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Grundrechte/rechtssystem

Grundrechte/rechtssystem

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Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 05.03.2014 / 05.03.2014
Lizenzierung Keine Angabe    (AKgrundr.)
Weblink
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Öffentliches Recht:

Es regelt die Verhältnisse der öffentlichen Gewalt bzw. Rechte und Pflichten der Staatsbürger. Regelt das Verhältnis Staat-Staat untereinander.

Grundsatz der Unterordnung z.B. Strafgesetzbuch, Einkommensteuergesetz

Privatrecht:

Es regelt die Verhältnisse von Personen im Rahmen einer Gleichordnung.
Regelt das Verhältnis zwischen Personen untereinander

Grundsatz der Vertragsfreiheit:

Abschlussfreiheit – Mit wem?
Jeder kann mit jedem, Ausnahme: Krankenkassen, Kfz-Haftpflicht
(Kontrahierungszwang – Pflicht mit jemandem einen Vertrag zu schließen)

Formfreiheit – Wie?
Ausnahme: gesetzl. Vorschriften

Inhaltsfreiheit – Was?
Parteien können Inhalt selber wählen, Ausnahme: gesetzl.(verbot) Vorgaben

Gewohnheitsrechte

Wegerecht

betriebliche Übung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, betr. Sozialleistung, )
bei dreimaliger Wiederholung im 4. Jahr Anspruch >>Gewohnheitsrecht

Handelsbräuche (bei Erstbestellung eines Neukunden, wird eine Bestätigung mit rausgeschickt)

>>>allgemeine, als rechtsverbindlich anerkannte Regeln<<<<<

Rechtssubjekte

Personen als Träger von Rechten und Pflichten = Rechtsfähigkeit

Rechtsfähige Personen:

Natürliche Personen

Juristische Personen

Sonderform

a)    natürliche Personen: http://dejure.org/gesetze/BGB/1.html

§ 1 BGB

-    ab Geburt ein Atemzug reicht (aber: Leibesfrucht – Erbansprüche) – Nasciturus

-    mit dem Tod (Hirntod) des Erblassers gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html

Konsequenz: Jeder ist rechtsfähig 

Rechtsfähige Personen:

Natürliche Personen

Juristische Personen

Sonderform

a)    Juristische Personen:

ÖR:         Kraft Gesetzes (ZDF) Rundfunkgesetz; Stiftung Preußischer                        Kulturbesitz
             Hoheitlicher Akt (z.B. Ernennung einer Stadt)

PR:          Durch Eintragung in ein Register
                 Handelsregister (GmbH, AG), Vereinsregister (e.V.), private                        Stiftung

             Durch Löschung aus dem Register
                  Insolvenz, Erreichen eines Zieles, durch Gerichtsbeschluss

Rechtsfähige Personen:

Natürliche Personen

Juristische Personen

Sonderform

a)    Sonderform:

Beliehene juristische Person

Aufgaben des Staates, die weitergegeben wurden

                 Privat organisiert aber öffentliche Befugnisse z.B. GEZ, Kaminkehrer