Sachbearbeiter Sozialversicherungen

1. Säule / Ergänzungsleistungen

1. Säule / Ergänzungsleistungen


Marion Eigenmann
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen in der Schweiz, insbesondere die Ergänzungsleistungen (EL) und die Pflegefinanzierung. Sie decken Themen wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsmethoden, Höchstbeträge und Anpassungen ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Sachbearbeiter in Sozialversicherungen, die sich mit der Verwaltung und Beratung von Leistungen im Bereich der AHV, IV und Pflegefinanzierung befassen. Sie bieten detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den finanziellen Aspekten und den administrativen Prozessen, die für die korrekte Abwicklung der Sozialversicherungen erforderlich sind.
Cartes-fiches
20
Utilisateurs
14
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
05.08.2014 / 26.05.2025

Cartes-fiches

seit wann gibt es die EL?

1966

Was ist das Ziel der EL?

Deckung eines angemessenen Existenzbedarfs

Wer hat Anspruch auf EL?

Bezüger Leistung der AHV oder IV

Was bedeutet "Existenzbedarf"?

  • Leben in Würde
  • Deckung der Grundbedürfnisse (Wohnen, Nahrung, Bekleidung, Gesundheit)
  • Möglichkeit, am täglichen Leben und Geschehen teilzunehmen ("Sackgeld")

Anspruchsvoraussetzungen

  • Bezüger einer AHV-/IV-Rente oder einer Hilflosenentschädigung der AHV/IV
  • Bezüger eines IV-Taggeldes während 6 Monaten ohne Unterbrucht
  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der CH

Karenzfrist für Ausländer

Kranzfrist = Wartefrist

nur Wohnsitz massgebend

 

EU-Bürger = keine Wartefrist

Ausländer mit Staatsvertrag = 5 Jahre Wohnsitz in CH

andere Ausländer = 10 Jahre Wohnsitz in CH

anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose = 5 Jahre Wohnsitz in CH

Anspruchbeginn

grundsätzlich: ab Anmeldemonat

 

Ausnahmen:

  • Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten seit Erhalt der Rentenverfügung, Anspruch ab dem Monat der Rentenanmeldung, frühstens ab Rentenbeginn
  • Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Heimeintritt, Anspruch ab dem Monat, in welchem der Antritt erfolgte

Anspruchsende

nach dem Wegfall einer der Anspruchsvoraussetzungen resp mit dem Tod

wie wird die EL finanziert?

  • Bund
  • Kantone
  • Gemeinden
  • öffentliche Hand (Steuergeld)

welche Leistungen zahlt die EL?

jährliche Ergänzungsleistungen (monatl. Zahlung im Voraus)

Krankheits- und Behinderungskosten

wie wird die EL berechnet?

Anerkannte Ausgaben ./. anrechenbare Einnahmen = Ausgabenüberschuss (Bedarf über EL)

was sind anerkannte Ausgaben?

  • Lebensbedarf (schweizweiter Pauschalbetrag für Nahrung, Kleider, Steuern, Versicherungen)
  • NE-Beiträge
  • Miete (ohne Garage) oder Heimtaxe (ohne Pflege)
  • pauschale Krankenversicherung

was sind anrechenbare Einnahmen?

  • Renten (AHV / IV / BVG / UVG / ausländische Renten)
  • Erwerbseinkommen (Freibetrag, zwei Drittel Anrechnung)
  • zumutbares Erwerbseinkommen für Teilinvalide oder nicht invalide Ehegatten
  • Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge
  • Einnahmen, auf welche verzichtet wurde (Schenkung, Erbvorbezug)
  • Vermögensverzehr
  • Einkäunft aus Vermögen
  • Hilflosenentschädigung (falls im Heim wohnhaft)

Anpassung der Berechnung der EL

Veränderung der persönl. Verhältnissen

Veränderung der wirtschaftl. Verhältnissen

 

Meldung hat durch versicherte Person oder Vertretung zu erfolgen

Zeitpunkt der Anpassung

persönl. Verhältnisse = ab Folgemonat der Veränderung

wirtschaftl. Verhältnisse = ab Monat der Einnahmenveränderung; ab Monat der Mitteilung der Ausgabenveränderung (frühstens ab Eitnritt der Änderung)

Was ist Pflegefinanzierung?

Finanzierung der Pflege in Betagten- und Altersheim

 

Im kt. St.Gallen erfolgt die Auszahlung direkt an den Bewohner

Wer hat Anspruch auf eine Pflegefinanzierung?

Zuständig: Wohnsitz vor Heimeintritt

 

  • Aufenthalt in einem anerkannten Betagten- oder Pflegeheim
  • Unterbruch, wenn keine Pflege in RG gestellt wird
  • Beginn mit dem Tag des Heimeintritts bzw wann Pflege in RG gestellt wird (max 6 Monate rückwirkend ab Einreichung der Anmeldung)
  • Ende des Anspruchs bei Austritt / Tod

 

Anmeldung über AHV-Zweigstelle

tagesgenaue Leistung

Berechnung der Pflegefinanzierung

Pflegekosten

- obligat. Krankenversicherung

- Selbstbehalt (max CHF 21.60)

= Restfinanzierung (Tagesleistung)

Was sind Krankheits- und Behinderungskosten?

  • Zahnarztkosten
  • Aufenthalt in einer Tagesstruktur
  • Transport zum nächsten med. Behandlungsort
  • Hilfsmittel
  • vorübergehender Heimaufenthalt
  • Pflege / Betreuung zu Hause
  • Mehrkosten für lebensnotwendige Diät
  • Kostenbeteiligung an obligat. Krankenversicherung
  • Bade- und Erholungskuren
  • Spitex (Haushaltshilfe)

Höchstbeträge der Krankheits- und Behinderungskosten

Alleinstehend: CHF 25'000

Ehepaar zu Hause: CHF 50'000

Heimbewohner: CHF 6'000

Vollwaisen: CHF 10'000

Étudier