dispositive bestimmung?
Diese Normen kommen nur zur Anwendung, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
bsp.
Gemäss Art. 371 Abs. 2 OR verjähren die Mängelrechte des Bauherrn gegen den Unternehmer nach Ablauf von fünf Jahren. Hier können sowohl kürzere wie längere Fristen vereinbart werden.
bewirtungspflicht? (zwang zum vertragsabschluss)
in gewissen kantonen. sofern gast nich offensichtlich zahlungsunfähig ist oder sich ungebührlich verhält: Wirt muss aufpassen dass er sich nicht auf rassistische motive stützt
Formfreiheit?
-einfache schriftlichkeit: vertrag muss handschriftlich unterzeichnet sein
-Qualifizierte Schriftlichkeit: neben unterschrift noch ein weiterer vertragsbestandteil schriftlich. bsp Bei der Bürgschaft unter Privaten bis zu CHF 2'000.-- muss im schriftlichen Dokument neben der Unterschrift noch der Bürgschaftsbetrag handschriftlich eingetragen sein (Art. 493 Abs. 2 OR).
-öffentliche beurkundung: notar. bsp. Grundstück
mängel bei vertragsabschluss?
übervorteilt wurde (Art. 21 OR),
sich wesentlich geirrt hat (Art. 23 ff. OR),
absichtlich getäuscht wurde (Art. 28 OR),
bedroht wurde (Art. 29 f. OR).
folge: Anfechtbarkeit, d.h. die benachteiligte Person kann erklären, dass sie die Abmachung nicht halten will
übervorteilung?
Offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung,
Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn auf Seiten der übervorteilten Partei,
Ausnutzung der Situation des Übervorteilten durch den Übervorteilenden
bsp. drogensüchtige braucht geld, verkauft fahrrad, käufer drückt preis
Verein?
-ideelle - also nicht wirtschaftliche - Ziele verfolgt und über Statuten verfügt
-Ein Verein gilt als gegründet, wenn die Statuten schriftlich abgefasst sind, diese von der Gründungsversammlung genehmigt und von den unterschriftsberechtigten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet sind.
-mindestens zwei Organe. Es sind dies der Vereinsvorstand (ZGB 69) sowie die Versammlung der Mitglieder
-Versammlung der Mitglieder ist das oberste Organ des Vereins. Es entscheidet mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
Rechtsgeschäft?
Willensäusserung einer Person, die darauf gerichtet ist, eine dem erklärten Willen entsprechende Rechtsfolge eintreten zu lassen.
bsp. -kündigung, -offerte, - mahnung
Grenzen der Vertragsfreihiet?
Zwingendes Gesetzesrecht (OR 19)
-Objektive Unmöglichkeit,
-Rechtswidrigkeit,
- Sittenwidrigkeit
des Vertragsinhaltes (OR 20)
Folge: Nichtigkeit