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Röm. Sachenrecht - II. Besitz

Benke/Meissel - Übungsbuch Sachenrecht Definitionen, Klagen, etc.

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Set of flashcards Details

Flashcards 10
Students 10
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 16.05.2013 / 07.02.2024
Licencing No Copyright (CC0)
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II. Besitz, S. 17

Was sind Besitzinterdikte?

Was ist Voraussetzung für Interdiktenschutz?

Besitzinterdikte sind vom Prätor befohelne Verhaltensmaßnahmen im ienzelfall; sie richten sich grundsätzlich gegen eigenmächtigen Entzug oder Störung des Besitzes.
Ziel: Eine Handgreifliche Eskalation des zwischen 2 Personen drohenden/ausgebrochenen Streits zu verhindern.

Voraussetzung: fehlerfreier (echter) Besitz

II. Besitz, S. 17

Was ist fehlerfreier (echter) Besitz?

 

Fehlerfrei besitzt, wer die Sache vom anderen NEC VI (nicht durch Gewalt), NEC CLAM (nicht durch heimliches Entziehen), NEC PRECARIO (nicht zum Precarium) erhalten hat.

 

Im Interdiktenverfahren wird fehlerhafter bzw. -freier Besitz nur im Verhältnis der Streitparteien beurteilt.

II. Besitz, S. 17

Wie wird fehlerfreier (echter) Besitz geschützt?

Durch Interdikte die Gewaltanwendung gegen ihn verbieten (prohibitosiche Interdikte) und solche, die dem Gegner die RÜckgabe der Sache auftragen (restitutorische).

II. Besitz, S. 19

Was ist rechtmäßiger Besitz?

Rechtmäßiger Besitz liegt vor, wenn der Besitz aufgrund einer IUSTA CAUSA erlangt wurde.

Daher auch: POSSESSIO ES IUSTA CAUSA
Auch: POSSESSIO CIVILIS

II. Besitz, S. 20

Wer begeht ein FURTUM?

Wer sich unbefugt und in Bereicherungsabsicht einer remden, beweglichen Sache bemächtigt, begeht ein FURTUM.

II. Besitz, S. 22

Welche Klagen können aufgrund eines FURTUM erhoben werden?

(a) Die pönale ACTIO FURTI

(b) die sachverfolgende CONDICTIO FURTIVA

II. Besitz, S. 22

Wieviel hat der Dieb aufgrund der ACTIO FURTI zu zahlen?

Er hat dem Bestohlenen (nicht dem Staat)

  • bei offenem Diebstahl (FURTUM NAIFESTUM) das 4fache des Werts der gestohlenen Sache zu leisten
  • bei geheimem Diebstahl (FURTUM NEC MANIFESTUM) das Doppelte des Werts der gestohlenen Sache zu leisten

II. Besitz, S. 22

Worauf zielt die CONDICTIO FURTIVA ab?

 

Die sachverfolgende CONDICTIO FURTIVA zielt darauf a, dass der Dieb die Sache zurückgibt oder ihren (einfachen) Wert ersetzt.