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Sozialversicherungen, 2. Teil

Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 20.11.2016 / 16.10.2022
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Entstehung der AHV

  • Bis 19. Jahrhundert Familie, Kirche und gemeinnützige Organisationen
  • 30er Jahre AHV vom Volk abgelehnt
  • Bund sprach Beitrag für Stiftung für das Alter (= heute Pro Senectute)
  • seit 1.1.1948 in Kraft = obligatorische Versicherung

Definition Aufgabe AHV

Wegen Alter oder Tod verminderten oder ausfallenden Verdienst teilweise zu ersetzten.

(Existenzbedarf angemessen decken)

AHV obligatorisch Versicherte

  • Wohnsitz in der Schweiz (= absicht des dauernden Verbleibens)
    • somit auch alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer
  • Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft

Freiwillige AHV Versicherung

  • Personen im Ausland mit Schweizer Arbeitgeber
    • 5 vorhergehende Versicherungsjahre
    • schriftliches Gesuch innert 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme
    • Ende: 30 Tage nach Kündigung,Arbeitgeberwechsel
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland welche nicht Erwerbstätig sind
    • Studierende
    • Personen welche ihren versicherten Ehegatten ins Ausland begleiten
    • Ende: 30 Tage nach Kündigung, Zahlungsverzug
  • Schweizer oder EU/EFTA Bürger die in einem Staat ausserhalb der EU oder EFTA wohnen
    • 5 vorbestandene aufeinanderfolgende Versicherungsjahre unmittelbar vor dem Beitritt

AHV Beitragspflicht

  • Erwerbstätige
    • 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
  • Nicht Erwerbstätige
    • 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. Altersjahr und Männer das 65. Altersjahr vollenden.
  • Erwerbstätige im Rentenalter
    • vom Jahreseinkommen, das Fr. 16'800.-- pro Arbeitsverhältnis übersteigt  (= 1'400.--/Mt)
  • Einkommen unter Fr. 2'300.--
    • ist nicht beitragspflichtig
    • Ausnahme: Hausdienst, Kunst- und Kulturberich)
    • Sackgeldjobs bis Fr. 750.-- pro Jahr und pro Arbeitgeber sowie unter 25-jährig besteht kein Pflicht!

Fragen AHV-Beitragspflicht Entscheidungsprozess

  1. Ist eine natürliche Person versichert AHVG 1a + 2
  2. Wenn ja, ist sie beitragspflichtig AHVG 3
  3. Wenn ja, stammt Einkommen aus Erwerbstätigkeit AHVG 4
  4. Wenn ja, stammt Einkommen aus selbstständigem Erwerb AHVG 8 - 9                                                                       oder unselbstängiem Erwerb AHVG 5 - 7;12 und 13
  5. Wenn nein, evtl. Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger AHVG 10

Beitragssätze Lohnbetriebe (= Arbeitgeber und Arbeitnehmer 1:1)

AHV       4.2 %

IV            0,7 %

EO          0.225 %     

Total       5,125 %

 

Beitragssätze selbständig Erwerbende

AHV         7,8 %

IV             1,4 %

EO           0.45 %

Total        9,65 %

  • Jahreseinkommen unter Fr. 9'400.-- = Minimalbetrag Fr. 478.--
  • Jahreseinkommen zwischen Fr. 9'400.-- und Fr. 56'400.-- = sinkende Beitragsskala
  • Jahreseinkommen ab Fr. 56'400.-- = Maximalsatz von 9.65  %
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