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SOR Definition Vorsatz und KV

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Definition

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Definition

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Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 03.02.2013 / 13.01.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Vorsatzarten

allgemein Vorsatz: ist das handeln mit Wissen und Wollen

Absicht: TT kommt es darauf den Tatbestand zu verwirklichen, der TT will es so

direkter Vorsatz: TT weiß oder sieht es als sicher voraus, dass er den Tatbestand verwirktlicht,

bedingter Vorsatz: TT sieht die Möglichkeit voraus das er den Tatbestand verwirktlicht, nimmt dies aber billigend in Kauf

Fahrlässigkeit

allgemein Fahrlässigkeit: Tatbestandsverwirklichung durch eine Sorgfalltspflichtverletzung, durch die ein vorhersehbarer und vermeidbarer Erfolg eintritt

bewusste Fahrlässigkeit: TT sieht Möglichkeit des Erfolges voraus, vertraut aber darauf, dass er nicht eintritt (wird schon gut gehn)

unbewusste Fahrlässigkeit: TT sieht Erfolg nicht voraus

andere Person

-jede natürliche Person, außer der TT selbst

körperlich misshandelt

...ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die  körperliche Unversehrtheit  nicht nur unerheblich beeinträchtig 

körperliche Wohlbefinden

...ist regelmäßig bei hinzufügen von Schmerzen beeinträchtig, Schmerzempfinden wird aber nicht vorausgesetzt

körperliche Unversehrtheit

... durch Substanzschädigung/-verlust beeinträchtigt

Gesundheitsschädigung

...ist das Hervorrufen oder Steigern, wenn auch nur vorrübergehenden, krankhaften Zustandes

Gift

...ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen chemische oder chemisch-physikalisch geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen