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Staatsrecht

Vorlesung bei Professor Andreas Auer an der Uni Zürci

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Kartei Details

Karten 33
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 11.11.2012 / 03.08.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Bundesbeschluss!

Wo kommt dieser zum Einsatz?

Beschluss der Bundesversammlung mit nicht rechtsetzender Natur. (Einzelakt) (individuell konkret)

fakultatives oder obligatorisches Referendum ZBsp.

- Genehmigung von Staatsverträgen

- Genehmigung der Rahmenbewilligung für Kernanlagen

einfacher Bundesbeschluss ZBsp.

- Genehmigung des Voranschlags und der Staatsrechnung

- Gewährleistung von Kantonsverfassungen

... Bsp. Botschaft zur Gewährleistung ... 12.10.2011

Der Bundesversammlung wird beantragt, mit einfachem Bundesbeschluss Änderungen in den Kantonsverfassungen der Kantone Uri, Zug, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura zu gewährleisten. Die Verfassungsänderungen sind alle bundesrechtskonform; die Gewährleistung kann somit erteilt werden.

BEGRIFFE / Treu & Glauben

Allegmeine Bestimmungen

Art. 5 staatliche Organe und Private

- Verbot von Rechtsmissbrauch

- Verbot widersprüchlichen Verhaltens

Grundrechte

Art. 9 Vertrauensschutz

- Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmende Erwartungen begründendes Verhalten

Nenne Merkmale des Einheits- und des Bundesstaats

Merkmale Einheitsstaat: Zentralistische Staatsform; Souveränität liegt beim Zentralorgan; rechtliche Einheit der Staatsgewalt; keine Gliederung in relativ autonome territoriale Einheiten; keine Mitwirkung der dezentralisierten Einheiten bei der Willensbildung des Zentralstaates; Dezentralisierung höchstens im administrativen Bereich (z.B.

beim Vollzug); gesamte Rechtsetzungstätigkeit geht vom Zentralstaat aus (einheitliche

Rechtsordnung); evt. Konzentration der Staatsorgane in der Hauptstadt.

- Merkmale Bundesstaat: Föderalistische Staatsform; souveräner Staat, der aus Gliedstaaten besteht; Gliedstaaten sind eigenständige juristische Personen (mit eigener Organisation) und haben verfassungsmässige Kompetenzen (Autonomie / Selbstbestimmungsrecht) in gewissen Aufgabenbereichen; Nationales Parlament besteht aus Volks-

und Gliedstaaten-Kammer; Mitwirkung der Gliedstaaten bei der Willensbildung des

Bundes.

Was erlässt die Bundesversammlung?

Rechtsetzende Bestimmungen

- Bundesgesetze (Referendum)

- Verordnungen (kein Referendum)

Übrige Erlasse

- Bundesbeschlüsse

-- einfacher (untersteht keinem Referendum)

-- andere welche Referendum unterstehen (Staatsverträge, Genehmigung Rahmenbewilligung Atomanlagen)