Soz. Vers.


T. H.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Sozialversicherung in der Schweiz, insbesondere für Finanzfachleute und Personalverantwortliche. Sie decken Themen wie AHV, ALV, BVG, UV und NBU ab, einschließlich Beitragsberechnungen, Auszahlungsmodalitäten und Versicherungsarten. Die Karteikarten erklären auch Lohnbestandteile, Abzüge und spezifische Regelungen zu Ferien, Überstunden und Gratifikationen, was sie besonders nützlich für die Lohnabrechnung macht.
Karten
87
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
20.02.2013 / 22.06.2018

Cartes-fiches

BV: Was sind Freizügigkeitsleistungen?

- eingebrachten frühere Freizügigkeitsleistungen

- eigene Beiträge

- Arbeitgeberbeiträge

Was versteht man unter Akkordlohn? Welche zwei Arten gibt es? Vorteil? Nachteil? Anwendung?

- Geldakord: Für bestimmte Arbeitsmenge, fester Geldbetrag, (pro Stück fester Geldbetrag)

- V: einfache Errechnung Lohn - N: bei Änderung Arbeitsvorraussetzung; falsche Entlöhnung

- Zeitakord: Vorgabezeit für best. Arbeitsmenge, pro vorgeg. Std. vereinbarter Akkordansatz

- Anwendung: durch indiv. Einsatz messbare, höhere mengenmässige Leistung möglich

BVG: Wie heissen die vier relevanten Lohngrenzen?

- Koordinationsabzug: CHF 23'940

- minimal versicherter Lohn. CHF 3'420

- Koordinierter Lohn max.: CHF 58'140

- Max. Jahreslohn für obligatorische BV: CHF 82'080

Welche Abzüge werden bei der Auszahlung von Überzeit / Überstunden gemacht? Welche nicht?

Abzug: AHV, ALV, NBU, KTG

nicht: BVG

Was ist eine Gratifikation?

- freiwillige Sondervergütung ohne Rechtsanspruch

- zweckmässig, im Vertrag ausdrücklich als Sondervergütung ohne Rechtsanspruch zu vereinbarung

- kein fixer Lohnbestandteil = nicht Jahreslohn

Was für Lohnbestandteile gibt es?

- Sondervergütung: 13. Ml., Gratifikation

- Erfolgsvergütung: Provision, Anteil am Geschäftsergebnis (Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung, Bonus)

- Gesetzliche Zulagen: Kinderzulagen, Überstunden und Überzeit, Sonntags- und Nachtzulage

- Vertragliche Zulagen: Teuerungszulagen, Gefahrenzulagen, Dienstaltersgeschenk, Ferienzuschlag, Sichtzulage

BV: Wann werden Freizügigkeitsleistungen bar ausbezahlt?

- geringen Austrittsleistung (weniger als ein Jahresbeitrag)

- bei endgültigem Verlassen der Schweiz

- bei aufnahme selbstständigen Erwerbstätigkeit

Étudier