Staatsrecht
Vorlesung bei Professor Andreas Auer an der Uni Zürci
Vorlesung bei Professor Andreas Auer an der Uni Zürci
Kartei Details
Karten | 33 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 11.11.2012 / 03.08.2020 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Bundesbeschluss!
Wo kommt dieser zum Einsatz?
Beschluss der Bundesversammlung mit nicht rechtsetzender Natur. (Einzelakt) (individuell konkret)
fakultatives oder obligatorisches Referendum ZBsp.
- Genehmigung von Staatsverträgen
- Genehmigung der Rahmenbewilligung für Kernanlagen
einfacher Bundesbeschluss ZBsp.
- Genehmigung des Voranschlags und der Staatsrechnung
- Gewährleistung von Kantonsverfassungen
... Bsp. Botschaft zur Gewährleistung ... 12.10.2011
Der Bundesversammlung wird beantragt, mit einfachem Bundesbeschluss Änderungen in den Kantonsverfassungen der Kantone Uri, Zug, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura zu gewährleisten. Die Verfassungsänderungen sind alle bundesrechtskonform; die Gewährleistung kann somit erteilt werden.
BEGRIFFE / Treu & Glauben
Allegmeine Bestimmungen
Art. 5 staatliche Organe und Private
- Verbot von Rechtsmissbrauch
- Verbot widersprüchlichen Verhaltens
Grundrechte
Art. 9 Vertrauensschutz
- Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmende Erwartungen begründendes Verhalten
Nenne Merkmale des Einheits- und des Bundesstaats
Merkmale Einheitsstaat: Zentralistische Staatsform; Souveränität liegt beim Zentralorgan; rechtliche Einheit der Staatsgewalt; keine Gliederung in relativ autonome territoriale Einheiten; keine Mitwirkung der dezentralisierten Einheiten bei der Willensbildung des Zentralstaates; Dezentralisierung höchstens im administrativen Bereich (z.B.
beim Vollzug); gesamte Rechtsetzungstätigkeit geht vom Zentralstaat aus (einheitliche
Rechtsordnung); evt. Konzentration der Staatsorgane in der Hauptstadt.
- Merkmale Bundesstaat: Föderalistische Staatsform; souveräner Staat, der aus Gliedstaaten besteht; Gliedstaaten sind eigenständige juristische Personen (mit eigener Organisation) und haben verfassungsmässige Kompetenzen (Autonomie / Selbstbestimmungsrecht) in gewissen Aufgabenbereichen; Nationales Parlament besteht aus Volks-
und Gliedstaaten-Kammer; Mitwirkung der Gliedstaaten bei der Willensbildung des
Bundes.
Was erlässt die Bundesversammlung?
Rechtsetzende Bestimmungen
- Bundesgesetze (Referendum)
- Verordnungen (kein Referendum)
Übrige Erlasse
- Bundesbeschlüsse
-- einfacher (untersteht keinem Referendum)
-- andere welche Referendum unterstehen (Staatsverträge, Genehmigung Rahmenbewilligung Atomanlagen)