Sozialversicherungen, 3. Teil
Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool .ch
Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool .ch
30
0.0 (0)
Kartei Details
Karten | 30 |
---|---|
Lernende | 14 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.11.2016 / 16.10.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_3_teil
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen_3_teil/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
IV versicherte Personen und Beitragspflicht
Versicherte Personen
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Personen mit Erwerb in der Schweiz
- Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft
Beitragspflicht
- Erwerbstätige ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres
- Nichterwerbstätige ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollenden.
- Erwerbstätige im Rentenalter, Jahreseinkommen max. 16'800.-- pro Arbeitgeber
- Einkommen unter Fr. 2'300.-- ausser Hausdienst, Kunst- und Kulturbereich
IV Finanzierung
- Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber je 0,7 %
- Beiträge von Bund und Kantonen (1 % MwSt)
- Regressbeiträge
- Zinserträge
Schulden bei AHV und EO
Invaliditätsbegriff
Voraussetzung für Anerkennung Invalidität
- Gesundheitsschaden (geistig, köperlich oder physisch)
- durch Gesundheitsschaden verursachte, bleibende oder über längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit
- Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit
Ziel der IV
In Erwerbsleben eingliedern
Eingliederung vor Rente
- bisherige Arbeit wieder möglich
- Umschulung in der selben Branche
- Neuer Beruf suchen
- evtl. Rente
IV Geldleistungen
Werden ausgerichtet, während der Eingliederungsmassnahmen (Taggelder) oder wenn Eingliederung nicht oder nur Ungenügend erreicht wird (Rente)
Leistungen der IV
- Früherfassung / Frühintervention (z. B. Alkoholiker, Familie, Arbeitgeber, Kollegen)
- Medizinische Massnahmen
- Integrationsmassnahmen
- Berufliche Massnahmen
- Hilfsmittel
- Taggelder
- Hilflosenentschädigung (Nicht selber waschen, anziehen können, alltägliche Arbeiten -> Lohn an Dritte)
- Renten
Anspruch auf eine IV Rente hat
nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Eingliederung nicht oder beschränkt möglich ist
- mindestens 3 Jahre volle Beiträge geleistet hat
- mindestens zu 40 % bleibend erwerbsunfähig ist
- während 1 Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % erwerbsunfähig
Überblick über das Rentensystem
- nach Invaliditätsgrad
- nach Beitragsdauer (Vollrente bei vollsändiger Beitragsdauer, sonst Teilrente)
- nach Rentenart ( IV-Rente der vers. Person, Kinderrenten bis 18. Altersjahr oder bis max. 25.)