SiBe - Normen - Weisse Blätter
Kommplette Edition
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Flashcards
049. Was für Geräte dürfen für eine Not-Ausschaltung verwendet werden? (5.3.7.4.2)
.2 Für die Not-Ausschaltung dürfen folgende Geräte verwendet werden:
-ein Schaltgerät, das den Hauptstromkreis direkt unterbricht,
oder
-eine Kombination verschiedener Schaltgeräte, bei der das Unterbrechen des Hauptstromkreises durch eine einzige Schalthandlung ausgelöst wird.
Für die Not-Ausschaltung dürfen keine Steckvorrichtungen verwendet werden.
Anmerkung:
In Anlagen, in welchen die Stromversorgung, z. B. für das Stillsetzen beweglicher Teile, nicht unterbrochen werden darf, ist eine Not-Halt-Schaltung anstelle einer Not-Ausschaltung vorzusehen.
050. Wie müssen Not-Ausschalt- Geräte gekennzeichnet sein? (5.3.7.4.4)
.4 Die Betätigungseinrichtungen (Druckknopf, Handgriff usw.) von Not-Ausschalt-Geräten müssen eine rote Farbe mit
gelbem Hintergrund haben.
051. Der Bemessungsstrom eines Schalters beträgt 10A. Es st ein Überstromunterbrecher von 25A vorgeschaltet. Ist dies zulässig? (5.1.2.1.2.3)
.3 Schalter
(CH) Grundsätzlich soll der Bemessungsstrom eines Schalters dem Bemessungsstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung entsprechen.Ist die dem Schalter nachgeschaltete Last bekannt und < 10A, darf der Bemessungsstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung 16A betragen auch wenn der Bemessungsstrom des Schalters nur 10A beträgt.
052. Was für Schalter müssen für das Schalten von Kondensatorenbatterien vorgesehen werden? (5.3.7.5.5)
.5 Schalter für Kondensatoren müssen mindestens für den 1,5-fachen Bemessungsstrom bemessen sein, es sei denn, es handelt sich um Schalter, die sich besonders für das Schalten von Kondensatoren eignen.
053. Darf der Schutzleiter geschaltet werden? (4.6.1.2.2.1 + 5.4.3.3.3 )
4.6.1.2.2.1 Trennen und Schalten des Schutzleiters
.1 Der Schutzleiter darf an keiner Stelle getrennt werden oder geschaltet, ausgenommen bei Steckvorrichtungen.
5.4.3.3.3 Schaltgeräte dürfen in den Schutzleiter nicht eingefügt werden, jedoch dürfen Verbindungen, die für prüfzwecke mit Werkzeug gelöst werden können, angeordnet werden.
054. Wo sind Warnzeichen und Verbotszeichen anzubringen? (1.3.4.1.7 + 5.1.1.3 + 5.1.4.1.1 B+E )
1.3.4.1.7 In Fällen, in denen es für Sicherheitszwecke notwendig ist, müssen geeignete Warnzeichen und/oder -Schilder vorgesehen werden. [ 5.1.4.1.1 B+E ]
5.1.1.3
.1 Betriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass bei der vorgesehenen Anordnung und Verwendung spannungsführende Teile der zufälligen Berührung entzogen sind, ausser wenn der Zweck der Betriebsmittel zugängliche spannungsführende Teile erfordert und ausgenommen Betriebsmittel für Anlagen, in welchen gemäss den Bestimmungen von (NIN) Teil 4 spannungsführende Teile zugänglich sein dürfen. (B+E)
.2 Abdeckungen und Gehäuse, die dazu dienen, spannungsführende Teile der zufälligen Berührung zu entziehen, dürfen nur mit Werkzeugen gelöst bzw. geöffnet werden können, oder sie müssen mit Schlössern abgeschlossen sein. Sind solche Abdeckungen oder Gehäuse mit einem Schloss versehen, muss unmittelbar beim Schloss ein Warnzeichen angebracht sein.
.3 Abdeckungen und Gehäuse von Teilen, die auch Laien (BA1) zugänglich sein müssen, wie Schraubköpfevon Schmelzeinsätzen und dgl., müssen ohne Werkzeuge gelöst oder geöffnet werden können, die spannungsführendenTeile müssen aber Auch bei gelöster Abdeckung oder geöffnetem Gehäuse gegen zufällige Berührung geschützt sein.
5.1.4.1.1 (B+E) Warnaufschriften, die vor Berührung spannungsführender Teile warnen, können aus dem Warnzeichen mit Blitzpfeilsymbol allein oder aus diesem und einem Zusatzzeichen mit einem geeigneten Text, wie «Vorsicht Spannung» oder «Vorsicht, Leitungen nicht berühren», bestehen. Verbotszeichen sind überall dort anzubringen, wo Gefahren für Laien (BA1) bestehen.
055. Wie sieht die Warnaufschrift, die vor spannungsführenden teilen warnt, aus? (5.1.4.1.1 B+E )
5.1.4.1.1 (B+E) Warnaufschriften, die vor Berührung spannungsführender Teile warnen, können aus dem Warnzeichen mit Blitzpfeilsymbol allein oder aus diesem und einem Zusatzzeichen mit einem geeigneten Text, wie «Vorsicht Spannung» oder «Vorsicht, Leitungen nicht berühren», bestehen. Verbotszeichen sind überall dort anzubringen, wo Gefahren für Laien (BA1) bestehen.
056. Welche Massnahmen kommen inbetracht um den Bassischutz zu erfüllen? (4.1.A)
Anmerkung: Diese Vorkehrungen für den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühret sehenden Schutz unter normalen Bedingungen vor und sie werten verwendet, wo sie als ein Teil der gewählten Schutzmassnahme festgelegt sind.
058. Welchen Anforderungen muss ein FI-Schalter genügen, wenn er aus einer Kombination von Einzelteilen besteht? (B+E 5.3.1.3.A )
Beim Zusammenbau einzelner Komponenten für den Fehlerstromschutz, z.B. Summenstromwandler, Auslösemechanismus, Schaltgerät (Leistungsschalter (NIN) Fig. 5.3.2.2.1.3.1 oder Schütz (NIN) Fig. 5.3.2.2.1.3.2), ist darauf zu achten, dass die Schaltung durch Unbefugte nicht verändert und damit unwirksam gemacht werden kann.
Erfolgt bei einer solchen Kombination nach einer Absenkung oder einem Unterbruch der Spannung nicht eine automatische Wiedereinschaltung, darf diese Kombination nur in ständig überwachten Anlagen installiert werden (z. B. Fabrikationsanlagen, Hebe- und Förderanlagen, Bergbahnen, Skilifte).
059. Darf ein Fl Schalter welcher aus einer Kombination einzelner Teile besteht, überall eingesetzt werden? ( B+E 5.3.1.3.A )
Beim Zusammenbau einzelner Komponenten für den Fehlerstromschutz, z.B. Summenstromwandler, Auslösemechanismus, Schaltgerät (Leistungsschalter (NIN) Fig. 5.3.2.2.1.3.1 oder Schütz (NIN) Fig. 5.3.2.2.1.3.2), ist darauf zu achten, dass die Schaltung durch Unbefugte nicht verändert und damit unwirksam gemacht werden kann.
Erfolgt bei einer solchen Kombination nach einer Absenkung oder einem Unterbruch der Spannung nicht eine automatische Wiedereinschaltung, darf diese Kombination nur in ständig überwachten Anlagen installiert werden (z. B. Fabrikationsanlagen, Hebe- und Förderanlagen, Bergbahnen, Skilifte).
060. Ein Fehlerstromschutzschalter ist in eine Kabelrolle eingebaut. Was ist zu beachten? (5.3.1.3.A.3 B+E )
Bei Kabeltrommeln muss das mit dem Stecker versehene Anschlusskabel auf die Fehlerstrom- Schuteeinrichtung(RCD) führen. Das abrollbare Kabel mit der Kupplungssteckdose und allfälige Steckdosen in der Kabeltrommel sind nach der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) anzuschliessen.
061. Was ist zu beachten, wenn Fl für Steckdosenkreise eingebaut werden? (5.3.1.3.1 + 5.3.1.3.2 )
5.3.1.3.1 Die Art des Fehlerstroms hat Einfluss auf die Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs). Aus diesem Grund wird zwischen den folgenden Typen unterschieden:
- Typ AC zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen. Diese dürfen gemäss (NIN) 5.3.1.3.2
in der Schweiz nicht eingesetzt werden.
- Typ A zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen und bei pulsierenden Gleichfehlerströmen.
- Typ B zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen, pulsierenden Gleichfehlerströmen und glatten Gleichfehlerströmen in Wechselspannungsnetzen.
Den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs B dürfen Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs A nicht vorgeschaltet werden. (B+E)
5.3.1.3.2 Siehe Bild
062. Auf was ist bei Reihenschaltung von Fehlerstromschutzschaltern zu beachten? (5.3.2.2)
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD's) müssen 5.3.1.3 entsprechen. Sind Fehlersfrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) als Massnahme für den vorbeugenden Brandschutz gefordert, müssen solche mit einem Bemessungsdifferenzstrom I∆n < 300 mA eingesetzt werden.
Für den vorbeugenden Brandschutz müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ A oder Typ B eingesetzt werden.
Sind in der elektrischen Anlage glatte Gleichfehlerströme zu erwarten, müssen Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) Typ B verwendet werden.
Anmerkung: Glatte Gleichfehlerstrome liegen vor, wenn die Restwelligkeit unter 10% liegt.
063. Wann darf die Nennstromstärke des Fehlerstrom- Schutzschalters kleiner bemessen werden als die vorgeschaltete Sicherung? (5.3.6.2.3)
Koordination von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit Überstrom-Schutzeinrichtungen
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ohne integrierten Schutz bei Überstrom müssen entsprechende Überstrom-Schutzeinrichtungen zugeordnet werden. Der Bemessungsstrom und die Art der Überstrom-Schutzeinrichtung müssen nach den Angaben des Herstellers der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) ausgewählt werden.
Anmerkung: Siehe Bild
065. Am Einbauort eines FehlerstromschutzSchalters sind die Nullungsbedingungen nicht eingehalten. Was ist vorzukehren? (4.1.1.4.6 B+E)
Siehe Bild:
066.1 Wo ist die Fehlerstromschutzschaltung als zusätzliche Schutzmassnahme anzuwenden, und welche Bemessungsdifferenzstromstärken sind zu beachten? (4.1.1.3.3 + 4.8.2.2.8 + 7.01)
4.1.1.3.3 (Siehe Bild)
4.8.2.2.8 Leitungen, ausgenommen mineralisolierte Leitungen und Stromschienensysteme, müssen gegen Isolationsfehler geschützt werden:
1. Im System TN und TT mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD).
Bemessungsdifferenzstrom l^n< 300 mA.
2. Im System IT mit Isolationsüberwachungseinrichtungen mit akustischer und optischer Meldung. Beim Auftreten eines zweiten Fehlers darf die Abschaltzeit der Überstrom-Schutzeinrichtung 5 s nicht überschreiten.
Durch entsprechende Information muss eine schnellstmögliche manuelle Abschaltung bei Auftreten des ersten Fehlers sichergestellt werden.
Anmerkung: Es werden Kabel mit konzentrischen Leitern empfohlen. Diese konzentrischen Leiter sollten mit dem Schutzleiter verbunden werden.
067. Muss eine Aussenbeleuchtung auch mit einem FI- Schalter geschützt werden? (7.14.4.1.1.3.2)
Betriebsmittel mit integrierter Beleuchtung, die im zweiten Aufzählungsstrich von 7.14.1.1 genannt sind, sind durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom < = 30mA zu schützen.
7.14.1.1: Leuchte
Betriebsmjttel, das das von einer oder mehreren Lampen erzeugte Licht verteilt, filtert oder umwandelt und alle Teile, die als Halterung, zur Einstellung und zum Schutz der Lampe benötigt werden, jedoch nicht die Lampen selbst, sowie die zur Versorgung notwendigen Stromkreisbestandteile einschliesslich der Verbindungselemente zum Stromversorgungsnetz.
068.Wie ist ein Fehlerstromschutzschalter nach der Erstellung zu prüfen? (6.1.3.7 B+E)
Die Prüfung der Wirksamkeit der Massnahmen zum zusätzlichen Schutz erfolgt durch die Sichtprüfung und durch Messen.
Wenn Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für den zusätzlichen Schutz gefordert sind, muss die Wirksamkeit der automatischen Abschaltung der Stromversorgu^ durch die Fehterstromschutzeinrichtungen (RCDs) mit geeigneten Messgeräten nach EN 61557 «Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1000 V und DC 1500 V - Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmassnahmen» geprüft werden. (B+E)
069. Sie müssen auf einem Landwirtschaftlichen Betrieb eine CEE - Steckdose 63 A montieren. Was ist zu beachten? (7.05.4.1.1.1)
In Stromkreisen, gleichgültig welchen Systems nach Art der Erdverbindung, müssen die folgenden Abschalteinrichtungen vorgesehen werden:
- in Endstromkreisen mit Steckdosen eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom < 30 mA
- in allen anderen Stromkreisen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom < 300 mA.
071. Definition von Bezugserde? (2.1.13.01)
Bezugserde
Elektrisch leitfähig angesehener Teil der Erde, der ausserhalb des Einflussbereichs vom Erdungsanlagen liegt und dessen elektrisches Potenzial vereinbarungsgemäss gleich null gesetzt wird.
Anmerkung:
Unter «Erde» ist hier der Planet mit seiner gesamten Substanz zu verstehen.
072. Definition Potentialausgleich? (2.1.13.19)
Herstellen elektrischer Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potenzialgleichheit zu erzielen.
073. Definition Schutzpotentialausgleichsleiter (2.1.13.24)
Schutzleiter zur Herstellung des Schutz-Potenzialausgleichs.
074. Wo ist ein Schutepotentialausgleich zu erstellen? (4.1.1.3.1.2)
In jedem Gebäude müssen der Erdungsleiter und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutz-Potenzialausgleich verbunden werden: (B+E)
-metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas, Wasser;
-fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar;
-metallene Zentralheizungs- und Klimasysteme;
-metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton (Bewehrungsstähle), soweit dies möglich und sicherheitsrelevant ist.
Wo solche leitfähigen Teile ihren Ausgangspunkt ausserhalb des Gebäudes haben, müssen sie so nahe wie möglich an ihrer Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes miteinander verbunden werden.
075. Welchen Zweck hat der Schutzpotentialausgleich? (4.1.1.3.1.2 B+E)
Der Schutz-Potenzialausgleich hat den Zweck,Spannungsdifferenzen zwischen gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teilen zu begrenzen.
076. Darf der Schutzpotetialausgleichsleiter als Erder der Blitzschutzanalge verwendet werden? (4.1.1.3.1.2 B+E)
Der Schutz-Potenzialausgleichsleiter darf als Teil der Ableitung für die Blitzschutzanlage nicht benutzt werden.
077. Welche Erder sind zugelassen? (5.4.2.2.1)
Werkstoffe und Abmessungen der Erder müssen so ausgewählt werden, dass sie Korrosion widerstehen und eine angemessene mechanische Festigkeit besitzen. Für neue Gebäude ist ein Fundamenterder gemäss SEV 4113 «Fundamenterder» zu errichten. Für Erder im Erdreich, sind die gebräuchlichen Werkstoffe und die minimalen Abmessungen unter Berücksichtigung von Korrosion und mechanischer Festigkeit in Tabelle 5.4.2.2.1.1 enthalten.
078. Welche Abmessungen und aus welchem Material müssen Erder im Erdboden haben? (5.4.2.2.4)
Bei der Auswahl von Erdern und ihrer Verlegetiefe müssen die örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen berücksichtigt werden, so dass es unwahrscheinlich ist, dass Bodenaustrocknung und Frost den Erdungswiderstand der Erder auf einem Wert erhöht, der die Schutzmassnahme gegen elektrischen Schlag beeinträchtigen würde. (NIN) 4.1
Für horizontal veriegte Banderder gilt in der Regel eine Verlegetiefe von 70 cm.
080. Wie ist der Erdungsleiter zu bemessen? (5.4.2.3.1)
Erdungsleiter.mussen den Anforderungen für Schutzleiter nach 5.4.3.1.2 entsprechen. Wenn sie in Erde eingebettet sind. müssen ihre Querschnitte die Werte nach Tabelle 5.4.2.2.1.1 besitzen. Der Querschnitt des Erdungsleiters muss mindestens der Hälfte des Querschnittes eines Aussenleiters der an den Anschlussüberstromunterbrecher angeschlossenen Leitung der Niederspannungs-lnstallation entsprechen. Er darf jedoch keinen kleineren Querschnitt als 16mm2 Kupfer aufweisen und muss im allgemeinen nicht grösser als 50 mm2 Kupfer sein. Diese Werte gelten sowohl für isolierte wie für blanke Leiter.
083. Wie hat der Anschluss des Erdungsleiters an einer Wasserleitung zu erfolgen? (5.4.2.3.3)
Unmittelbar nach dem Eintritt der Wasserleitung in das Gebäude.
Wegen Korrosionsproblemen verlegen die Wasserversorgun- gen seit einigen Jahren immer häufiger elektrisch nicht leitende Wasserleitungen. Aus diesem Grunde kann das Wasserleitungsnetz künftig nicht mehr als Erder verwendet werden. Es sind entsprechende Ersatzerder zu erstellen.
084. Welche Leiter müssen an die Haupterdungsschiene angeschlossen werden? (5.4.2.4.1)
In jeder Anlage, in der ein Schutz.Potentialausgleich ausgeführt ist, muss eine Haupterdungsschiene vorgesehen sein, mit der folgende Leiter verbunden sein müssen:
- Schutz-Potentialausgleichsleiter
- Erdungsleiter
- Schutzleiter
- Funktionserdungsleiter, falls vorhanden
Anmerkung 1:
Es ist nicht verlangt, jeden Schutzleiter direkt mit der Haupterdungsschiene zu verbinden, wenn sie über andere Schutzleiter mit dieser Haupterdungsschiene verbunden sind. Das Parallelführen einzelner Schutz-Potentialausgleichsleiter zur Haupterdungsschiene ist zu vermeiden.
Anmerkung 2:
Die Haupterdungsschiene des Gebäudes kann grundsätzlich für Funktionserdungszwecke verwendet werden. Für Zwecke der Informationstechnik ist sie in diesem Fall der Verbindungspunkt zum Erdnetz.
086. Wie gross muss der mindest Querschnitt eines separat verlegten Schutzleiters sein? (5.4.3.1.3)
Der Querschnitt eines jeden Schutzleiters, der nicht Bestandteil eines Kabels oder Leitung ist oder der sich nicht in gemeinsamer Umhüllung mit dem Aussenleiter befindet, darf nicht kleiner sein als:
- 2.5mm Cu oder 16mm Al, wenn Schutz gegen mechanische Beschädigung vorgesehen ist.
- 4mm Cu oder 16mm Al, wenn Schutz gegen mechanische Beschädigung nicht vorgesehen ist.
087. Wie ist die Bemessung eines gemeinsam verwendeten Schutzleiters? (5.4.3.1.4)
Wenn ein Schutzleiter gemeinsam für zwei oder mehr Stromkreise verwendet wird, muss sein Querschnitt wie folgt ermittelt werden (B+E)
- durch Berechnung gemäss NIN 5.4.3.1.2 für die in diesen Stromkreisen ungünstigste Bedingung von Fehlerstrom und Abschaltzeit, oder
- ausgewählt nach NIN 5.4.3.1.1.1 entsprechend dem grössten Aussenleiterquerschnitt dieser Stromkreise.
088. Dürfen fremde leitfähige Teile als Schutzleiter verwendet werden? (5.4.3.2.4)
Nicht vorhanden in NIN
089. Darf eine Kabelwanne als teil des Schutz-Potentialausgleichsleiters verwendet werden? (5.4.3.2.3)
Folgende Metallteile dürfen als Schutzleiter oder Schutz-Potentialausgleichsleiter NICHT verwendet werden:
- Rohre, die brennbare Gase oder Flüssigkeiten enthalten.
- Konstruktionsteile, die im normalen Betrieb mechanisch Beanspruchungen ausgesetzt sind.
- flexible oder bewegliche Elektroinstallationsrohre aus Metall, es sein denn sie sind für diesen Zweck hergestellt.
- flexible Metallteile.
- Spanndrähte oder Tragseile.
- Kabelwannen und Kabelpritschen (diese sind gemäss NIN 4.1.1.3.1.2 in den Schutz- Potentialausgleich einzubeziehen)