Sozialversicherung
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Cartes-fiches
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
-Personen die ganz oder teilweise arbeitslos sind
-Personen die einen anrechenbaren Arbeitsaufall erlitten haben
-Personen die in der Schweiz wohnen
-Personen, die die Beitragszeit erfüllt haben (12 Monate)
-Personen, die vermittlungsfähig sind (mind. 20% Vollzeitbesch. annehmen)
-Personen, die die Kontrollpflicht erfüllen
An die 12 Mte Beitragszeit werden auch Militär, Hauswirtschaftskurse, unbez. Arbeitsunterbrüche infolge Unfall / Krankheit sowie Schwangerschaf oder Mutterschaft angerechnet.
Anspruch haben auch Personen die nicht einsatzfähig aufgrund von Anderen Umständen sind (Kleinkindpflege oder fehlende Arbeitsbewilligung)
Wann kriegt jemand Ergänzungsleistungen?
Dann, wenn die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.
Welche Leistungen der Arbeitslosenentschädigung gibt es?
-Arbeitslosenentschädigung in form eines Taggeldes, 80% des versicherten Verdienstes erhalten Versicherte mit Kindern, 70% die übrigen. (Achtung, bei ALV-Taggeldberechnung wird immer mit 5 Tage/ Woche gerechnet, also Lohn :21.75)
-Kurzarbeitsentschädigung (zur Überbrückung von vorübergehenden Schwierigkeiten des Arbeitgebers, wirtschaftliche Probleme, 80%)
-Schlechtwetterentschädigung (dito Kurzarbeitsentschädigung, aber witterungsbedingt)
-Insolvenzentschädigung (wenn ein Arbeitgeber infolge Zahlungsunfähigkeit die Löhne nicht mehr bezahlen kann, nur die letzten 4 Monate, 100% vom max.Lohn 10500.--)
MAX. Lohn ist Fr. 10'500
Rahmenfristen AlV?
Für den Leistungsbezug und die Beitragszeit gelten grundsätzlich zweijährige Rahmenfristen.
Beitragszeit: innert 12 oder 18 Monaten muss eine beitragspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden = Beitragspflicht erfüllt
Leistungsbezug: Taggelder sind abhängig von Beitragszeit und Alter, höchstens 400 Tage bis 55 Jahre, über 55 Jahre 520 Tage, Beitragsbefreiung: höchstens 90 Tage
Was sind Sperrzeiten und Wartefristen?
Wenn der Arbeitnehmer nicht die gesetzlichen Pflichten erfüllt, erhält er Einstelltage. (Begriff Sperrtage ist falsch)
Personen ohne Unterhaltspflicht (Kinder unter 25 J.) beträgt die Wartezeit bei Verdienst von 60'001 - 90'000 10 Tage, zwischen 90'001 und 125'000 15 Tage und über 125'001 Franken 20 Tage
unter 36'00 haben keine Wartefrist
Wer sind die Versicherungsträger der Unfallversicherung? Und welche Aufgaben haben sie?
Die SUVA und die Versicherungsgesellschaften, die aufgrund einer Bewilligung des BAG zugelassen sein müssen. Und eine von diesen betriebenen Ersatzkasse. Die Unfallversicherung besteht aus einer obligatorischen Versicherung für die Arbeitnehmr und einer freiwilligen Versicherung für die Selbstständigen und die Familienangehörigen.
Aufgaben
- Erfassen der Versicherten und Prämienahler
- Prämien einkassieren
- Versicherungsleistungen festsetzen und erbringen
- Das Vermögen verwalten
Versicherte Personen UVG?
Alle in der Schweiz beschäftigen Arbeitnehmer. Ebenfalls arbeitslose Personen, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben. Alle übrigen in der Schweiz wohnhaften Personen sind bei der Krankenkasse gegen Unfall versichert. NBU nur diejenigen, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten! (Der max. versicherter Lohn beträgt 126'000)
Was sind die Ziele der Unfallversicherung?
gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu beheben oder zu mildern
-Schutz bei Berufsunfällen (Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten nur dann als BU wenn der versicherte eine Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden pro Woche aufweist > Sobald sich ein AN auf den Weg zur Arbeit begeht - bspw. Unfall im Treppenhaus)
-Schutz bei Nichtberufsunfällen (Freizeitunfälle. Unfälle auf dem Arbeitsweg von Beschäftigen die mehr als 8 Stunden arbeiten, gelten als NBU)
-Schutz bei Berufskrankheiten (Krankheiten die zu mind. 75% durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst wurden - bei schädigenden Stoffen bereits bei 50 % anerkannt)
Beim Tod eines Versicherten richtet die UV auch Hinterlassenenleistungen an Witwen und Waisen aus.
Welche Leistungen kennt die Unfallversicherung?
-Sachleistungen (Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Hilfsmittel, Transportkosten)
-Geldleistungen (Taggeld, Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten, besondere Entschädigungen)
Berechnung Unfalltaggeld?
80% des versicherten Verdienstes, inkl. Kinderzulagen, Anspruch auf Taggeld ab dem dritten Tag (Unfalltag plus 2 Tage), Taggeld wird für jeden Kalendertag ausgerichtet
Was ist die Integritätsentschädigung der UV?
einmalige Geldleistungen zum Ausgleich immaterialler Nachteile (z.B. Verlust eines Armes bedeutet eine Einschränkung der Lebensqualität), siehe S. 64 Akte Sozialversicherungen
Was ist eine Hilflosenentschädigung?
Hilflosigkeit besteht, wenn der Versicherte für die alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe von Dritten angewiesen ist
Was ist der Unfallbegriff gemäss ATSG Art.4?
-Plötzlichkeit (Einwirkung des äusseren Faktors, nicht für das Auftreten der Beschwerden)
-Unfreiwilligkeit (keine Selbstschädigungen)
-Körperschädigung (Gesamter Mensch, Körper und Psyche)
-Äusserer Faktor (Ereignis muss sich ausserhalb des Körpers abspielen)
-Ungewöhnlichkeit (muss den Rahmen des Alltäglichen, Gewohnten überschreiten)
Wie wird die Unfallversicherungsprämie aufgeteilt?
-Arbeitgeber: ganze Prämie für den BU
-Arbeitnehmer: ganze Prämie für den NBU
Informationspflicht des Arbeitgebers bei der NBU?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den ausscheidenden Mitarbeiter auf die fehlende Unfalldeckung aufmerksam zu machen. (während 30 Tagen ist man noch versichert, danach nicht mehr, es kann eine Abredeversicherung abgeschlossen werden - falls man vorher NBU versichert war bzw. 8 Stunden beim gleichen AG gearbeitet hat - max 180 Tage)
Wenn zwei Väter welche beide in der gleichen Firma arbeiten, einer in Zürich einer in Luzern wohnhaft, verschiedene Zulagen erhalten, z.B. einer Geburtenzulage und der andere nicht, ist dies zulässig?
Ja, da die Familienzulagen kantonal geregelt sind, es gibt keine einheitliche Regelung.
Wie werden die Prämien der Krankenversicherung auch genannt?
Kopfprämie, jeder zahlt seine eigene Krankenversicherungsprämie. Die Prämien variieren von Kanton zu Kanton, innerhalb eines Kantons können die Kassen aber maximal drei regionale Abstufungen machen.
Wer ist alles in der Krankenversicherung versichert?
Die Grundversicherung ist obligatorisch, alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit müssen sich versichern, wenn sich jemand neu in der Schweiz niederlässt, muss er sich innert drei Monaten versichern (gilt auch für Neugeborene). Dies gilt auch für Ausländer die weniger als 3 Mte in der Schweiz arbeiten aber nicht gleichwertig im Ausland versichert sind.
Ausnahmen: Versichert ein einem EG-Staat, in Island oder Norwegen. Diplomatischer oder Konsularischer Missionen sowie internationale Org. mit ihren Familien.
Wie setzt sich die Kostenbeteiligung bei der Krankenversicherung zusammen?
-die ordentliche Franchise von mind. Fr. 300.--
-der Selbstbehalt von 10 Prozent, jedoch bis zu einem Max. von Fr. 700.-- pro Jahr
-Beitrag an die Spitalkosten von Fr. 15.-- pro Tag
Somit ist die minimale Kostenbeteiligung (bei einer Franchise von Fr. 300.--) max. Fr. 1000.-- pro Jahr für Erwachsene.
Berechne die Altersrente mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 73'500.-- und zwei Kindern, gem. Tabelle 44
Tabelle 44, Seite 33 Akte Sozialversicherungen
Rente 2'209.--
Kinderrente 2 x 884.-- 1'768.-- (40% der Rente)
Total 3'977.--
Krankentaggeld: was ist das Aequivalenzprinzip?
Das bedeutet, dass die Prämien risikogerecht verteilt werden, es kann deshalb vorkommen, dass bei einer Neuverhandlung für einen laufenden Vertrag die Versicherung eine massive Prämienerhöhung verlangt. (bspw. bei schlechtem Schadenverlauf)
Wichtiges zur Krankentaggeldversicherung?
-ist freiwillig, Taggelder aus der Krankenversicherung sind nicht AHV-pflichtig, in der Regel sind auch Arbeitnehmer versichert, die aufgrund der bilateralen Abkommen Schweiz/EU über die Personenfreizügigkeit nicht AHV-versichert sind. (Taggelder aus KTG Vers. sind nicht AHV pflichtig)
Übertritt Einzelvers. bei erlöschen der Versicherung
Ziel der Sozialversicherungen
Schutz gegen wirtschaftliche Folgen, die sich bei Eintritt eines sozialen Risikos ergeben. Das heisst den Ausgelich beim Eintreten eines Versicherungsfalles sicherzustellen.
Wer ist der Alters und Hinterlassenenrente unterstellt
Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger und Gastarbeiterinnen;
Obligatorisch
- Personen, die in der Schweiz wohnen (zivilrechtl. Wohnsitz), also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner. Als zivilrechtlicher Wohnsitz der Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauerden Verbelibes aufhält. Pflichtversichert sind somit auch alle inder Schweiz wohnhaften Ausländer.
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Alle natürlichen Personen, die zwar ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Ausland haben, aber in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgegen.
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Der freiwilligen AHV/IV können Personen mit Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Mitgliedstaates der EU oder der EFTA, die in einem Staat ausserhalb der EU oder der EFTA wohnen, beitreten, sofern sie unmittelbar vorher während mindestens fünf Jahren in der AHV/IV versichert waren. Der obligatorischen Versicherung beitreten können ausserdem Personen, die im Ausland für einen Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz arbeiten, sowie nichterwerbstätige Studierende mit Wohnsitz im Ausland, sofern sie u.a. unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit, der Ausbildung oder nach Ablauf der Entsendedauer mindestens fünf Jahre der AHV/IV angehört haben.
Merke:Wer AHV versichert ist, ist auch IV versichert
Militärversicherung / Erwerbsersatzordnung:
Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, ist bei der Militärversicherung obligatorisch versichert - max. 149'423.-
Erwerbsersatzordnung: Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, ist bei der EO gegen Lohnausfall versichert
Wer ist EO versichert
Militär, und Zivilschutzdienstleistende, erwerbstätige Mütter, kantonale J+S Leiterkurse und Jungschützenkurse
Lohnbeiträge der Selbstständigen?
Bezahlt die Beitragspflicht vollumfänglich (AN und AG Beitrag) und zahlt die AHV aufgrund seines steuerbaren Einkommens (Begrenzt wird die Beitragsplficht bei Versicherungen, die einen max. verschicherbaren Lohn kennen, wie Arbeitslosen- und Unfallversicherung.)
Kopfprämien
Sind Prämien wo die Höhe des Lohnes keine Rolle spielt. (bsp. KK)
Sozial und Privatversicherungen
Oft sind Privat und Sozialversicherungen für einen Bereich der sozialen Sicherung zuständig, wobei die Aufteilung des vers. Personenkreises sowie die max. Leistungen gesetzlich geregelt sind.
Funktion
- Soz. Vers. ist teil der sozialen Sicherung. Hauptfunktion: Garantie Existenzsicherung. Weil dies häufig mit einer Einkommensverteilung verbunden ist, besteht in der Regel ein Oligatorium
- Privat Ver. Kann Teil der soz. Sicherung sien, sie ergänzt dort mehrmeitlich die Leistungen der Soz. Vers. Diese Erkänzung kann häufig individuell Ermessen und freiwillig erfolgen. (Grundsätzliche Vertragsfreiheit)
Leistungen
- Gesetzlich
- In der Regel frei vereinbahrt (Privat)
Trägerschaft
- Meist Inditutionen des öff. Rechts
- Meistens Aktiengesellschaften, seltener Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen (Privat)
Finanzierung
- Beiträge der Versicherten und AG, Nichterwerbstätige sowie Steuern
- Prämien der Versicherten
Beiträge/Prämien
- Solidarität (Begünstigung der Schwächeren)
- Äquivalänz (risikogerechte Prämien)
Verkehr mit den Versicherten
- Entscheidungen erfolgen in Form von Verfügungen (ohne BV), sind Teil des öff. Rechts und müssen mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein. Kein Auschlussrecht der Versicherten.
- Entscheidungen von Privatvers. erscheinen als privatrechtliche Willensäusserungen ohn hoheitlichen Charakter (Abschlussfreiheit). (privat)
Rechtspflege
- Gegen erlassene Verfügung kann bei der verfügenden Stelle innerhalb von 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Gegen Einsprache-Entscheide oder Verfügungen kann bei den kantonalen Verwaltungsferichten Bescherde erhoben werden. Diese Entscheide können mit Beschwerde an das Bundesgericht in Luzern als zweite und letzte Instanz weitergezogen werden.
- Streitigkeiten im Rahmen der Privatversicherung werden vor ordentlichen Zivilgerichten ausgetragen und können u. U. bis vor das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden. (privat)
Unterscheidung oblg. Soz. Vers. und private Zusatzvers.
Sachversicherungen
Es werden Sachen versichert, dazu gehören Autos, Hausrat, Gebäude etc. Diese Sachen können bspw. gegen feuer oder Elementarschäden und Diebstahl versichert werden.
Personenversicherung
Es werden Personen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Mutterschaft oder Unfall vers. Hier werden Geldleistungen (Arzt- und Spitalrechnungen, Taggelder, Renten etc.) und Sachleistungen (Prothesen, Brillen etc.) unterschieden.
Vermögensversicherungen
Vermögensverischerungen schützen Personen (nat. und jur.) vor einem Vermögensverlust. Ist eine Schädigung an Dritten erfolgt, für welche der Versicherte haftbar gemacht werden kann, zahlt eine Vermögensvers.
Haftpflichtversicherung
Wir können als Privatpersonen oder als Unternehmen Haftplfichtversicherungen abschliessen. Bei Fahrzeuglenkern ist eine Haftpflichtvers. obligatorisch. Bei Unternehmen sind nicht alle Betriebshaftpflichtvers. obligatorisch. Berufshaftlichtvers. deckten Haftansprüche aus der Berufsausübung.
Bemessungsgrundlage AHV
Nichterwerbstätige: Renteneinkommen und Vermögen
Erwerbstätige: Einkommen
Waisenrente
Waisenrenten (40% der entsprechenden Altersrente) werden bis zum 18. Altersjahr bzw. 25. Altersjahr ausgerichtet, wenn in Ausbildung.
Rentenvorbezug
Rentenaufschub
1-2 Jahre vor dem ordentlichenn Rentenalter. 6.8 % pro Vorbezugsjahr > Lebenslange Kürzung
1-5 Jahre aufschieben. Prozentualen Zuschlag
1 Jahr 5.2%
5 Jahre 31.5%
Zusätzliche EO Zulagen
- Kinderzulage (Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren - wenn er für Auszubildende sorgt)
- Betreuungskosten (zusätzliche Kosten der Kinderbetreuung - Kosten mind. zwei aufeinander folgenden Tagen)
- Betriebszulage (Kosten eines Betriebes bspw. Geschäftsräume, Familienmitglieder in Landwirtschaft)
Auszahlung EO
EO Meldekarte wird vom AG ausgefüllt und das Geld somit auch ihm direkt überwiesen
Zahlt der AG der Dienstleistenden Person die Entschädigung aus oder verrechnet er sie mit dem Lohn, so hat er darüber wie für einen Bestandteil des massgebenden Lohnes im Sinne der AHV mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen. (Die Ausgleichskasse vergütet dem AG zusammen mit der Entschädigung die darauf entfallenden AG Beiträge für die AHV, IV, EO und ALV)
Mutterschaftsentschädigung höhe und dauer fix oder frei?
Kantone sind frei und können höhere oder länger dauernde Mutterschafts- oder eine Adoptionsentschädigung vorsehen. (Auch AG und im GAV ist es frei höhere oder längere Beiträge vorzusehen)
Bedigungen für einen Anspruch der Mutterschaftsentschädigung
- Unmittelbar vor der Niderkunft muss sie während neun Monaten im Sinne des AHVG oblig. versichert sein. Diese Versicherungsdauer wird entsprechend herabgesetzt, wenn die Niederkunft vor Ablauf des 9. Schwangerschaftsmonates erfolgt.
- Während dieser Zeit muss sie mind. fünf Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
- Sie muss im Zeitpunkt der Niederkunft
- Arbeitnehmerin sein
- Selbständigerwerbende
- oder im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und einen Barlohn beziehen
Der Entschädigungsanspruch entsteht am Tag der Niederkunft für 98 Tage. Er endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwwerbstätigkeit wieder aufnimmt oder wenn sie stirbt.
Höhe der Mutterschaftsentschädigung
Voraussetzungen?
80 % des durchschn. Erwerbseinkommens. (AHV Pflichtige Einkommen)
Als max. Taggeld werden Fr. 196 ausgerichtet. (Abzug von AHV, IV, EO und ALV sofern unselbständig Erw.)
Voraussetzungen: Keine anderen Taggelder (ALV, IV, UV, Militärvers., Erwerbsausfallsentsch.). Bestand vor Anspruchsbeginn bereits ein Taggeld wird die Mutterschaftsentschäd. mind. dem bisher bezogenen Taggeld angeglichen.
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Arbeitslosigkeit vermeiden
- Bildungsmassnahmen
- Beschäftigungsmassnahmen
- spezielle Massnahmen (Einarbeitunszuschüsse, Förderung des Aufbaus von Selbständigkeit etc.)
Hinterlassenenrente der UV
die überlebenden Ehegatten haben Anspruch wenn die Ehe vor dem Unfall geschlossen wurde oder die ehe vorher verkündet worden ist und mind. zwei Jahre gedauert hat.