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Grundrechte/rechtssystem
Grundrechte/rechtssystem
Kartei Details
Karten | 28 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 05.03.2014 / 05.03.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe (AKgrundr.) |
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Öffentliches Recht:
Es regelt die Verhältnisse der öffentlichen Gewalt bzw. Rechte und Pflichten der Staatsbürger. Regelt das Verhältnis Staat-Staat untereinander.
Grundsatz der Unterordnung z.B. Strafgesetzbuch, Einkommensteuergesetz
Privatrecht:
Es regelt die Verhältnisse von Personen im Rahmen einer Gleichordnung.
Regelt das Verhältnis zwischen Personen untereinander
Grundsatz der Vertragsfreiheit:
Abschlussfreiheit – Mit wem?
Jeder kann mit jedem, Ausnahme: Krankenkassen, Kfz-Haftpflicht
(Kontrahierungszwang – Pflicht mit jemandem einen Vertrag zu schließen)
Formfreiheit – Wie?
Ausnahme: gesetzl. Vorschriften
Inhaltsfreiheit – Was?
Parteien können Inhalt selber wählen, Ausnahme: gesetzl.(verbot) Vorgaben
Gewohnheitsrechte
Wegerecht
betriebliche Übung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, betr. Sozialleistung, )
bei dreimaliger Wiederholung im 4. Jahr Anspruch >>Gewohnheitsrecht
Handelsbräuche (bei Erstbestellung eines Neukunden, wird eine Bestätigung mit rausgeschickt)
>>>allgemeine, als rechtsverbindlich anerkannte Regeln<<<<<
Personen als Träger von Rechten und Pflichten = Rechtsfähigkeit
Natürliche Personen
Juristische Personen
Sonderform
a) natürliche Personen: http://dejure.org/gesetze/BGB/1.html
§ 1 BGB
- ab Geburt ein Atemzug reicht (aber: Leibesfrucht – Erbansprüche) – Nasciturus
- mit dem Tod (Hirntod) des Erblassers gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html
Konsequenz: Jeder ist rechtsfähig
Natürliche Personen
Juristische Personen
Sonderform
a) Juristische Personen:
ÖR: Kraft Gesetzes (ZDF) Rundfunkgesetz; Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Hoheitlicher Akt (z.B. Ernennung einer Stadt)
PR: Durch Eintragung in ein Register
Handelsregister (GmbH, AG), Vereinsregister (e.V.), private Stiftung
Durch Löschung aus dem Register
Insolvenz, Erreichen eines Zieles, durch Gerichtsbeschluss
Natürliche Personen
Juristische Personen
Sonderform
a) Sonderform:
Beliehene juristische Person
Aufgaben des Staates, die weitergegeben wurden
Privat organisiert aber öffentliche Befugnisse z.B. GEZ, Kaminkehrer