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Sozialversicherungen, 3. Teil

Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool .ch

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Kartei Details

Karten 30
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.11.2016 / 16.10.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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IV versicherte Personen und Beitragspflicht

Versicherte Personen

  • Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Personen mit Erwerb in der Schweiz
  • Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft

Beitragspflicht

  • Erwerbstätige ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres
  • Nichterwerbstätige ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollenden.
  • Erwerbstätige im Rentenalter, Jahreseinkommen max. 16'800.-- pro Arbeitgeber
  • Einkommen unter Fr. 2'300.-- ausser Hausdienst, Kunst- und Kulturbereich

 

IV Finanzierung

 

  • Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber je 0,7 %
  • Beiträge von Bund und Kantonen (1 % MwSt)
  • Regressbeiträge
  • Zinserträge

Schulden bei AHV und EO

Invaliditätsbegriff

Voraussetzung für Anerkennung Invalidität

  • Gesundheitsschaden (geistig, köperlich oder physisch)
  • durch Gesundheitsschaden verursachte, bleibende oder über längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit
  • Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit

Ziel der IV

In Erwerbsleben eingliedern

Eingliederung vor Rente

  1. bisherige Arbeit wieder möglich
  2. Umschulung in der selben Branche
  3. Neuer Beruf suchen
  4. evtl. Rente

IV Geldleistungen

Werden ausgerichtet, während der Eingliederungsmassnahmen (Taggelder) oder wenn Eingliederung nicht oder nur Ungenügend erreicht wird  (Rente)

Leistungen der IV

  • Früherfassung / Frühintervention (z. B. Alkoholiker, Familie, Arbeitgeber, Kollegen)
  • Medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • Berufliche Massnahmen
  • Hilfsmittel
  • Taggelder

 

  • Hilflosenentschädigung (Nicht selber waschen, anziehen können, alltägliche Arbeiten -> Lohn an Dritte)
  • Renten

Anspruch auf eine IV Rente hat

nach Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Eingliederung nicht oder beschränkt möglich ist
  • mindestens 3 Jahre volle Beiträge geleistet hat
  • mindestens zu 40 % bleibend erwerbsunfähig ist
  • während 1 Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % erwerbsunfähig

Überblick über das Rentensystem

  • nach Invaliditätsgrad
  • nach Beitragsdauer (Vollrente bei vollsändiger Beitragsdauer, sonst Teilrente)
  • nach Rentenart ( IV-Rente der vers. Person, Kinderrenten bis 18. Altersjahr oder bis max. 25.)