SOR Definition Vorsatz und KV
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Definition
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Definition
Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 03.02.2013 / 13.01.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Vorsatzarten
allgemein Vorsatz: ist das handeln mit Wissen und Wollen
Absicht: TT kommt es darauf den Tatbestand zu verwirklichen, der TT will es so
direkter Vorsatz: TT weiß oder sieht es als sicher voraus, dass er den Tatbestand verwirktlicht,
bedingter Vorsatz: TT sieht die Möglichkeit voraus das er den Tatbestand verwirktlicht, nimmt dies aber billigend in Kauf
Fahrlässigkeit
allgemein Fahrlässigkeit: Tatbestandsverwirklichung durch eine Sorgfalltspflichtverletzung, durch die ein vorhersehbarer und vermeidbarer Erfolg eintritt
bewusste Fahrlässigkeit: TT sieht Möglichkeit des Erfolges voraus, vertraut aber darauf, dass er nicht eintritt (wird schon gut gehn)
unbewusste Fahrlässigkeit: TT sieht Erfolg nicht voraus
andere Person
-jede natürliche Person, außer der TT selbst
körperlich misshandelt
...ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtig
körperliche Wohlbefinden
...ist regelmäßig bei hinzufügen von Schmerzen beeinträchtig, Schmerzempfinden wird aber nicht vorausgesetzt
körperliche Unversehrtheit
... durch Substanzschädigung/-verlust beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung
...ist das Hervorrufen oder Steigern, wenn auch nur vorrübergehenden, krankhaften Zustandes
Gift
...ist jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen chemische oder chemisch-physikalisch geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen