AHV/IV


D. B.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen auf Berufslehre-Niveau, mit Fokus auf Renten, Beiträge und Versicherungen wie AHV und IV. Sie erklären die Berechnung von Renten, die Rolle von Arbeitgebern und die Ansprüche von Versicherten, einschließlich derjenigen im Ausland. Besonders nützlich für Studierende und Berufstätige, die sich mit den Grundlagen der Sozialversicherungen vertraut machen möchten.
Karten
41
Lernende
7
Sprache
Deutsch
Kategorie
VWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
16.03.2016 / 18.11.2022

Lernkarten

Obligatorisch versichert nach dem Gesetz sind:

- Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Privatpersonen, die in der Schweiz arbeiten
- Schweizer Bürger, die im Dienste der Eidgenossenschaft im Ausland tätig sind (KFOR, Diplomaten)

 

Der Versicherung freiwillig versichern können:

- Personen, die mind. 5 aufeinanderfolgende Jahre versichert waren (Beitragsgesuch innerhalb eines Jahres)
- Personen, die nach dem Erwerbsortprinzip versichert sind, aber in der Schweiz wohnen 

 

Was bedeutet Entsendung?

Entsendung bedeutet, dass Personen im Dienste eines Unternehmens im Ausland Aufträge erfüllen, aber trotzdem weiter versichert ist. Dies darf bis zu max. 24 Monaten dauern. (Bei Ausnahme max. 5-6 Jahre)

Wann beginnt die Beitragspflicht?

- Erwerbstätige: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (ab dem Jahr wo man 18 wird)
- Nichterwerbstätige: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres (ab dem Jahr wo man 21 wird)

 

Wer ist von der Beitragspflicht befreit?

- Erwärbstätige 17 Jährige, die am 31. Dezember noch 17 sind
- Ehegatten (Hausfrauen- männer), wenn der Partner Beiträge von maximal das Doppelte der Mindestrente zahlt

 

Wann endet die Beitragspflicht?

- Männer: Ende des Monats nach Vollendung des 65. Altersjahres
- Frauen: Ende des Monats nach Vollendung des 64. Altersjahres

 

Was passiert wenn ein Renter nach der Pensionierung trotzdem weiter erwerbstätig ist? Hat er noch Beiträge zu zahlen?

Es gibt einen Freibetrag von CHF 1'400.00 monatlich oder CHF 16'800 CHF jährlich. Das Einkommen über diesen Freibetrag wird Beitragspflichtig. Wenn er bei mehreren Arbeitgebern arbeitet, gilt der Freibetrag für jedes Arbeitsverhältnis.

Wie viel Prozent betragen die Beiträge der Unselbstständigerwerbenden?

- AHV 8.4% (je 4.2% Arbeitgeber- und nehmer)
- IV 1.4% (je 0.7% Arbeitgeber- und nehmer)
- EO 0.45%(je 0,225% Arbeitgeber- und nehmer)
- ALV bis CHF 148'200 2.2% (je 1.1% Arbeitgeber- und nehmer)
- ALV2 ab CHF 148'201 1.0% (je 0.5% Arbeitgeber- und nehmer)

 

Wie viel Prozent betragen die Beiträge der Selbstständigerwerbenden?

- AHV 7.8% 
- IV 1.4%
- EO 0.45%
- gegen Arbeitslosigkeit nicht versichert!

 

Nenne ein anderes Wort für AHV-pflichtiger Lohn?

Massgebendes Einkommen

Wann spricht man von einem geringfügigen Lohn?

- AHV-pflichtiger Jahreslohn bis CHF 2'400.00 
- Bei jungen Leuten die bis zum Ende des 25. Altersjahr bis zu CHF 750.00 nur verdienen (private Haushalte)

 

Wie viel ist der Betrag für Pesonnen, die ein geringes oder gar kein Einkommen erzielen?

CHF 478.00

Welche Grundlagen dienen für die Berechnung des Beitrages für nichterwerbstätige Personen?

- Das gesamte Vermögen (In- und Ausland)
- Das jährliche Renteneinkommen x 20

 

Was versteht man unter dem Renteneinkommen bei nichterwerbstätige Personen (Berechnungsgrundlage)?

- Renten
- Alimente für Ehegatten
- Taggelder
- Stipendien
- Usw.

 

Durch welche Grundlagen bestimmt man den Betrag für freiwillig Versicherte?

- Erwerbstätige: Erwerbseinkommen
- Nichterwerbstätige: Vermögen und Renteneinkommen

 

Muss man bei freiwilliger Versicherung auch EO Beiträge zahlen?

Nein, man hat aber trotzdem Anspruch, da man sich für die AHV freiwillig versichert hat.

Wie funktioniert das Umlageverfahren?

Wir zahlen beiträge an die Ausgleichskasse und dieses wird sofort für einen jetzigen Rentner weiterverwendet. Das heisst, wir finanzieren die Renten der Pensionierten Leute. Wenn wir pensioniert sind, finanzieren uns die erwerbstätigen. Somit zahlt man das Geld nicht für sich selbst ein, da es immer weiterverwendet wird.

Welche Bedingungen gibt es zum Anspruch auf eine Rente?

- Rentenberechtigte Person oder Hinterlassener hat mind. 1 Jahr Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften
- Mindestens 3 jahre Beiträge geleistet vor Invalidität

 

Um die Rente zu berechnen bracht es  diese notwendigen Grundlagen:

- Erwerbseinkommen
- Beitragsjahre
- Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften

 

Bei der Rentenberechnung spricht man von Spitting, was heisst das?

Das Einkommen von verheirateten,geschiedenen oder verwitweten wird während der Ehejahre zur Hälfte aufgeteilt. Im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der  Scheidung wird nicht aufgeteilt.

Wann wird gesplittet?

- Beide Ehegatten haben Anspruch auf Rente
- Die Eheschliessung wird aufgelöst
- Ein Ehegatte stirbt, während der andere bereits eine Rente bezieht.

 

Was geschieht bei einer Plafonierung?

Die Summe der Renten eines Ehepaares darf nicht höher sein als 150% der Maximalrente. Wenn dieser Überschritten wird, kürzt man die Rente dementsprechend.

Wie viel wird die Rente bei einem Beitragsjahr gekürzt?

1/44 Rente pro Beitragsjahr

Wie werden Beitragsjahre gefüllt? Wie lange kann man nachzahlen?

- Beitragslücken können nur 5 Jahre nachbezahlt werden
- Beitragslücken werden durch Jugendjahre gefüllt
- Beitragsjahre vor 1979 sind geschenkt

 

Wie wird die Erziehungsgutschrift berechnet?

- Für die Jahre, die man ein Kind hat, welches noch nicht 16 Jahre alt ist
- Eine Erziehungsgutschrift = minimale Jährliche Altersrente x 3

 

Welche Ziele hat die Invalidenversicherung?

- Durch frühzeitige Erkennung Invalidität durch Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben
- Die Versicherten zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung fördern

 

Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?

- Versicherte, die durch einen Gesundheitschaden in ihrer Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz beschränkt sind.

- Versicherte, die während eines Jahres durchschnittlich mind. 40% arbeitsunfähig gewesen sind

Nenne Leistungen der Invalidenversicherung.

- IV-Rente, Ergänzungsleistungen
- Früherfassung und Frühintervention 
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen
- Hilfsmittel, Hilfslosenentschädigung

 

Wann besteht die Gefahr auf Invalidität?

- Der Versicherte war mind. 30 Tage Arbeitsunfähig
- Der Versicherte weist während einem Jahr wiederholt kürzere Abwesenheiten auf

 

Was macht man bei einer Frühintervention?

Den bisherigen Arbeitsplatz soll erhalten bleiben, oder dem Versicherten einen neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des Betriebes finden.

Was macht man bei Eingliederungsmasnahmen?

Durch diese will man die Erwerbstätigkeit/Fähigkeit in seinem Aufgabenbereich wieder herstellen, erhalten oder verbessern.

Wie viel Rente erhalten Invaliden?

- Bei 40% IV: eine viertel Rente
- Bei 50% IV: halbe Rente
- Bei 60% IV: dreiviertel rente
- Bei 70% IV: ganze Rente

 

Wann erlischt der Ansprucht auf eine IV-Rente?

- Durch Altersrente der AHV
- Durch Tod

 

Berechnung des Invaliditätsgrad

Valideneinkommen

-Invalideneinkommen

________________                  x 100

Valideneinkommen

Wie viel rente erhalten die Hinterlassenen?

- Witwen/Witwer/Partner/Partnerinnen: 80%
- Waisen: 40%
- Vollwaisen: 60% (Beide Eltern gestorben)

 

Wann erlischt die Hnterlassenenrente?

- Wiederverheiratung
- Tod des Rentenbezüglers
- Anspruch auf Altersrente

 

Ab wann kann man die Rente vorbeziehen?

Die AHV Rente kann man 1 oder 2 Jahre vorbeziehen. Dan hat man aber für die Dauer des ganzen Beszugs eine Rentenverkürzung.

Um wie viele Jahre kann man eine Rente aufschieben?

Die Rente kann man um mindestens ein Jahr und höchstens 5 Jahre aufschieben.Diesen kann man jederzeit wiederrufen. Die Rente wird dann erhöht.

Nenne beitragsfreie Einkommen.

- Versicherungsleistungen auf Unfall/Krankheit

- Familienzulagen

- Geburtenzulagen

- Naturalgeschenke und Prüfungsprämien bis zu CHF 500.00

Welche Personen gelten bei der AHV/IV als nichterwerbsätig?

- Vorzeitig Pensionierte

- Bezüger von IV-Renten

- Ausgesteuerte Arbeitslose

- Weltreisende

- Personen mit einem geringen oder gar kein Einkommen

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