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Sozialversicherungen in der Schweiz

AHV und IV

AHV und IV


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 27.11.2013 / 02.06.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Erklären Sie das 3-Säulen-Prinzip

  1. Säule; staatliche Vorsorge; Sicherung des Existenbedarfs; Ergänzungsleistung; AHV/IV
  2. 2. Säule; Berufliche Vorsorge; Erhalt des bisherigen Lebensstandards; Obligatorium und Überobligatorium
  3. 3. Säule; Private Vorsorge; Frei=Säule 3b; Gebunden=Säule 3a

Wer ist obligatorisch bei der AHV versichert? Und wer nicht?

  • alle Personen, die in der Schweiz wohnen und / oder arbeiten
  • nicht versichert sind: Personen, die bereits einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind, Ausländer mit diplomatischen Vorrechten, solche die weniger als 3 aufeinanderfolgende Monate pro Jahr in der Schweiz tätig sind

Wann beginnt die Beitragspflicht bei der AHV/IV?

  • die Beitragspflicht beginnt frühestens am 1. Januar des Jahres, in dem eine Person 18 Jahre alt wird, nach Vollendung des 17. Altersjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist aber nur Beitragspflichtig, wer ein Erwerbseinkommen erzielt.
  • Spätestens nach Vollendung des 20. Altersjahrs sind alle beitragspflichtig, egal ob Einkommen erzielt wird oder nicht. 

Was gehört zum Erwerbseinkommen?

Sämtliche Bareinkommen, das im In- und Ausland erzielt wird, auch Naturaleinkommen