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Grundlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung
Grundlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Flashcards
Minijobber: Einmalige Einnahmen. Was fällt darunter, wie sind diese zu berücksichtigen und wann?
Einmalige Einnahmen deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit ( Tarifvertrag oder Gewohnheitsrecht) min. 1x jährlich zu erwarten sind.
Bei der Ermittlung der Arbeitsentgelts sind diese zu berücksichtigen, allerdings kommt es auf den Zufluss an. Der Anspruch alleine reicht nicht aus. Hier gilt nicht das Entstehungsprinzip, sondern das Zuflussprinzip. Auch wenn ein Tarifvertrag eine solche Zahlung (z.B. Weihnachtsgeld) vorsieht, kann durch schriftl. Verzicht (im Voraus) davon abgesehen werden, ungeachtet, ob dieser Verzicht arbeitsrechl. zulässig ist.
(Bsp: AN bekommt 420€p.M.+ im Dez. vertragl. zugesichert Weihnachtsgeld i.H.v. 210€. Für die sv-rechtliche Beurteilung: 420€*12= 5.040€+Weihnachtsgeld 210€= 5.260€ entspricht: 438,33p.M. => die 450€-Grenze wird nicht überschritten=>es handelt sich deshalb um einen Minijob)
Minijobber: gelegentliches Überschreiten der 450€-Grenze: wann ist das Überschreiten gelegentlich? Was passiert, wenn es doch regelm. ist?
Gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten führt nicht zur Versicherungspflicht. Als Gelegentlich ist dabei ein Zeitraum bis zu 2 Monate innerhalb eines Jahres anzusehen. Bsp: Krankheitsvertretung.
Schwierig wird es schon bei regelmäßigen Urlaubsvertretungen oder bei bestimmten jährl.wiederkehrenden Spitzenzeiten (Weihnachtsgeschäft, Inventur), wenn der erhöhte Arbeitsanfall durch Mehrarbeit von ansonsten geringfügig entlohnten Beschäftigten aufgefangen wird.
Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 450€ so tritt ab dem Tag des Überschreitens Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit.
Minijobber: Arbeitszeitkonto: wie wird das Arbeitsentgelt ermittelt?
Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts sind aus der zu erwartenden Gesamtjahresarbeitszeit die Ansrüche auf Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Hierbei sind bereits bestehende und zu erwartende Arbeitszeitguthaben einzubeziehen. Bsp:
Hausmeister auf Stundenlohnbasis (10€/h). Es wird ein verstetigtes Arbeitsentgelt von 420€p.M. vereinbart. Wieviel Überstunden darf er maximal am Jahresende auf dem Zeitkonto haben? Differenz zwischen 420€/p.M. die er bekommt und 450€/p.M. die er max. bekommen darf: 30€/p.M. Auf ein ganzes Jahr gerechnet: 30*12=360€. bei 10€/h entspricht das 36h
Minijobber: mehrere Minijobs (ohne Hauptbeschäftigung): wie wird das gehandhabt? Was passiert wenn das Arbeitsentgelt zu hoch ist?
Werden mehrere Minijobs bei verschiedenen AG nebeneinander ausgeübt, sind für die vers.rechtl. Beurteilung in der KV;PV und ALV die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. (nicht zusammengerechn. werden geringfügig entlohnen Beschäft. und kurzfristigen Beschäft.)
Solange die zusammengerechneten Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen 450€/p.M. nicht übersteigt liegen versicherungsfreie Minijobs vor. (RV-Pflicht beachten)
Übersteigen die zusammengerechneten Arbeitsentgelte 450€/p.M. tritt SV-Pflicht in KV;PV&ALV ein. Es liegen keine Minijobs mehr vor. In allen Beschäftigungen kommt es zu einer hälftigen Beitragsteiung (AG und AN jeweils 9,45%und nicht mehr AG 15%, AN 3,9%) und eine Steuerpauschalierung mit 2% ist nicht mehr möglich.
Minijobber: Hauptbeschäftigung und zusätzliche Minijobs: was ist zu beachten?
Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigungen werden grundsätzlich in KV und PV mit den Minijobs zusammengerechnet.
Ausnahme 1 Nebenjob bis 450€/p.M. bleibt anrechnungsfrei (ausgenommen wird bei mehreren Minijobs die zeitl. zuerst angenommene)
Bei Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftg. entfällt für die Minijobs die Zahlung der pauschalen AG-Beiträge zur KV,RV sowie die 2% Pauschalsteuer. Eine Pauschalierung der Lst mit 20% anstelle der 2% ist möglich,wenn der Monatslohn für den Minijob 450€ nicht übersteigt
Sowohl lohnsteuerlich, als auch sv-rechtlich ist zu beachten, dass ein AN nicht gleichzeitig für den selben AG in 2 Arbeitsverhältnissen tätig sein kan. Auch dann nicht, wenn es sich um 2 unterschiedliche Tätigkeiten handelt
Minijobber: an wen ist die Pauschalierung i.H.v. 15% bzw. 25% zu entrichten und was fällt zusätzlich noch an?
Soweit eine Pauschalierung zulässig, ist diese beim FA mit der Lst-Anmeldung anzumelden und an das Betriebs-Finanzamt abzuführen. (im Gegensatz zu 2% pauschaler Lst, die an die Knappschaft zu zahlen ist)
Zusätzlich zu den 15% bzw. 25% Lst sind auch noch Soli (5,5% auf die Lst) und Kist (hier gibt es ebenfalls Pauschalsätze: 6,5% für Badenwürttemberg und 7% für Bayer beispielsweise)
Minijobber: Studenten als Praktikanten
Handelt es sich um ein für das Studium vorgeschriebenes Praktikum, besteht RV-Pflicht für die Versicherungsfreiheit ausgeschlossen ist.
Handelt es sich um ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, kann dieses als Minijob gelten (wenn die allgemeinen Vorrausseztungen erfüllt sind)
Minijobber: Steuerfreier Arbeitslohn: was fällt darunter? (5)
Bei der Prüfung der 450€ Grenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der SV auslöst. Somit bleibt außer Betracht:
- steuer- und beitragsfreier Arbeitslohn ( z.B. Kindergartenzuschuss, Rabattfreibetrag i.H.V. 1080€p.a., Sachbezüge bis 44€p.M., Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit)
- Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, die nach § 3 Nr 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfrei und damit auch beitragsfrei sind
- steuer- und beitragsfreie Übungsleiterpauschale i.H.V 175€ p.M.
- steuer- und beitragsfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tättigkeit i.H.v. 500€ p.a.
- steuer- und beitragsfreie Aufwendungen des AG für die Gesundheitsförderung seiner AN i.H.v. 500€/p.a.
Minijobber: pauschal versteuerter Arbeitslohn: Vorraussetzung um bei der Prüfung der 450€-Grenze nicht in Betracht zu kommen? Wie hoch ist die erforderliche Pauschalierung bei welchen Bereichen? (6)
Bei der Prüfung der 450€-Grenze bleibt pauschal besteuerter Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Pauschalierung Beitragsfreiheit in der SV auslöst. Somit bleibt außer Betracht:
- Fahrtkostenzuschüsse (zu den Aufwendungen des AN für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) soweit sie pauschal mit 15% versteuer werden.
- Jobs-Tickets (für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte) soweit sie pauschal mit 15% versteuert sind
- Beiträge zu Direktversicherungen und Gruppenunfallversicherungen, die mit 20% versteuert sind
- Übereignung von PC und die AG-zuschüsse zu Internetnutzung, soweit zulässigerweise eine Pauschalierung der Lst. mit 25% erfolgt
- steuerpflichtige Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, soweit zulässigerweise eine Pauschalierung mit 25% erfolgt
- Reisekostenvergütung, Erholungsbeihilfen und Kantinenessen, bei einer Pauschalierung der Lst. mit 25%
Pauschal mit 15% besteuerte Zahlungen des AG
Entfernungspauschale: 0,30€ je Km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, unabhängig vom Forbewebungsmittel. Allerdings ist alles, was auf der Lst-Karte ausgewiesen wird beim AN nicht mehr als Werbungkosten absetzbar.
Die 15%Lst können sowohl vom AG übernommen werden, als auch dem AN vom Nettolohn gekürzt werden
(Generell: pauschal besteuert = sv-frei. Aber zusätzlich fallen noch Soli (5,5% der Lst) und Kist (6,5% der Lst))
Pauschal mit 25% besteuerte Zahlungen des AG (4)
- Essensgutscheine, Restaurantschecks: max. Gutscheinwert 6,03€, stpfl. Sachbezugswert 2,93€. Falls der An 2,93€ zuzahlt, muss nichts versteuert werden.
- Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeite über 8h, soweit die steuerfreuen pauschalen um bis zu 100% überschritten sind
- Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, soweit unüblich (Bruttoaufwand mehr als 110€). Das gilt nicht für Geldgeschenke.
- Nicht steuerfreie Erholungsbeihilfen 1x/p.a. Vorraussetzung ist lediglich, dass die Erholungsbeihilfe innerhalb von 3 Monaten vor oder nach dem Urlaub oder der Kur des AN gezahlt wird. (Falls dieser Zeitraum nicht eingehalten wird, muss der AN schriftl. bestätigen, dass das Geld für Urlaub oder Kur verwendet worden ist)
(bsp: Nettozahlung an AN 312€. AG zahlt pauschal 25%Lst: 78€+6,5%Kist: 5,07€+5,5%Soli: 4,29€. Es fällt keine SV an. Aufwand für AG: 399,36€)
Großgeschenke bis 10.000€ an den AN (§ 37 b EStG)
Geschenke, die nicht aus Geld bestehen, können im Jahr bis zu 10.000€ pauschal mit 30%Lst, zzgl Kist&Soli besteuert werden. Die Steuer darf nicht auf den AN abgewälzt werden.
Aufwand für das Geschenk und die pauschale Steuer ist als Betriebsausgabe abziehbar (anders als bei Großgeschenken an Kunden und Geschäftsfreunde)
Achtung Sozialversicherungspflicht!
Lt. Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30.04.2007 sind Geschenke an AN sv-pflichtig (trotzdem noch lohnend bei allen AN mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als 30%)
Großgeschenke an Kunden und Geschäftsfreunde (§ 37 b EstG)
Der Schenkende darf pauschalieren- dann müssen aber alle Geschenke im Kalenderjahr pauschaliert werden, auch die üblichen Geschenke bis 35€ (Ausnahme: Streuwerbeartikel)
Die pauschale Steuer für Großgeschenke an Kunden und Geschäftsfreunde ist in der Lohnsteueranmeldung abzuführen!
In diesem Fall ist das Geschenk, wie auch die pauschale Steuer keine Betriebsausgabe!
Wie werden Sachbezüge in der Gehaltsrechnung behandelt?
Jeder Sachbezug wird als Teil des Bruttolohnes behandelt, versteuert und verbeitragt.
(damit der AN den Sachbezug nicht doppelt erhält-einmal als Sache und auch noch mal als Überweisung, muss darauf geachtet werden, dass der Sachbezug in der Gehaltsrechnung wie ein Vorschuss, als Nettobezug, abgezogen wird)
Nenne Beispiele für einen Sachbezug (7)
- Freie Verpflegung (im Gaststättengewerbe)
- Freie Unterkunft (im Hotel- und Gaststättengewerbe)
- Essensgutscheine, Restaurantschecks
- Warengutscheine
- Firmenwagen
- Verbilligter Zins aus AN-Darlehen
- Großgeschenke an AN
Sachbezüge: anzusetzende Werte für freie Verpflegung und Unterkunft, sowie Werte für Jugentliche und Azubis
Die anzusetzenden Werte für freie Verpflegung und Unterkuft werden jährlich neu festgesetzt und veröffentlicht- z.B. in den Informationen der Krankenkassen.
Beim Ablesen aus den Tabellen ist darauf zu achten, dass sich der Wert der freien Unterkunft für Jugendliche und Auszubildende um 15% vermindert.
Wenn eine ganze Wohnung als freie Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist hierfür der ortübliche Mietpreis anzusetzen
Fahrzeugüberlassung an AN: wie kann versteuert werden? und welcher Preis wird angesetzt
zu versteuern mit der 1%-Regelung oder nach den tatsächlichen Fahrten lt. Fahrtenbuch.
Anzusetzen ist der Buttolistenpreis lt. unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung ohne der Kosten für nachträgliche Einbauten. (Der Wert des Autotelefons einschl. Freisprecheinrichtung, Überführungskosten und ein zweiter Satz Reifen einschl. Felgen bleiben außer Ansatz)
Beispielrechnung Kfz-Nutzungsüberlassung an AN (1%-verst.)
Bruttolistenpreis: 29.400€
Entfernung zur Arbeitsstätte: 33Km
(arbeitet an 15 Tagen p.M.)
Wie ist der Betrag monatlich zu versteuern? (Zusatz: er erhält Kilometergeld vom AG)
1% v. 29.400 = 294,00€
zuzüglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
0,03% v. Listenpreis: 8,82€
8,82€*33Km= 291,06€
Gesamter Sachbezug: 585,06€
(pauschal zu versteuerndes Fahrgeld: 15Tage*33Km*0,30= 148,50€
291,06€-148,50€= 142,56€
142,56€+294,00€ = 436,56€
In Lohnabrechnung ansatzen:
Bruttolohnart Kfz-Nutzung: 436,00€ (kann abgerundet werden)
Bruttolohnart Fahrgeld 15% lst: 148,50€
Nettoabzug Fahrgeld: 148,50€
Nettoabzug Kfz-Nutzung: 436,00€
(Wenn der AN weniger als 15 Fahrten monatl. von Wohnung zur Arbeitsstätte durchführt, sind lediglich 0,002% des Listenpreises * Anzahl der Tage * Entfernungskm. anzusetzen)
GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer: was ist die Besonderheit?
Ein GmbH-Geschäftsführer ist immer sozialversicherungsfrei, wenn er min. 50% an der GmbH beteiligt ist, bzw. beherrschender Gesellschafter ist.
Sollte der Geschäftsführer zusätzlich zum Gehalt noch Beiträge zur KV zahlen, sind diese ganz normale lohnsteuerpflichtige Gehaltsbestandteile, also keine steuerfreien AG-anteile zur KV. Nur AGpflichtbeiträge sind lohnsteuerfrei!.
Ehegattengehalt: Grundvoraussetzung und dringende Empfehlungen
Grundvoraussetzungen:
Gehaltszahlungen an den Ehegatten sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Damit diese steuerlich anerkannt werden, müssen die Gehaltszahlungen ernsthaft vereinbart und auch tatsächlich durchgeführt werden.
Dringende Empfehlung:
schriftlicher Arbeitsvertrag mit Ehegatten zu den Personalakten
keine Barauszahlungen, sonder Überweisungen, möglichst auf das eigene Konto des Ehegatten
Was kann der AG bei einer Anstellung im Privathaushalt bei seiner eigenen Steuererklärung ansetzen?
bei Minijob? bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung? bei Handwerkerleistungen?
Minijob: der AG kann 20% seiner Aufwendungen für die Haushaltshilfe, max. jedoch 510€ p.a. direkt bei seiner Steuerschuld kürzen
20%, max. 4000€ im Jahr, bei versicherungspflichtigen Beschäftigten im Haushalt oder für Dienstleister im Haushalt.
Daneben gibt es ebenfalls 20%, max. 1.200€ für die in Handwerkerrechnungen ausgewiesene Arbeitszeiten
Gleitzone: in welchem Lohnbereich gültig?
Ab einem Lohn von 450,01€ ("niedirg entlohnte Beschäftigung") wird der Lohn sv-pflichtig und über eine Lohnsteuerkarte versteuert. Die Gleitzone endet bei 850,00€
Der AG zahlt für die niedrig entlohnte Beschäftigung volle SV-Beiträge, die Beiträge für den AN sind ermäßigt und steigen nur schrittweise an. Eine Beschäftigung knapp über 450€ bringt den vollen Versicherungsschutz in der KV
Was versteht man unter dem Haushaltsscheckverfahren?
(Unterschied zum regulären?)
Es ist eine vereinfachte Meldung für einen in einem privaten Haushalt beschäftigten AN, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelm. 450€/p.M. nicht übersteigt. Zuständig ist die Minijobzentrale
Unterschied zum regulären Meldeverfahren:
es muss nach der Erstanmeldung auch bei monatl. schwankendem Arbeitsentgelt nur 1x pro Halbjahr eine Meldung abgegeben werden. Nicht in Geld gewährte Zuwendungen (Kost und Logis) gelten im Haushaltsscheckverfahren sv-rechtl. nicht als Arbeitsentgelt, wohl aber steuerrechtlich.
Meldung kann nicht direkt über das Internet abgegeben werden und außerdem muss der AN jede Meldung mit unterschreiben.
Minijobber: Wie lange muss ein AG Entgeltforthalungen leisten und wie hoch ist die Erstattung der Knappschaft?
Der AG muss für längstens 42 Tage Entgeltfortzahlungen leisten. Die Erstattung durch die Deutsche RV Knappschaft beträgt 80% des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts.