1. Säule / IV


Marion Eigenmann
Diese Lernkarten decken die Grundlagen der Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz ab, einschließlich der verschiedenen Rentenarten, Bemessungsmethoden und Leistungen. Sie behandeln Themen wie Taggelder, Hilflosenentschädigung, medizinische und berufliche Massnahmen sowie die Finanzierung und Organisation der IV. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Sachbearbeiter in Sozialversicherungen, die sich mit den Details der IV vertraut machen müssen, um ihre Aufgaben effizient und korrekt auszuführen.
Cartes-fiches
40
Utilisateurs
9
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
23.07.2014 / 13.10.2025

Cartes-fiches

seit wann ist die IV in Kraft?

1960

Was ist der Grundsatz der IV?

Eingliederung vor Rente

wie lautet der Auftrag aus der Bundesverfassung?

- Vorsorge im Invaliditätsfall

- Deckung Existenzminimum

Organisation IV

analog AHV

zusätzlich noch Abklärungsstellen

Träger der IV

- kant. IV-Stelle

- IV-Stelle für Versicherte im Ausland (Genf)

- regionaler ärztlicher dienst (RAD)

- Ausgleichskassen und Zweigstellen (analog AHV)

- ZAS

welche Abklärungsstellen gibt es?

- BefAS (berufliche Abklärungsstelle)

- MedAs (medizinische Abklärungsstelle)

RAD (regionaler ärztlicher Dienst)

- Klärung des versicherungsmedizinischen Anspruchsvoraussetzungen

- interprofessionnelle Zusammenarbeit mit IV-Stelle

- eigene Untersuchungen

- Austausch mit Ärzten

- Handling Gutachter-Plattform/-Prozess

 

Ziel:

- Harmonisierung der Beurteilungen

- Steigerung Beurteilungsqualität

- Fachaustausch

Finanzierung der IV

enge Verbindung mit AHV

 

Beiträge Bund & Kantone

Beiträge Versicherte & Arbeitgeber

Regresseinnahmen

versicherte Person

wer in der AHV versichert ist, ist gleichzeitig auch in der IV versichert --> Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Voraussetzungen für Invalidität

Gesundheitsschaden (medizinisch)

Erwerbsunfähigkeit (wirtschaftlich)

Kausalzusammenhang

Eintritt der Invalidität ist massgebend für...

Erfüllung versicherungsmässige Voraussetzung

Leistungsbeginn

Bestimmung über Rente oder Hilfslosenentschädigung

Rentenberechnung

Dauer-Invalidität

keine Aussicht auf Besserung, v.a. Geburtsgebrechen

Unterschied zw Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit

EUF = gesamter Arbeitsmarkt

AUF = bestimmte Tätigkeit, Umschulung möglich

versicherte Risiken in der IV

Erwerbseinbusse

drohende IV (Früherfassung / Frühintervention)

Risiko der Eingliederung

Hilfslosigkeit (Hilflosenentschädigung)

was bedeutet "finale Versicherung"

ursache spielt keine Rolle; massgebend sind die Folgen

Leistungen der IV

Früherfassung / Frühintervention

Integrationsmassnahmen

berufl. Eingliederungsmassnahmen

med. Eingliederungsmassnahmen

Hilfsmittel

Reisekosten

Taggelder

Entschädigung für Betreuungskosten

Invalidenrente

Hilfslosenentschädigung

Beiträge zur Förderung der Invalidenhilfe (pro infirmis)

Was versteht man unter "Früherfassung"

frühzeitige Erfassung arbeitsunfähiger Peronen zur Verhinderung des Invaliditätseintritts

 

Voraussetzung: mind 30d ununterbrochen arbeitsunfähig oder wiederholt Kurzabsenzen innerhalb 1 Jahr

 

Ziel: rasches Eingreifen & präventives Vorgehen

Was versteht man unter "Frühintervention"?

Eingliederung in anderen Arbeitsplatz

Massnahmen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes

Was sind Integrationsmassnahmen?

Vorbereitung auf berufl. Eingliederung (sozialberufliche Rehabilitation; Beschäftigungsmassnahmen)

 

maximal während 1 Jahr

AUF: mind 6 Monate zu mind 50%

Einarbeitungszuschuss

während Anlern- oder Einarbeitungszeit (max 180 Tage)

Auszahlung an Arbeitgeber

Welches sind berufliche Massnahmen?

Berufsberatung

Deckund der Mehrkosten

Um- / Wiedereinschulung

Arbeitsvermittlung

was sind med. Massnahmen?

Bei Geburtsgebrechen: alle med. Massnahmen

alle anderen: Massnahmen zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit

 

Grundsatz: einfach und zwekcmässig

 

bis Vollendung 20. Altersjahr --> danach Kranken- resp Unfallversicherung

Hilfsmittel in der IV

zur Ausübung der Erwerbstätigkeit / Schulung / Aufgabenbereich (Haushalt)

einfache und zweckmässige Ausführung

funktionelle Angewöhnung

Welche Reisekosten übernimmt die IV?

2. Klasse ÖV für angeordnete Eingliederungsmassnahmen oder Abklärungsmassnahmen

Wie funktioniert die Förderung der Invalidenhilfe?

Beiträge an Stätten, pro infirmis, Transportdienste

Personalkosten für Bildung des Fachpersonals

IV-Taggeld

Unterscheidung grosses / kleines Taggeld

ab 18. Altersjahr

50% AUF

3 aufeinanderfolgende Tage nicht arbeitsfähig

 

zur Sicherung des Lebensunterhalts

jeder Tag des Monats zählt

kleines Taggeld

erstmalige berufl. Ausbildung

UVG-Höchstansatz: CHF 346.-

 

Minimum (alle) = 10% = 34.60

Höchstansatz = 30% = 103.80

Kindergeld = 7.-

Maximal = 35% = 122.- pro Tag

grosses Taggeld

bei abgeschlossener berufl. Ausbildung

 

Grundentschädigung: 80% des Lohnes, max 277 CHF

Kindergeld: CHF 7

Maximal: CHF 346

 

Normalerweise: 80% des Letzten Lohne = Jahreslohn : 360 * 80%

Rentenabstuftung

40 - 49% IV = Viertelrente

50 - 59% IV = Halbe Rente

60 - 69% IV = Dreiviertel-Rente

ab 70% IV = volle Rente

Definition Invalidität

körperlich, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden

Folge von Unfall oder Krankheit

bleibende oder längere EUF

Rentenanspruch

Dauerinvalidität: frühstens ab 18. Altersjahr

langdauernde Krankheit: 1 Wartejahr ab 40% AUF, frühstens 6 Monate nach Anmeldung

Bemessung der IV

AUF (Wartejahr): durch Arztzeugnis

EUF: durch IV-Stelle

welche 3 Bemessungsmethoden gibt es?

- allgemeine Methode

- spezifische Methode

- gemischte Methode

allgemeine Methode

(val. Einkommen - inval. Einkommen)

------------------------------------------------------ *100 = IV Grand

                   val. Einkomen

spezifische Methode

bei Hausfrauen

in welchen Tätigkeiten eingeschränkt?

gemischte Methode

bei Teilzeiterwerbstätig

Kinderrenten

analog AHV

welche Rente erhalten Geburts-/Frühinvalide (vor 25)

133.33333 % der minimalen Vollrente = CHF 1'547

bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters

 

Wie heissen die 6 Lebensverrichtungen der Hilflosenentschädigung?

  • An-/Auskleiden
  • Aufstehen, Absitzen, Abliegen
  • Essen und Trinken
  • Körperpflege
  • Verrichten der Notdurft
  • Fortbewebung, Pflege der gesellschaftlichen Kontakte

Höhe der Hilflosenentschädigung

bei  Aufenhalt zu Hause

leichte HE = 20% der maximalen AHV-Vollrente = CHF 468

mittlere HE = 50% der maximalen AHV-Vollrente = CHF 1'170

schwere HE = 80% der maximalen AHV-Vollrente = CHF 1'872

 

Bei Aufenhalt im Heim

- 117

- 293

- 468

Étudier