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Sozialhilfe

Sachbearbeiter Sozialversicherung

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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 19.02.2014 / 15.05.2024
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Auf welche gemeindliche Unterstützung kann man zählen, wenn man bei der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird und kein oder nur wenig Vermögen besitzen?

Auf die Sozialhilfe / kantonale Arbeitslosenhilfe

Nennen Sie stichwortartig die Ziele der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Sie ist bestrebt, die Eigenverantwortung und die Selbständigkeit der Hilfe suchenden Personen zu stärken etc.

Erklären Sie stichwortartig den Begriff des Individualisierungsgrundatzes.

Dieser verlangt, dass Hilfeleistungen den Bedürfnissen und der besonderen Situation der einzelnen Personen angepasst werden. Die Sozialhilfebehörde hat zunächst die Ursachen der Notlage abzuklären, um dann die Art und das Ausmass der Hilfe individuell bestimmen zu können.

Ist Herr Muster rechtlich verpflichtet, seine in eine Notsituation geratene, alleinerziehende Schwester finanziell zu unterstützen? Herr Muster hat einen Lohne von CHF 5'500.00 und muss selber für seine vierköpfige Familie aufkommen. Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der rechtlichen Grundlage (Gesetz und Artikel).

Herr Muster ist nicht verpflichtet. Die Verwandtenunterstützungspflicht umfasst nur Verwandte in auf- und absteigender Linie. Keine Verwandtenunterstützungspflicht unter Geschwistern.

ZGB Art. 328

Die Antwort, dass er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht pflichtig wäre, ist auch richtig.

An welche Stelle kann man sich wenden, um finanzielle Sozialhilfe zu erhalten?

An die Wohnortsgemeinde (Sozialamt der Wohngemeinde ist auch richtig), regionaler Sozialdienst

Welche Grundlagen sind massgebend für die Bemessung der finanziellen Sozialhilfe?

Die SKOS-Richtlinien

SKOS = Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

In welcher Rechtsgrundlage auf Bundesebene ist das Recht aus Sozialhilfe geregelt?

In der Bundesverfassung

Umschreiben Sie stichwortartig, was in der  Rechtsgrundlage (Bundesverfassung) inhaltlich verankert ist.

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich selber zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.