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SOR Definition Vorsatz und KV

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Definition

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Definition

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Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 03.02.2013 / 13.01.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Vorsatzarten

allgemein Vorsatz: ist das handeln mit Wissen und Wollen

Absicht: TT kommt es darauf den Tatbestand zu verwirklichen, der TT will es so

direkter Vorsatz: TT weiß oder sieht es als sicher voraus, dass er den Tatbestand verwirktlicht,

bedingter Vorsatz: TT sieht die Möglichkeit voraus das er den Tatbestand verwirktlicht, nimmt dies aber billigend in Kauf

Fahrlässigkeit

allgemein Fahrlässigkeit: Tatbestandsverwirklichung durch eine Sorgfalltspflichtverletzung, durch die ein vorhersehbarer und vermeidbarer Erfolg eintritt

bewusste Fahrlässigkeit: TT sieht Möglichkeit des Erfolges voraus, vertraut aber darauf, dass er nicht eintritt (wird schon gut gehn)

unbewusste Fahrlässigkeit: TT sieht Erfolg nicht voraus

andere Person

-jede natürliche Person, außer der TT selbst

körperlich misshandelt

...ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die  körperliche Unversehrtheit  nicht nur unerheblich beeinträchtig