Sozialversicherung
Grundbegriffe Sozialversicherung
Grundbegriffe Sozialversicherung
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Ungewöhnlichkeit (Unfallbegriff)
Das schädigende Ereignis muss den Rahmen des Alltäglichen, Gewohnten überschreiten.
Wie ist die Prämie verteilt (UVG)?
Arbeitgeber - Ganze Prämie für die obligatorische Unfallversicherung (Berufsunfall)
Arbeitnehmer/in - Ganze Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung
Für die Nichtberufsunfallversicherung sind abweichende Absprachen zugunsten der Arbeitnehmer/in zulässig.
Von wem wird die Prämie bezahlt (UVG)?
Der Prämienbezug ist so geregelt, dass der Arbeitgeber die Prämienbeiträge beider Versicherungszweige schuldet. Die Prämie für die NBU-Versicherung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden zahltagsweise vom Lohn abziehen.
Wie werden die Prämien festgesetzt (UVG)?
In Prozenten oder Promillen der prämienpflichtigen Lohnsumme. Dieser Prämiensatz und die Lohnsumme bilden die wesentlichen Elemente für die frankenmässige Berechnung der Jahresprämie. Die Lohnsumme für den einzelnen Versicherten ist gesetzlich auf den maximal versicherbaren Verdienst begrenzt (CHF 126'000.00).
Wann beginnt die Versicherung (UVG)? - Wöchentlich mehr als 8 Stunden Arbeitszeit
An dem Tag, an dem die Arbeitnehmenden aufgrund der Anstellung die Arbeit antreten oder hätten antreten sollen, in jedem Falle aber mit dem Zeitpunkt, zu dem sie sich auf den Weg zur Arbeit begeben.
Wann beginnt die Versicherung (UVG)? - Wöchentlich weniger als 8 Stunden Arbeitszeit
(Mehrere Arbeitsverhältnisse werden nicht zusammengezählt)
In jedem Falle mit dem Zeitpunkt, zu dem sich die Arbeitnehmenden auf den Weg zur Arbeit begeben. Ein Unfall im eigenen Treppenhaus gilt bei diesen Personen bereits als Berufsunfall.
Wann endet die Versicherung (UVG)?
Für Erwerbstätige, welche wöchentlich mehr als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, endet die Versicherungsdeckung mit dem 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Nachdeckung).
Was ist die Abredeversicherung?
Durch diese kann die Dauer der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung verlängert werden. Dadurch können Versicherungslücken geschlossen werden. Sie entstehen bspw. bei:
Beendigung des Arbeitsverhältnis, berufliche Weiterbildung, Krankheit ohne Lohnfortzahlung, unbezahltem Urlaub von mehr als 30 Tagen
Wann kann eine Abredeversicherung abgeschlossen werden?
Wenn die betroffene Person bereits vorher obligatorisch gegen Nichtberufsunfall versichert war, also wöchentlich mehr als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat.
Wo wird die Abredeversicherung abgeschlossen?
Diese wird beim letzten Arbeitgeber und bei dessen zuständigen UVG-Versicherer mit speziellem Formular beantragt und abgeschlossen. Es darf dabei kein Unterbruch zwischen der obligatorischen Versicherung un der Abredeversicherung entstehen.
Was ist die Höchstdauer bei einer Abredeversicherung?
Die versicherbare Höchstdauer beträgt 180 Tage.
Wie hoch ist die Prämie bei einer Abredeversicherung?
Die Prämie beträgt pro Monat CHF 25.00 (auch für angefangene Monate) und kann sechs Monat im Voraus oder Monat für Monat bezahlt werden.
Informationsplicht des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ausscheidenden Mitarbeiter/innen auf die fehlende Unfalldeckung aufmerksam zu machen. Dies kann zur Kündigungsbestätigung wie folgt aussehen: Ab (Datum des Austritts) müssen Sie bei Ihrem Krankenversicherer den Heilungskostenschutz für das Unfallrisiko wieder einschliessen. Durch unseren Unfallversicherer sind Sie noch während 30 Tagen über die Vertragsbeendigung hinaus versichert. Dieser Einschluss erübrigt sich jedoch......
Meldeverfahren bei einem Unfall
Die verunfallte Person oder deren Angehörige haben den Unfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert, sowie eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, unverzüglich dem Arbeigeber zu melden. Der Arbeitgeber muss diese Meldung mit einem speziellen Unfallmelde-Formular seinem Unfallversicherer melden. Heute werden die Unfallmeldungen meistens elektronisch übermittelt.
Welche Angaben muss die Unfallmeldung enthalten?
- Zeit, Ort, Hergang und Folge des Unfalls
- Behandelnder Arzt oder Spital
- Ev. betroffene Haftpflichtige (z. B. bei einem Verkehrsunfall)
Welche Artikel im OR sind sind heute noch gültig für die berufliche Vorsorge?
OR Art. 331 bis 331f in Bezug auf vor- und überobligatorische Teile der Personalvorsorge
Wann wurde die Vorsorge von der Steuerpflicht befreit?
1916
Ende der 60er Jahre verfügten zwei Drittel der Arbeitnehmer, jedoch nur ein Viertel der Arbeitnehmerinnen, über eine berufliche Vorsorge.
Was änderte mit Inkrafttreten des BVG 1985?
Die Arbeitgebenden, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigten, wurden verpflichtet, sich einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Wer als Arbeitgeber noch über keine registrierte Vorsorgeeinrichtung verfügt, muss mit Einverständnis des Personals eine Vorsorgeeinrichtung auswählen.
Bei welchen Vorsorgeeinrichtungen kann sich der Arbeitgeber anschliessen?
- Sammelstiftung (Versicherung, Bank)
- Eigene Vorsorgeeinrichtung errichten ( grössere Firmen)
- Auffangeinrichtung
Wer kontrolliert den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung?
Die AHV-Ausgleichskassen kontrollieren den Anschluss und melden säumige Arbeitgebende den kantonalen Aufsichtsbehörden. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, erfolgt der Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung.
Was umfasst die Vorsorge?
Alle Massnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlaubt.
Was gibt es für Pensionskassenarten?
Aufgrund der gewachsenen Struktur gibt es eine Vielzahl von Pensionskassen. Das BVG legt nur Mindestvorschriften fest, welche in jedem Fall erfüllt werden müssen (BVG-Kassen). Verbreiteter sind aber Lösungen, die über die Mindestvorschriften hinausgehen (umhüllende Kassen). Die Mindestvorschriften müssen erfüllt sein.
Welche Formen werden bezüglich der Leistungspläne unterschieden?
Zwei Formen von Pensionskassen - Pensionskassen welche nach dem Beitragsprimat oder dem Leistungsprimat ausgelegt sind. In der Praxis ist die Mischform stark vertreten, d. h. die Altersleistungen werden nach dem Beitragsprimat und die Risikoleistungen nach dem Leistungsprimat organisiert.
Beitragsprimat
Die Vorsorgeleistungen werden aufgrund des angesparten Kapitals mittels Umwandlungssatz berechnet. Das angesparte Kapital ergibt sich aufgrund der zum Voraus festgelegten Sparbeiträge plus Zinsen. In diesen Kassen haben die ausscheidenden Versicherten Anspruch auf das für sie in der Vorsorgeeinrichtung gebildete Sparguthaben bzw. Deckungskapital (auch Altersguthaben genannt).
Beitragsprimat, das heisst:
- die Versicherten erhalten alle für sie bezahlten Sparbeiträge (AN und AG Beiträge), ihre Einlagen und sämtliche Zinsen
- die Beiträge werden fix vorgegeben
- die Leistungen werden aufgrund der Beiträge berechnet
- keine Garantie der Leistungen in Prozenten des versicherten Verdienstes
Was sind die Vorteile des Beitragsprimat?
- keine Einkaufssummen, keine Nachzahlungen
- bietet gute Übersicht über den Stand der Altersguthaben, die Höhe der finanzierbaren Altersleistungen, die Höhe der Freizügigkeitsleistungen, die zu erwartenden Kosten
Was sind die Nachteile des Beitragsprimat?
- der Vorsorgegrad sinkt bei Erhöhung des versicherten Verdienstes laufend, Lohnerhöhungen werden u. U. (je nach Reglement) ungenügend berücksichtigt
- in der Regel liegt ein tieferer Vorsorgewert als im Leistungsprimat vor
- ungenügender Leistungserhalt bei einer Inflation, ist jedoch regelbar
Leistungsprimat
Die Vorsorgeleistungen werden in einer bestimmten Höhe (z. B. 60%) des letztversicherten Lohnes festgelegt. Aufgrund dieses vorgegebenen Leistungszieles werden die zu bezahlenden Beiträge berechnet und machen in der Regel den Einkauf von Lohnerhöhungen erforderlich.
Leistungsprimat, das heisst:...
- die Leistungen werden fix vorgegeben in Prozenten des versicherten Verdienstes
- die Beiträge werden aufgrund der versicherten Leistungen berechnet
- die Freizügigkeitsleistung entspricht dem Barwert der erworbenen Leistungen
Was sind die Vorteile des Leistungsprimat?
- klare lohnprozentuale Leistung
- Leistungserhalt bei einer Inflation ist gewährleistet
- in der Regel höherer Wert der Leistungen als im Beitragsprimat
Was sind die Nachteile des Leistungsprimat?
- Einkaufssummen, Nachzahlungen
- Austrittsleistungen sind nicht einfach zu berechnen, schwer nachvollziehbar
- grösserer administrativer Aufwand
Zwischen welchen versicherten Personen unterscheidet das BVG?
Das BVG unterscheidet einerseits zwischen obligatorisch und freiwillig Versicherten, andererseits zwischen Arbeitnehmenden sowie Selbständigerwerbenden.
Wer ist von der obligatorischen BVG ausgenommen?
- Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber für die AHV nicht beitragspflichtig ist
- Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten
- Arbeitnehmende, die nebenberuflich tätig sind und im Rahmen ihrer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit bereits obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben
- Arbeitnehmende, die im Sinne der IV mind. 70% erwerbunfähig sind
- Familienmitglieder des Betriebsleiters, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten
- Arbeitnehmende, die nicht oder voraussichtlich nicht dauernd in der Schweiz tätig und im Ausland genügend versichert sind, werden auf Gesuch (an VE zu stellen) befreit
Wozu ist das BVG in erster Linie geschaffen worden?
Zum Schutz von Arbeitnehmer/innen. Deshalb ist der Kreis der selbständig Erwerbenden im Gesetz nicht umschrieben. Eine Unterstellung erfolgt durch den Bundesrat auf Antrag einer oder mehreren Berufsverbände, die eine Mehrheit der Betroffenen vertreten. Von dieser Möglichkeit wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Wer kann sich freiwillig BVG versichern lassen?
Arbeitnehmende (z. B. mit mehreren Arbeitgebern, wo bei keinem die Eintrittsschwelle erreicht/überschritten wird) und selbständig Erwerbende, die nicht obligatorisch versichert sind. Der Anschluss an eine betriebliche oder verbandliche Vorsorgeeinrichtung oder an die Stiftung Auffangeinrichtung ist möglich.
Welche Risiken sind bei der BVG versichert?
Männer und Frauen, welche dem BVG-Obligatorium unterstehen, sind ab 1. Januar nach ihrem vollendeten 17. Altersjahr gegen die Risiken Tod und Invalidität und ab 1. Januar nach Vollendung ihres 24. Altersjahres auch für die Altersleistungen versichert.
Wann beginnt und wann endet die obligatorische Versicherung (BVG)?
Beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses und endet, wenn der Anspruch auf eine Altersleistung entsteht, das Arbeitsverhältnis aufgelöst oder der Mindestlohn unterschritten wird. Für die Risiken Tod und Invalidiät bleibt der Arbeitnehmer während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung versichert (Nachdeckungsfrist).
Wann beginnt und wann endet die Versicherung (BVG) bei arbeitslosen Personen?
Die Risikoversicherung beginnt am 1. Tag an dem Arbeitslosenentschädigung bezhalt wird (nicht für Wartetage aber während Einstelltagen). Die Versicherung endet mit dem Ende des Anspruches auf Arbeitslosenentschädigung (Ablauf Rahmenfrist); es besteht keien Nachdeckungsfrist.
Der koordinierte Lohn - Grundlage für die Bestimmung...
... des zu versichernden Lohnes bildet grundsätzlich der AHV-Lohn. Der in der beruflichen Vorsorge versicherbare Lohn darf das AHV-beitragspflichtige Einkommen nicht übersteigen.
Der koordinierte Lohn - In der Regel wird dabei zu Beginn der Vorsorge (Kalenderjahr)...
...auf den voraussichtlichen AHV-Jahreslohn abgestellt oder auf den zuletzt bekannten AHV-Jahreslohn, wobei im letzten Fall die für das neue Jahr bereits vereinbarten Änderungen zu berücksichtigen sind. Bei unterjährigem Beginn der Vorsorge sowie bei vorübergehender Erwerbstätigkeit werden die Monats- oder Stundenlöhne entsprechend dem Beschäftigungsgrad auf einen Jahreslohn umgerechnet.