Siedlungsabfallwirtschaft
Rwth Siedlungsabfallwirtschaft UIW
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1.1 Nennen Sie jeweils ein Gesetz auf europäischer und auf deutscher Ebene, das die Abfallwirtschaft in Deutschland maßgeblich beeinflusst.
EU: Abfallrahmenrichtlinie BRD: Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.2 Welche Gesetze haben die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Deutschland maßgeblich beeinflusst? Wann wurden diese Gesetze verabschiedet?
abfallbeseitigungsgesetz (1972) Abfallgesetz (1986) Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (1994) Kreislaufwirtschaftsgesetz (2012)
1.3 Nennen Sie 4 Rechtsverordnungen, die der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dienen.
Abfallverzeichnisverordnung
Deponieverordnung
Bioabfallverordnung
Verpackungsverordnung
1.4 Nennen Sie 3 Grundpflichten der Akteure in der Abfallwirtschaft.
(1) Es besteht eine Pflicht zur Abfallvermeidung.
(2) Erzeuger und Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung der Abfälle verpflichtet. Die Verwertung der Abfälle hat den Vorrang vor der Beseitigung. Der Vorrang entfällt, wenn eine Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Der Vorrang gilt nicht für Abfälle, die in der Forschung und Entwicklung anfallen.
(3) Die Verwertung von Abfällen muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt. Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären.
1.5 Bei der Produktion von Verpackungen fallen neben dem Produkt auch Reststoffe an. Unter welchen Voraussetzungen werden diese Reststoffe als Nebenprodukt und nicht als Abfall angesehen?
Ein Stoff ist als Nebenprodukt zu bezeichnen, wenn sichergestellt ist,
• dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird,
• eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung für eine Weiterverwendung nicht erforderlich ist,
• der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und
• die weitere Verwendung rechtmäßig ist
1.6 Wann endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes?
Die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes endet, wenn dieser ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass •
er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird,
• ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht,
• er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie
• seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt.
1.7 Nennen Sie 5 wesentliche Prinzipien der europäischen und deutschen Abfallpolitik
. Vorbeugeprinzip: Die Produktion von Abfall muss auf ein Mindestmaß reduziert und so weit wie möglich ganz vermieden werden.
Erzeuger- und Verursacherprinzip: Wer Abfall erzeugt oder die Umwelt verschmutzt, soll die vollen Kosten für die Entsorgung und Beseitigung des Abfalls tragen.
Vorsorgeprinzip: Mögliche Probleme sollen frühzeitig erkannt werden. Durch frühzeitiges und vorausschauendes Handeln sollen mögliche Umweltbelastungen und -gefahren von vornherein ausgeschlossen oder minimiert werden. Dazu zählt aber nicht nur die Vorbeugung möglicher Risiken, sondern auch ein schonender Umgang mit den Rohstoffen der Natur. Näheprinzip: Abfall soll in einer der am nächsten gelegenen, geeigneten Entsorgungsanlage beseitigt werden.
Prinzip der Entsorgungsautarkie: Es ist ein inländisches Netz von Beseitigungsanlagen zu errichten und vorzuhalten.
1.8 Nach der Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat die stoffliche Verwertung Vorrang vor einer energetischen Verwertung. Wann ist eine energetische Verwertung als gleichrangig zu betrachten?
Nach einer Übergangsvorschrift des KrWG sind alle Verwertungsmaßnahmen als gleichrangig zu betrachten wenn der Heizwert der Abfälle HU > 11.000 kJ/kg ist. 1
1.9 Wie ist der Begriff „Abfallvermeidung“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert?
Definition der Abfallvermeidung nach § 3 (20) KrWG: Jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und dazu dient: a) die Abfallmenge, b) die schädlichen Auswirkungen des erzeugten Abfalls auf Mensch und Umwelt c) den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern.
1.10 Wie ist die Verwertung von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterteilt. Erläutern Sie die Unterschiede zwischen den Verwertungsarten.
Vorbereitung zur Wiederverwendung: Verwertung ohne wesentliche Vorbehandlung im Rahmen der ursprünglichen Zweckbestimmung (Reinigung, Reparatur, . . .)
stoffliche Verwertung (Recycling): Aufbereitung für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke (keine Aufbereitung zu Brennstoffen und keine energetische Verwertung)
Sonstige Verwertung: a) Energetische Verwertung: z. B. Aufbereitung zu Sekundärbrennstoffen und energetische Verwertung b) Sonstige stoffliche Verwertung: Verfüllung (Aufbereitung und Einsatz z. B. im Bergeversatz)
1.11 Nennen Sie vier Kriterien, die bei der Beurteilung der Auswirkungen von Abfällen auf Mensch und Umwelt berücksichtigt werden müssen.
Der gesamte Lebenszyklus des Abfalls ist zugrunde zu legen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen.
• die zu erwartenden Emissionen,
• das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen,
• die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie
• die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder daraus gewonnenen Erzeugnissen. Darüber hinaus sind folgende Kriterien zu beachten:
• die technische Machbarkeit,
• die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahmen.
2.1 Welche Hauptkategorien der Abfälle werden nach der klassischen Einteilung unterschieden?
Siedlungsabfälle
Abfälle des produzierenden Gewerbes
Gefährliche Abfälle
2.2 Wie werden die Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeteilt?
Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung. Diese können gefährlich und nicht gefährlich sein.
2.3 Welche Abfälle sind neben Abfällen zur Eigenkompostierung von der Überlassungspflicht ausgenommen?
Gewerbliche Abfälle zur Verwertung
2.4 Nennen Sie 2 Eigenschaften gefährlicher Abfälle
Gefährliche Abfälle haben eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften.
Sie sind giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend (kanzerogen), fortpflanzungsgefährdend (teratogen) und/oder erbgutverändernd (mutagen) und haben einen Flammpunkt ≤ 55 °C. 2
2.5 Wie können Sie feststellen, ob ein Abfall als gefährlich eingestuft ist?
Der Abfall ist als gefährlich eingestuft, wenn sein Abfallschlüssel in der Abfallverzeichnisverordnung mit einem Stern gekennzeichnet ist.
2.6 Nennen Sie die 3 wesentlichen Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
• Einsammeln und Befördern der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle,
• Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen,
• Standortfindung, Planung, Errichtung und Erweiterung, Um- und Nachrüstung und den Betrieb der zur Entsorgung ihres Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen
2.7 Erläutern Sie den Begriff „Produktverantwortung“ für die Herstellung von Erzeugnissen.
. Erzeugnisse sind so zu gestalten, dass
• die bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch entstehenden Abfälle vermindert werden und sichergestellt ist,
• dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.
2.8 Wer ist für die Verwertung bzw. Entsorgung der nachstehend aufgeführten Abfälle zuständig?
Restabfall aus privaten Haushalten:
Wertstoffe aus Privathaushalten:
Restabfall aus gewerblichen Unternehmen:
Wertstoffe aus gewerblichen Unternehmen
Restabfall aus privaten Haushalten: Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Wertstoffe aus Privathaushalten: Duale Systeme Î Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Restabfall aus gewerblichen Unternehmen: Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, sofern das Unternehmen keine eigenen Entsorgungsanlagen betreibt
Wertstoffe aus gewerblichen Unternehmen: Eigene Verwertung oder Privatwirtschaft
3.1 Nennen Sie die 4 Verfahren der Reststoffsammlung.
Umleerverfahren, Einwegverfahren, Wechselverfahren, Systemlose Sammlung
3.2 Erläutern Sie den Begriff „additives System“ zur Abfuhrorganisation von Wertstoffen
Die Sammlung von Wertstoffen und Restmüll erfolgt in separaten Behältern. Die Abfuhr von Wertstoffen und Restabfall erfolgt mit unterschiedlichen Fahrzeugen und unterschiedlichen Mannschaften.
3.3 Erläutern Sie den Begriff „integriertes System“ zur Abfuhrorganisation von Wertstoffen.
. (0,50 P) Die Sammlung von Wertstoffen und Restmüll erfolgt gemeinsam in einem geteilten (Mehrkammersystem) oder in mehreren Behältern Die Abfuhr von Wertstoffen und Restmüll erfolgt gemeinsam in einem Mehrkammersammelfahrzeug. 3
3.4 Nennen Sie 4 Verfahren der Schadstoffsammlung
. • stationäre Sammlung (feste Sammelstellen z. B. auf Bauhöfen)
• mobile Sammlung (Schadstoffsammelmobil
) • Rückführung über den Handel (z. B. Altöl, Batterien) •
Abholung auf Abruf (z. B. Kühlschränke, Computer) 3
3.5 Nennen und erläutern Sie die Logistikkonzepte zur Erfassung und Sammlung von Reststoffen.
Holsystem: Abfälle werden vom Grundstück abgeholt
Bringsystem: Sammelinseln (Depotcontainer) und zentrale Sammelstellen
3.6 Nennen Sie die wesentlichen Nachteile, die sich beim Einsatz eines Bringsystems zur Wertstoffsammlung ergeben können
• Verbraucher/Kunden müssen längere Wege in Kauf nehmen, Akzeptanzproblem
• Behinderte und alte Menschen werden benachteiligt
• bereitgestelltes Behältervolumen wird dem Aufkommen nicht immer gerecht Î Abfälle werden vor den Behältern liegen gelassen
• Anreiz zum Ablagern anderer Abfälle Î wilde Kippen Î Wohnwert wird verringert F
3.7 Nennen Sie die zwei wesentlichen Ziele der Verpackungsverordnung.
. • Vermeidung von Abfällen aus Verpackungen •
Verwendung von umweltverträglichen, stofflich verwertbaren Verpackungsmaterialien 3
3.8 Wer sind die sogenannten „Garantiegeber“ im Rahmen des DSD und welche Aufgaben haben sie?
1: Verwertungs- und Vermarktungsgesellschaften für Abfälle 2: Abnahme und stoffliche Verwertung der Abfälle 3
3.9 Schlagen für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Siedlungsabfälle jeweils ein Verfahren der Sammlung vor.
Altcomputer und Bildschirme
Altmetalle z. B. Kochtöpfe
Bauschutt aus Haushalten
Bioabfall aus Haushalten
Altmöbel z. B. Kleiderschränke
Restfarben
Altcomputer und Bildschirme Recyclinghöfe, systemlose Sammlung
Altmetalle z. B. Kochtöpfe Wertstofftonne, Recyclinghöfe
Bauschutt aus Haushalten Wechselverfahren
Bioabfall aus Haushalten Umleerverfahren
Altmöbel z. B. Kleiderschränke Systemlose Sammlung (Sperrmüllabfuhr)
Restfarben mobile Sammlung, Recyclinghöfe 3
3.10 Welche Faustwerte gibt es für die Errichtung von Umschlagstationen?
Umschlagstation können errichtet werden bei
• großen Abfallmengen > 50.000 Mg/a
• großen Entfernungen zur Behandlungsanlage > 50 km
• langen Transportzeiten > 1 h 3
3.11 Nennen und erläutern Sie die 2 Kritikpunkte zur Wertstoffsammlung mit dualen Systemen.
Abfallverwertung statt Abfallvermeidung (Wegfall oder Substitution).
Umfangreiche Entsorgungs- und Verwertungsinfrastruktur sowie Verwertungsbetriebe, die nur ab einem gewissen Aufkommen von Verpackungsabfall effizient arbeiten können
. Keine Anwendung des Verursacherprinzips. Die Kosten für die Sammlung und Verwertung des Verpackungsabfall werden nicht von den Herstellern und Vertreibern getragen, sondern die Kosten der Lizenznehmer für den Grünen Punkt werden über eine Erhöhung der Preise der Produkte an die Verbraucher weiter gegeben (Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt etwa 100 Euro/a).
3.12 Nennen Sie 2 von dualen Systemen ausgehende psychologische Signale, die nicht zur Vermeidung betragen.
Grüner Punkt auf Verpackungen suggeriert, dass Verpackungen besonders umweltfreundlich sind.
Deklarierung von Verpackungen als Wertstoff: Es wird suggeriert, dass Verpackungen stofflich verwertet werden und es wird die Möglichkeit des Abfallexportes geschaffen.
Mülltrennung suggeriert besonders umweltbewusstes Verhalten und verleitet zu einem sorglosen Verbrauch von Einwegverpackungen. 3
3.13 Welche Verfahren zum Umschlag von Abfällen kennen Sie? Beschreiben Sie die Verfahren. (3,00 P)
Umladestation mit direkter Umladung ohne Verdichtung in das Ferntransportfahrzeug
Umladestation mit direkter Umladung über eine Müllpresse mit Verdichtung in das Ferntransportfahrzeug
Umladestation mit indirekter Umladung über Bunker und Förderbandsystem mit Verdichtung
Umladestation mit indirekter Umladung über eine Müllpresse mit Verdichtung in Wechselbehälter.
Die Behälter werden über ein Hubsystem auf die Transportfahrzeuge verladen.
3.14 Nennen Sie 3 Elemente einer Umladestation.
• Eingangsbereich mit Stauzone für Sammelfahrzeuge und Ferntransporter (gemeinsam oder getrennt)
Waage
• Entladehalle zur Entladung der Sammelfahrzeuge
• Sammelbunker für angelieferte Abfälle
• Einrichtungen zum Befördern der Abfälle aus dem Bunker in den Behälter für den Ferntransport (Krananlage, Räumschild oder Förderbänder)
• Einrichtungen zur Verdichtung der Abfälle (meist stationäre Pressen)
• Vorrichtungen zum Umsetzen der Behälter (Behälterverschiebeanlagen, Krananlagen)
• Bürogebäude bzw. zentrale Steuerwarte, sanitäre Einrichtung
Warum werden Bioabfälle in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen behandelt und nicht z. B. direkt landwirtschaftlich verwertet oder als Düngemittel vermarktet?
Die Bioabfälle müssen in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen stabilisiert werden, weil die organischen Inhaltsstoffe schnell in stinkende Fäulnis übergehen. Unter der Stabilisierung versteht man u. a. die Verminderung des Glühverlustes (organische Substanz) von GV = 60 bis 70 % auf GV < 50 %. 1
Welche bedeutenden Gruppen von Mikroorganismen (MO) werden in den nachstehenden Anlagen der Siedlungsabfallwirtschaft eingesetzt?
Intensivrotte
Nachrotte
Vergärung
Kompostfilter
- Intensivrotte Bakterien
- Nachrotte Bakterien und Pilze
- Vergärung Bakterien
- Kompostfilter Actinomyceten
- Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Abfälle sind biologisch zu behandeln. Welches Behandlungsverfahren schlagen Sie vor? (0,50 P)
- Grünschnitt aus Parkanlagen
- Blut aus Schlachthöfen
- Grünschnitt aus Parkanlagen Kompostierung
- Blut aus Schlachthöfen Vergärung
Wie werden die Verfahren der Kompostierung eingeteilt? Nennen Sie zu jeder Kategorie jeweils ein Beispiel
- .• statische Verfahren: Boxenkompostierung, Mietenrotte, Zeilen-/Tunnelkompostierung, Brikollare-Verfahren
- • quasi dynamische Verfahren: Mietenrotte mit häufigem Umsetzen, Klappbodenzellen
- • dynamische Verfahren: Ro ttetürme, Tunnelreaktoren, Rottetrommeln 1
1.5 Schlagen Sie ein Verfahren zur stofflichen und energetischen Verwertung von Bioabfällen aus Haushalten vor.
Bioabfallbehandlung in einer Vergärungsanlage
1.6 Wie werden die Rottegrade eingeteilt? Welche Rottegrade werden unterschieden?
Nach der Temperatur des Kompostes Temperaturbereich in °C Rottegrad Kompostart
> 70 I Kompostrohstoff
70 - 60 I Kompostrohstoff
60 - 50 II Frischkompost
50 - 40 III Fertigkompost
40 - 30 IV Fertigkompost
30 - 20 V Spezialkompost
7 Skizzieren Sie den zeitlichen Temperaturverlauf in einem Komposthaufen, und tragen Sie in Ihre Skizze die 3 Temperaturbereiche und die beteiligten Mikroorganismengruppen ein. 1
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