Sachbearbeiter Sozialversicherungen
1. Säule / IV
1. Säule / IV
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Lernkarten
seit wann ist die IV in Kraft?
1960
Was ist der Grundsatz der IV?
Eingliederung vor Rente
wie lautet der Auftrag aus der Bundesverfassung?
- Vorsorge im Invaliditätsfall
- Deckung Existenzminimum
Organisation IV
analog AHV
zusätzlich noch Abklärungsstellen
Träger der IV
- kant. IV-Stelle
- IV-Stelle für Versicherte im Ausland (Genf)
- regionaler ärztlicher dienst (RAD)
- Ausgleichskassen und Zweigstellen (analog AHV)
- ZAS
welche Abklärungsstellen gibt es?
- BefAS (berufliche Abklärungsstelle)
- MedAs (medizinische Abklärungsstelle)
RAD (regionaler ärztlicher Dienst)
- Klärung des versicherungsmedizinischen Anspruchsvoraussetzungen
- interprofessionnelle Zusammenarbeit mit IV-Stelle
- eigene Untersuchungen
- Austausch mit Ärzten
- Handling Gutachter-Plattform/-Prozess
Ziel:
- Harmonisierung der Beurteilungen
- Steigerung Beurteilungsqualität
- Fachaustausch
Finanzierung der IV
enge Verbindung mit AHV
Beiträge Bund & Kantone
Beiträge Versicherte & Arbeitgeber
Regresseinnahmen
versicherte Person
wer in der AHV versichert ist, ist gleichzeitig auch in der IV versichert --> Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Voraussetzungen für Invalidität
Gesundheitsschaden (medizinisch)
Erwerbsunfähigkeit (wirtschaftlich)
Kausalzusammenhang
Eintritt der Invalidität ist massgebend für...
Erfüllung versicherungsmässige Voraussetzung
Leistungsbeginn
Bestimmung über Rente oder Hilfslosenentschädigung
Rentenberechnung
Dauer-Invalidität
keine Aussicht auf Besserung, v.a. Geburtsgebrechen
Unterschied zw Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit
EUF = gesamter Arbeitsmarkt
AUF = bestimmte Tätigkeit, Umschulung möglich
versicherte Risiken in der IV
Erwerbseinbusse
drohende IV (Früherfassung / Frühintervention)
Risiko der Eingliederung
Hilfslosigkeit (Hilflosenentschädigung)
was bedeutet "finale Versicherung"
ursache spielt keine Rolle; massgebend sind die Folgen
Leistungen der IV
Früherfassung / Frühintervention
Integrationsmassnahmen
berufl. Eingliederungsmassnahmen
med. Eingliederungsmassnahmen
Hilfsmittel
Reisekosten
Taggelder
Entschädigung für Betreuungskosten
Invalidenrente
Hilfslosenentschädigung
Beiträge zur Förderung der Invalidenhilfe (pro infirmis)
Was versteht man unter "Früherfassung"
frühzeitige Erfassung arbeitsunfähiger Peronen zur Verhinderung des Invaliditätseintritts
Voraussetzung: mind 30d ununterbrochen arbeitsunfähig oder wiederholt Kurzabsenzen innerhalb 1 Jahr
Ziel: rasches Eingreifen & präventives Vorgehen
Was versteht man unter "Frühintervention"?
Eingliederung in anderen Arbeitsplatz
Massnahmen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
Was sind Integrationsmassnahmen?
Vorbereitung auf berufl. Eingliederung (sozialberufliche Rehabilitation; Beschäftigungsmassnahmen)
maximal während 1 Jahr
AUF: mind 6 Monate zu mind 50%
Einarbeitungszuschuss
während Anlern- oder Einarbeitungszeit (max 180 Tage)
Auszahlung an Arbeitgeber
Welches sind berufliche Massnahmen?
Berufsberatung
Deckund der Mehrkosten
Um- / Wiedereinschulung
Arbeitsvermittlung
was sind med. Massnahmen?
Bei Geburtsgebrechen: alle med. Massnahmen
alle anderen: Massnahmen zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
Grundsatz: einfach und zwekcmässig
bis Vollendung 20. Altersjahr --> danach Kranken- resp Unfallversicherung
Hilfsmittel in der IV
zur Ausübung der Erwerbstätigkeit / Schulung / Aufgabenbereich (Haushalt)
einfache und zweckmässige Ausführung
funktionelle Angewöhnung
Welche Reisekosten übernimmt die IV?
2. Klasse ÖV für angeordnete Eingliederungsmassnahmen oder Abklärungsmassnahmen
Wie funktioniert die Förderung der Invalidenhilfe?
Beiträge an Stätten, pro infirmis, Transportdienste
Personalkosten für Bildung des Fachpersonals
IV-Taggeld
Unterscheidung grosses / kleines Taggeld
ab 18. Altersjahr
50% AUF
3 aufeinanderfolgende Tage nicht arbeitsfähig
zur Sicherung des Lebensunterhalts
jeder Tag des Monats zählt
kleines Taggeld
erstmalige berufl. Ausbildung
UVG-Höchstansatz: CHF 346.-
Minimum (alle) = 10% = 34.60
Höchstansatz = 30% = 103.80
Kindergeld = 7.-
Maximal = 35% = 122.- pro Tag
grosses Taggeld
bei abgeschlossener berufl. Ausbildung
Grundentschädigung: 80% des Lohnes, max 277 CHF
Kindergeld: CHF 7
Maximal: CHF 346
Normalerweise: 80% des Letzten Lohne = Jahreslohn : 360 * 80%
Rentenabstuftung
40 - 49% IV = Viertelrente
50 - 59% IV = Halbe Rente
60 - 69% IV = Dreiviertel-Rente
ab 70% IV = volle Rente
Definition Invalidität
körperlich, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden
Folge von Unfall oder Krankheit
bleibende oder längere EUF
Rentenanspruch
Dauerinvalidität: frühstens ab 18. Altersjahr
langdauernde Krankheit: 1 Wartejahr ab 40% AUF, frühstens 6 Monate nach Anmeldung
Bemessung der IV
AUF (Wartejahr): durch Arztzeugnis
EUF: durch IV-Stelle
welche 3 Bemessungsmethoden gibt es?
- allgemeine Methode
- spezifische Methode
- gemischte Methode
allgemeine Methode
(val. Einkommen - inval. Einkommen)
------------------------------------------------------ *100 = IV Grand
val. Einkomen
spezifische Methode
bei Hausfrauen
in welchen Tätigkeiten eingeschränkt?
gemischte Methode
bei Teilzeiterwerbstätig
Kinderrenten
analog AHV
welche Rente erhalten Geburts-/Frühinvalide (vor 25)
133.33333 % der minimalen Vollrente = CHF 1'547
bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
Wie heissen die 6 Lebensverrichtungen der Hilflosenentschädigung?
- An-/Auskleiden
- Aufstehen, Absitzen, Abliegen
- Essen und Trinken
- Körperpflege
- Verrichten der Notdurft
- Fortbewebung, Pflege der gesellschaftlichen Kontakte
Höhe der Hilflosenentschädigung
bei Aufenhalt zu Hause
leichte HE = 20% der maximalen AHV-Vollrente = CHF 468
mittlere HE = 50% der maximalen AHV-Vollrente = CHF 1'170
schwere HE = 80% der maximalen AHV-Vollrente = CHF 1'872
Bei Aufenhalt im Heim
- 117
- 293
- 468