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Block 3: Schadenersatz und Genugtuung

Haftpflichtrecht I VBV René Beck

Haftpflichtrecht I VBV René Beck


Kartei Details

Karten 29
Lernende 27
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.10.2015 / 17.10.2022
Lizenzierung Keine Angabe    (René Beck / Nathalie Thiemann)
Weblink
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Schadenersatz und Genugtuung

1. Grundsatz?

2. Welche Schritte sind für die Zurechnung des Schadens zu vollziehen?

1. Der Schaden ist - unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Geschädigten - so konkret wie möglich und so abstrakt wie notwendig zu berechnen.

2. Haftungsbegründung: Lässt sich die schädigende Ursache mit Blick auf die Haftungsvoraussetzungen einem Haftungstatbestand zuordnen?

Haftungsumfang: In welchem Umfang erscheint der Schaden als adäquate Folge des schädigenden Ereignisses?

Schadensberechnung: Wie gross ist der gegenwärtige und zukünfigte Schaden, den der GE durch das schädigende Ereignis erlitten hat; dies unter Berücksichtigung allfälliger anzurechnender Versicherungsleistungen?

Schadenersatzbemessung: Welche Reduktionsgründe (z.Bsp. Selbstverschulden des GE) kommen in welchem Umfang zur Anwendung?

Schadenersatz und Genugtuung

Nenne die Grundsätze des Schadennachweises

Wer Schadenersatz beansprucht, hat gemäss OR 42 I den Schaden hinsichtlich dessen Bestehen und betragsmässiger Höhe zu beweisen (Substantiierungspflicht).

OR 42 II sieht als Ausnahmebestimmung eine Beweiserleichterung vor, sofern ein sicherer Beweis für die Höhe oder das Vorhandensein eines Schadens wegen dessen besonderer Natur oder der Unzumutbarkeit der Beweisführung nicht erbracht werden kann (z.Bsp. Berechnung eines zukünftigen Erwerbsausfalls).

Schadenersatz und Genugtuung

Weshalb werden Versicherungsleistungen angerechnet?

Zur Vermeidung einer Überentschädigung sind Leistungen Dritter, die ereignisbezogen, sachlich, zeitlich und personell kongruent sind und für die daher auch Subrogations- oder Regressansprüche infrage kommen, anrechnen zu lassen. Der GE kann in solchen Fällen beim Haftpflichtigen nur noch für den ungedeckten Direktschaden Ersatz verlangen.

Schadenersatz und Genugtuung

Was wird unter Vorteilsanrechnung verstanden?

Bei der Schadensberechnung sind nicht nur die beim Geschädigten eingetretenen ökonomischen Nachteile, sondern zur Verhinderung einer Bereicherung auch die mit dem Schadensereignis verbundenen ökonomischen Vorteile einzubeziehen (z.Bsp. Abzug 'neu für alt').