Relevante Gesetze
Relevante Gesetze in der Schule
Relevante Gesetze in der Schule
Kartei Details
Karten | 9 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.07.2013 / 19.07.2013 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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GG Art 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
GG Art 2
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 128 Abs. 1
Verfassung Bayern
Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.
Art 131 Abs. 1
Verfassung Bayern
Die Schüler sollen nicht nur wissen und Können vermittelt werden sondern auch Herz und Charakter bilden
Art 131 Abs 2
Verfassung Bayern
Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt
Art 131 Abs.3
Verfassung Bayern
Die Schüer sind im Geiste der Demokratie, in der Leibe zur bayrischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
Art 132
Verfassung Bayern
Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern
Art 135 Verfassung Bayern
Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen für alle volkschulpflichtigen Kinder. In ihnen werden die SuS nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. Das Nähere bestimmt das Volksschulgesetz.