Kommplette Edition


Martin Brand
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die Normen und Vorschriften für elektrische Anlagen, insbesondere in medizinisch genutzten Räumen. Sie konzentrieren sich auf Schutzmaßnahmen wie Schutztrennung, Isolationsüberwachung, Fehlerstromschutzeinrichtungen und die Verwendung von Leitungen und Kabeln. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Elektrotechnik-Studierende und Fachleute, die sich mit der Planung und Prüfung von elektrischen Anlagen in sensiblen Umgebungen befassen.
Flashcards
278
Students
61
Language
German
Level
University
Created / Updated
06.03.2014 / 28.06.2021

Flashcards

211. Wie gross darf der Spannungsabfall zwischen Hauseinführung und EnergieVerbraucher sein? (5.2.5.1)

Der Spannungsfalt zwischen Anschlussüberstromunterbrecher und Verbrauchsmittel soll nicht grösser als 4 % der Bemessungsspannung des Netzes sein. 

212. Nenne den Mindestlqerschnitt für einen festangeschlossenen, transportablen Energieverbraucher mit einem Nennstrom von 10A. (5.2.4.4)

Siehe Bild

213. Welchen Anforderungen müssen Verbindungsstellen für el. Betriebsmittel genügen? (5.2.6.1.1)

Verbindungen zwischen Leitern sowie zwischen Leitern und Anschlussstellen an Betriebsmitteln müssen für die folgenden Anforderungen bemessen sein: 

- dauerhafte Stromübertragung

- angemessene mechanische Festigkeit

- ausreichenden mechanischen Schutz.  

214. Was muss berücksichtigt werden bei der Auswahl von Verbindungsmittel? (5.2.6.1.2)

Bei der Auswahl von Verbindungsmitteln sind zu berücksichtigen: 

- Werkstoff des Leiters und seiner Isolierung 

- Anzahl und Form der Drähte, die den Leiter bilden 

- Querschnitt des Leiters 

- Anzahl der Leiter, die miteinander zu verbinden sind 

215. Müssen Verbindungsstellen auch zugänglich sein? (5.2.6.1.3)

Alle Verbindungen müssen für Besichtigung, Prüfung und Wartung zugänglich sein, ausgenommen: 

- Muffen von erdverlegten Kabeln 

- mit Isoliermasse gefüllte oder gekapselte Muffen 

- Verbindungen zwischen der Anschlussleitung und dem Heizelement für Decken-, Fussboden- und Rohrbegleitheizungen. 

216. Müssen VerbinIdungsstellen auch gegen Uberhitzung geschützt werden? (5.2.6.1.4)

Falls erforderlich, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass im ungestörten Betrieb auftretende Temperaturen an den Klemmen die Wirksamkeit der Isolierung der angeschlossenen Leiter oder der Befestigungsmittel nicht mindern. 

217. Wieviele Uberstromunterbrecher müssen in einer Wohnung installiert werden? (5.2.6.2.2 B+E)

Übersichtlichkeit der Installation in anderen Bauten 

Im Gegensatz zu Wohnbauten wird in anderen Bauten die Übersichtlichkeit der installation meistens wegen der höheren Anforderungen an die Betriebssicherheit und der Möglichkeit von Erweiterun'gen und Änderungen gewährleistet indem eine feinere Unterteilung auf mehrere Überstrom-Schutzeinrichtungen und vermehrte Anordnung von Verbindungsdosen erfolgt. 

218. Was ist bei Stromkreisen 2LN und 3LN besonders zu beachten? (5.2.6.2.3 B+E)

Wenn in Stromkreisen 2L N PE und 3L N PE zwischen verschiedenen Aussenleitern und dem gemeinsamen Neutralleiter einpoligeVerbrauchsmittel, insbesondere solche mit z.. B. getaktetem Netzgeräten angeschlossen werden, besteht die Gefahr, dass der Neutralleiter und damit dessen VerbfndungssteTlen überlastet werden. An solchen Steckdosen darf deshalb der Neutralleiter nicht geschlauft werden.

219. Dürfen an den Anschlussklemmen von Betriebsmittel auch Verbindunger von Leiter gemacht werden? (5.2.6.2.1)

Verbindungen dürfen auch an Klemmen von Betriebsmitteln wie Steckdosen, Schaltern, Verbrauchsmittel und dgl. erstellt werden, sofern die Übersichtlichkeit der elektrischen Anlagen und die Sicherheit der Verbindungsstellen der Leiter gewahrt bleiben. 

220. Was ist zu beachten, wenn an Leuchten der Schutzleiter angeschlossen wird und in der gleichen Installation auch Steckdosen angeschlossen werden? (5.2.6.2.2 B+E)

Übersichtlichkeit der Installation in anderen Bauten 

Im Gegensatz zu Wohnbauten wird in anderen Bauten die Übersichtlichkeit der installation meistens wegen der höheren Anforderungen an die Betriebssicherheit und der Möglichkeit von Erweiterun'gen und Änderungen gewährleistet indem eine feinere Unterteilung auf mehrere Überstrom-Schutzeinrichtungen und vermehrte Anordnung von Verbindungsdosen erfolgt. 

 

Zusatz von M.Brand:

Das der Schutzleiter bei Lampenstellen nicht getrennt werden kann.

221. Ist die Installation gemäss nachfolgendem Schema richtig? ( NIN 5.2.6.2.3.2 )

Ja die Installation ist korrekt ausgeführt. ( Siehe Bild )

222. Wie müssen Verbindungsstellen von ortsveränderlichen Leitungen erstellt werden? ( 5.2.6.3.2 )

Ortsveränderliche Leitungen müssen mit den an ihnen angeschlossenen Betriebsmitteln so verbunden sein, dass sich Zug- und Torsionskräfte von der Leitung nicht auf die elektrischen Anschlussstellen übertragen können.

223. Darf an einen Netzstecker mehr als ein Kabel angeschlossen werden? ( 5.2.6.3.1 )

An einem und demselben Stecker darf nur eine einzige ortsveränderliche Leitung angeschlossen werden.

224. Wie müssen Leitungen installiert werden in bezug auf die Feuersicherheit? ( 5.2.7.1.2 )

Leitungen müssen so errichtet werden, dass die allgemeinen Gebäudebetriebssicherheit und die Feuersicherheit nicht verringert werden.

225. Müssen Durchbrüche für Leitungen nach der Durchführung der Leitung wieder verschlossen werden? (5.2.7.2.1 )

Durchbrüche für Leitungen in Teilen der Gebäudekunstruktion müssen nach der Durchführung der Leitungen so abgeschottet werden, dass sie der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsdauer des jeweiligen Gebäudeteils entsprechen.

Während der Errichtung von Leitungen können temporäre Einrichtungen zum Abschotten erforderlich sein.

Bei Änderungsarbeiten sollte die Abschottung so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.

226. Müssen geschlossene Kanäle im innern auch eine Brandabschottung haben? (5.2.7.2.2)

Leitungen wie Elektroinstallationsrohre, Elektroinstallationskanäle, Stromschienen oder Stromschienenkanalsysteme, die durch Gebäudeteile mit vorgegebener Feuerwiderstandsdauer geführt werden, müssen im Innern entsprechend der Feuerwiderstandsdauer abgeschottet werden, wie dies für das betreffende Gebäudeteil vor der Durchführung und für den äusseren Bereich gefordert wird. 

227. Dürfen Stromkreise der Spannungsbereiche 1 und 2 in der gleichen Leitung verlegt werden? (5.2.8.1.1)

Stromkreise der Spannungsbereiche dürfen nicht in derselben Leitung verlegt werden, es sei denn, es wird eine der folgenden Massnahmen angewendet:

- jedes Kabel ist für die höchste vorhandene Spannung isoliert

- jeder Leiter in einer mehradrigen Leitung ist für die höchste Spannung bemessen, welche in der Leitung auftritt

- die Leitungen sind entsprechend ihrer Bemessungsspannung isoliert und in getrennten Abschnitten eines geschlossenen oder zu öffnenden Elektroinstallationskanals verlegt

- die Kabel sind auf Kabelpritschen örtlich getrennt verlegt

- es werden getrennte Elektroinstallationsrohre verwendet

Für SELV und PELV Stromkreise gelten die Bestimmungen von NIN 4.1.4

Anmerkung:

Besondere Massnahmen gegen elektrische Beeinflussung, sowohl elektromagnetische als auch elektrostatische, können für Fernmeldestromkreise, Datenübertragungsstromkreise erforderlich sein.

228. Ist der Zugang für die Instandhaltung der Leitungen bei einer Installation zu berücksichtigen? (5.2.9.3)

Für die Instandhaltung ist ein sicherer und angemessener Zugang zu allen Teilen der Leitungen sicherzustellen.

229.Was gilt als Hebe- und Fördereinrichtung? (2.2.1.25)

- Krananlagen ( Laufkrane, Hängekrane, Elektrozüge usw. )

- Aufzugsanlagen ( Warenaufzüge, Personenaufzüge, Bauaufzüge usw. )

- Stetigförderer ( Transportbänder, Rüttler, Becherwerke usw. )

- Diverse ( Wagenheber, Hebebühnen, Verladeplattformen usw. )

230. Wie ist die Abschaltbarkeit bei Hebe- und Förderanlagen geregelt? ( 4.6.4.2 )

Not-Halt-Einrichtungen müssen für alle Anlageteile vorgesehen werden, für die es erforderlich ist, die gefahrbringende Bewegung so schnell wie möglich abzuschalten!

231. Was ist der unterschied zwischen einer Not-Aus und einer Not-Halt-Vorrichtung? (4.6.4 B+E)

.1 Not-Aus

Dient in erster Linie zur Minderung oder Beseitigung elektrischer Gefahren.

Beispiel: In einem Prüflabor kann es notwendig sein, im Fall einer elektrischen Gefährdung alle elektrischen Speisungen zu trennen. Eine Not-Aus-Vorrichtung erlaubt es, alle elektrischen Speisungen zu trennen (beispielsweise durch einen Leistungsschalter mit Unterspannungsauslösung), wenn eine Person elektrisiert wird.

.2 Not-Halt

Dient in erster Linie zur Minderung oder Beseitigung mechanischer und anderer nicht elektrischer Gefahren.

Hebeanlagen (Krane) und Förderanlagen (Transportbänder, Hebebühnen usw.) stellen nichtelektrische Gefahren dar ( Quetschen oder Scheren von Körperteilen durch bewegliche Teile). Not-Halt-Vorrichtungen (Schlagtaster, Reissleinen-Schalter) erlauben es im Fall einer Gefährdung alle Bewegungen der Anlage stillzusetzen.

232. Wo sind die Geräte zum Schalten für Wartungsarbeiten zu montieren? (4.6.3.2.1)

(CH) Es sind geeignete Schalteinrichtungen vorzusehen, die ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten elektrisch versorgter Betriebsmittel während der Wartung verhindern. Diese müssen abschliessbar sein, es sei denn, die Schalteinrichtung ist dauernd unter der Kontrolle derjenigen Person, die diese Wartung durchführt.

1. (CH) Unter geeigneten Schalteinrichtungen versteht man eine der folgenden Schalteinrichtungen:

a) Erste Möglichkeit: Einen Sicherheitsschalter im Hauptstromkreis (direkte Abschaltung)

b) Zweite Möglichkeit: Einen Sicherheitsschalter im Steuerstromkreis eines Sicherheitschützes (indirekte Abschaltung), vorausgesetzt, dass die Abschaltung des Hauptstromkreises durch eine Anzeigelampe gemeldet wird.

c) Dritte Möglichkeit: Eine Steckvorrichtung im Hauptstromkreis. Falls diese Steckvorrichtung fie Funktionssteuerung verwendet wird, muss sie NIN 4.6.5.1.4 genügen.

Die oben erwähnten Schalteinrichtungen müssen in der Nähe des Eingrifforts angebracht werden: in so genannten einfachen Anlagen kann diuese Sicherheit durch Verwendung des Hauptschalters zum Abschalten der Energiezufuhr erreicht werden. Der Hauptschalter kann jedoch nur dann als Schalter für Wartungsarbeiten verwendet werden, wenn

- die Anlage nur aus einer einzigen Funktionseinheit besteht und

- für die Wartungsarbeit (Einstellen, Justieren, Funktionprüfung usw.) keine Steuerspannung erfoderlich ist.

 

233. Was muss vorhanden sein, damit eine Explosion entstehen kann? (7.61.1.3 B+E)

Damit eine Explosion entshene kann, müssen eine explosionsfähige Atmosphäre und eine Zündquelle mit ausreichender Energie gleichzeitig vorhanden sein.

Zündquellen an Betriebsmitteln sind:

- Schaltlichbögen

- Kriechströme

- Oberflächentemperaturen

Als weitere Zündquellen kommen unter anderem in Betracht:

- Flammen, Glut und heisse Gase

- Bltzschlag

- Schweisslichtbögen

- heisse Oberflächen

- chemische Reaktionen

- Entladung statischer Elektrizität

- Hochfrequenzquellen

- mechanisch erzeugte Funken ( bei der Metallbearbeitung)

- Laserstrahlung

- ionisierte Strahlung

- Ultraschall

234. Darf die Abschaltung in Ex-Anlagen, bei einem Fehler, in jedem Fall angewendet werden? (7.61.1.3.3.2.1 B+E)

(CH) Geeignete Massnahmen anstelle einer Abschaltung sind:

- dauernde Überwachung

- Messung der Konzentration des auftretenden Gemisches

- zusätzliche Entlüftung (Sturmlüftung, Zwangsbelüftung)

235. Was muss bei der Planung von EX-Anlagen berücksichtigt werden? (7.61.1.3.3.2.2)

.2 Die Installationen müssen so geplant, ausgeführt und betrieben werden, dass voraussehbare Erwärmungen, Flammen und Lichtbögen an ihnen keine Explosion verursachen oder Explosionen im Innern der Betriebsmittel sich nicht nach aussen auswirken können. Solche Auswirkungen müssen selbst im Fall von voraussehbaren Fehlern an den Betriebsmittel wie auch bei unsachgemässem Gebrauch ausgeschlossen sein (B+E)

Bei der Planung, Auswahl und Installation von Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen sind die Betriebsanleitungen und die Angaben der Hersteller einzuhalten

236. Wer setzt die Raumart im EX-Bereich fest? (7.61.1.1.1.1)

Die explosionsgefährdeten Bereiche und die Einteilung in Zonen werden aufgrund der Angaben des Betreibers durch die SUVA und die zuständige kantonale Brandschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der für den Arbeitsschutz zuständigen Stelle festgelegt.

Anmerkung:

In Rohrleitungen, die unter den Geltungsbereichg des Bundesgesetzes über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz) fallen, werden die explosionsgefährdeten Bereiche und die Einteilung in Zonen durch das eidgenössische Rohrleitungsinspektorat festgelegt.

237.Eine Steckdose T13 ist in einer Autowerkstatt 30cm ab Boden montiert? (7.61.1.3.3.3.2 B+E)

.2 Reperaturwerkstätten für Motorfahrzeuge gelten während der Arbeitszeit nicht als explosionsgefärdet, weil sie ausreichend belüftet sein müssen. Ausserhalb der Arbeitszeit sind diese Räume bis 1m über Boden der EX-Zone 2 zugeordnet.

238. Welche Zonen in EX-Anlagen werden unterschieden? (7.61.1.3.3.3.3.1)

Zonen für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel

Zone 0:

Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind.

Zone 1:

Bereich, in dem sich im Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann.

Zone 2:

Bereich, in dem bei Normalbetrieb explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel nicht oder nur kurzzeitig auftritt.

Zonen für brennbare Stäube:

Zone 20:

Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind.

Zone 21:

Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann.

Zone 22:

Bereich, in dem bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

 

239. Potenzialausgleich im EX-Bereich? (7.61.4.1.5.1)

(CH) Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich

Für alle Anlagen ist ein zusätzlicher Potenzialausgleich zu erstellen (NIN 4.1.5.2)

Ein gesonderter Anschluss an diesen Potenzialausgleich ist in folgenden Fällen nicht erforderlich: (NIN 4.1.5.2)

- für Betriebsmittel, welche bereits mit dem Schutzleiter verbunden sind.

- für Konstruktionsteile, die durch festen und gesicherten metallischen Kontakt mit dem Potenzialausgleich verbunden sind

240.Was ist der Inhalt der SUVA Broschüre 2153?

Prinzipien des Explosionsschutzens:

Risikobeurteilung, Schutzmassnahmen, Bau- und Notfallmassnahmen, Mess- und Regeleinrichtungen, mögliche Auswirkungen

Massnahmen von einschränken oder verhindern von explosionsfähiger Atmosphäre:

Lüftungsmassnahmen, Konzentrationsüberwachung, Geschlossene Systeme, Ersatz, Konzentrationsbegrenzung, Vermeiden von Staubansammlungen

Massnahmen welche Entzündung verhindern:

Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre, Zonen, Vermeiden von Zündquellen

Konstruktive Massnahmen:

Explosionsfeste Bauweise, explosionsdruckentlastung, Explosionsunterdrückung, Explosionstechnische Entkopplung

Explosionsschutzmassnahmen Richtlinien 1999/92/EG:

Mindestvorschriften, Kontrolle der Schutzmassnahmen

Organisatorische Massnahmen:

Explosionsschutzdokument, Info und Anleitung der Arbeitnehmenden, Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, Koordinierungspflicht, Instandhaltung, Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichung von Zonen

Literaturhinweise:

Verordnungen, Internationale Normen, Schweizerische Normen, Fachunterlagen

241. Dürfen Anschlussüberstromunterbrecher im Ex-Bereich montiert werden? (NIN 7.61.4.3.1)

(CH) Anschlussüberstromunterbrecher

Anschlussüberstromunterbrecher dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nicht angeordnet werden. (NIN 4.3.2.5)

242. Ein Ex-Raum wird an ein Freileitungsnetz angeschlossen. Was ist zu beachten? (NIN 7.61.4.4.1)

(CH) Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder Schaltvorgängen

Es sind Massnahmen zu treffen, die verhindern, dass Überspannungen auftreten, welche zur Zündung eines explosionsfähigen Gemisches oder Stäuben oder zur Zerstörung sicherheitsrelevanter Betriebsmittel führen können. (NIN 4.4.3)

243. Was gilt bei Arbeiten in Ex-Anlagen? (NIN 7.61.4.6.1 B+E)

(CH) Allgemeines

In explosionsgefährdeten Bereichen ist vor der Ausführung von Arbeiten zu prüfen, dass keine explosionsfähigen Gemische vorhanden sind. (NIN 4.6.1.1.1) weitere Angaben => siehe NIN !!!

244. Wo im Ex-Bereich ist der Neutralleiter zu schalten? (NIN 7.61.4.6.2)

(CH) Trennen und Schalten des Neutralleiters

(NIN 4.6.1.2.3.2)(B+E)

Einrichtung zum Trennen und Schalten müssen neben den Aussenleitern auch den Neutralleiter trennen und schalten.

Die Einrichtung zum Trennen und Schalten müssen ausserhalb des explosionsgefährdeten Bereiches angeordnet sein.

245. Wo sind in Ex-Anlagen Fehlerstromschutzschalter vorgeschrieben? (NIN 7.61.4.8.2.4.1)

Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Zonen 1 und 2

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen(RCDs) sind als zusätzliche Schutzmassnahme anzuwenden:

- für Wärmekabel und Heizeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom IdN vorzugsweise 30 mA, max.. 100 mA

246. Wer darf Installationen in Ex-Anlagen erstellen? (NIN 7.61.1.1.2.1 + NIN 7.61.1.3.3.1.1. Anmrk.)

Betriebe welche elektrische Installation in explosionsgefährdeten Bereichen oder Zonen erstellen und oder Instandhaltungsarbeiten durchführen, müssen über die grundlegenden Kenntnisse des Explosionsschutzes verfügen. Die Ausbildung des Personals muss dem Stand der Technik entsprechen. Eine angemessene Weiterbildung oder Schulung des Personals ist regelmässig durchzuführen. Ein Nachweis über die relevanten Erfahrungen und die absolvierten Schulungen muss verfügbar sein. (B+E) => Anmerkung siehe NIN !!!

247. Welche genormte Zündschutzarten kennen Sie? (NIN 7.61.1.3.3.3.5.1) + (SUVA 2153 S. 53)

Tabelle 7.61.1.3.3.3.5.1 Auswahl der Betriebsmittel in Abhängigkeit des Geräteschutzniveaus (EPL)

siehe Bild!  Rest siehe Suva Büchlein!!!!

248. Was muss die Dokumentation für die Zoneneinteilung für Angaben enthalten? (NIN 7.61.1.3.3.3.1)

Bedingungen der Anlage 

Informationsanforderungen

Die Dokumentation der Zoneneinteilung soll folgende minimalen Angaben enthalten:

- Zoneneinteilung und das zugehörige Geräteschutzniveau EPL

- die Gas- (IIA, IIB, IIC) oder Staubgruppen (IIIA, IIIB oder IIIC)

- die Temperaturklasse oder die Zündtemperatur bzw. für Staub die Oberflächentemperatur

- externe Einflüsse und die Umgebungstemperatur.

249. Welche Gerätekategorien werden in Ex-Anlagen unterschieden? (NIN 7.61.4.8.2)

siehe Bild

250. Welche Temperaturklassen werden in Ex-Anlagen unterschieden? (NIN 7.61.4.8.1)

siehe Bild

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