4. Semester, HWR Berlin, Modul ST-108, KSt/BewR/GrESt/ErbSt


Kartei Details

Karten 82
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.03.2013 / 31.12.2014
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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KSt

Wie wird die KSt als Steuer eingeordnet?

  • Personen-Besitz-Steuer
  • Gemeinschaftssteuer
  • direkte Steuer
  • Veranlagungssteuer

KSt

Was besagt die persönliche Steuerpflicht bezüglich der KSt?

unbeschränkte Steuerpflicht:

  • §1(1) KStG: abschließende Aufzählung der KSt-Subjekte mit Geschäftsleitung/Sitz  im Inland
    • Kapitalgesellschaften
    • Genossenschaften
    • Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
    • sonstige juristische Personen des privaten Rechts
    • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
    • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • §1(2) KStG: Besteuerungsumfang = Welteinkommen

beschränkte Steuerpflicht:

  • §2 KStG: KSt-Subjekte ohne Geschäftsleitung/Sitz im Inland
  • Besteuerungsumfang = inländische Einkünfte

KSt

Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht

siehe Bild

KSt

Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht?

§ 11 KStG

mit Abschluss der Liquidation und Handelsregisterlöschung

KSt

Welcher Paragraph regelt die KSt-befreiung?

§ 5 KStG - persönliche Steuerbefreiung

KSt

Was sind die Besteuerungsgrundlagen für die KSt?

  • §7(1) KStG: das zu versteuernde Einkommen
  • R.29 KStR: Berechnungsschema
  • §8(1) KStG: Ermittlung des Einkommens bestimmt sich nach dem KStG und nach dem EStG
  • R.32 KStR: Übersicht zu den §§, die aus dem EStG entsprechend gelten
  • §8(2) KStG: unbeschränkt steuerpflichtige KapGes können nur Einkünfte aus Gewerbeberieb erzielen
  • R.32(2) KStR: dies gilt nur für die, die der Buchführungspflicht unterliegen

KSt

Wie lauten die Besteuerungsgrundsätze im allgemeinen?

  • nach §1(1) Nr.1 KStG unbeschränkt KSt-pflichtig
  • Bemessungsgrundlage ist nach §7(1) KStG das z.v.E.
  • Was als Einkommen gilt und wie es berechnet wird, bestimmt sich gemäß §8(1) KStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG
  • erzielt werden nach §8(2) KStG nur Einnahmen aus Gewerbebetrieb

KSt

Was ist das Teileinkünfteverfahren und wovon ist die Besteuerung abhängig?

...ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

abhängig davon, ob der Anteilseigner...

  • natürliche Person
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft

...ist.