HR Fachmann


Manuel Studiger
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie die AHV, die verschiedenen Säulen des Sozialversicherungssystems, die Definitionen und Details der einzelnen Versicherungen, sowie die historischen und rechtlichen Grundlagen. Besonders betont werden die Bereiche Kinderrente, Witwen- und Witwerrente, Beitragspflichten und die Koordination der Sozialversicherungen. Diese Karteikarten sind ideal für Studierende der Volkswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Wissen in diesem Bereich vertiefen möchten.
Cartes-fiches
25
Utilisateurs
16
Langue
Allemand
Catégorie
Economie politique
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
18.03.2014 / 22.08.2022

Cartes-fiches

Ab wann ist man beitragspflichtig? (AHV)

  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs (Erwerbseinkommen vorausgesetzt)
  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs (unabhängig ob Einkommen oder nicht)

Wie lange ist man beitragspflichtig? (AHV)

  • Erreichen des Rentenalters (Ende des Monats, indem man das Pensionsalter erreicht)
  • Bei erwerbstätigen Rentnern besteht weiterhin beitragspflicht (Freigrenze 1'400.- monatlich)

Bis zu welchem Betrag kann man von einer Beitragsbefreiung profitieren? (AHV)

Je Arbeitgeber sind es CHF 2'300.- / Jahr. 

Wer ist von der Beitragspflicht befreit (AHV)?

  • Erwerbstätige Kinder bis 31.12. des 17. Altersjahr
  • verheiratete, nichterwerbstätige Personen, sofern der erwerbstätige Ehegatte Beiträge von mind. 960.- (doppelter Mindesbetrag) geleistet hat.

Die Beitragssätze und deren Aufteilung zwischen AN und AG

AHV je 4.2%
IV je 0.7%
EO je 0.25%
ALV je 1.1%

Ab 126'001 bis 315'000.- gibt es noch einen Solidaritätsbeitrag von je 0.5%

Welches sind die Kürzungen beim Rentenvorbezug?

1 Jahr Vorbezug = 6.8%
2 Jahre Vorbezug = 13.6%

Was sind die Voraussetzungen zum Bezug der Kinderrente?

  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Altersjahr
  • bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, jedoch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr

Wann besteht Anspruch auf Witwenrente?

  • Sobald Kinder vorhanden sind
  • (ohne Kinder) wenn 45. Altersjahr erreicht und mind. 5 Jahre verheiratet (beides muss erfüllt sein)

Geschiedene Frauen:

  • mind. ein Kind und während mind. 10 Jahren mit Ex-Mann verheiratet
  • bei Scheidung älter als 45 und mind. 10 jahre verheirat
  • bei kürzerer Ehedauer das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet nachdem die Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Wann besteht Anspruch auf Witwerrente?

Nur wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden. Die Rente ist befristet sobald das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet hat.

Étudier