Rechtslehre, Seite 1-5
Rechtslehre, Aufbau der Rechtsordnung, Privat und Zivilrecht, Rechtsvorschriften, Rechtsquellen,
Rechtslehre, Aufbau der Rechtsordnung, Privat und Zivilrecht, Rechtsvorschriften, Rechtsquellen,
Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 02.09.2012 / 08.09.2018 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Beschreibe das "Recht":
Schriftliche Ordnungsregeln des Staates. Das Recht "bestimmt". Nicht erzwingbar, ausser das Verhalten des Menschen, z.B. die Schulpflicht.
Beschreibe die "Sitte":
Regeln des Brauches, des Anstandes und der Höflichkeit. Die Sitte "beeinflust". Nicht erzwingbar. Äusseres Verhalten, z.B. sich Grüssen, Benimmregeln von Knigge.
Beschreibe die "Sittlichkeit":
Etwas zu tun oder machen, jemandem in Not helfen oder nicht helfen. Sterbehilfe. Die Sittlichkeit "regelt". Nicht erzwingbar.
Was ist die Rechtsordnung?
Alle schriftlichen, fixierten und staatlichen Vorschriften, wie z.B. Gebote und Verbote, Rechte und Pflichten, Strafnormen. Diese sind ALLE verbindlich oder erzwingbar. Die Missachtung kann negative Folgen oder staatliche Sanktionen haben, z.B. Knast.
Was bedeutet das Legalitätsprinzip?
Dass alle Staatsbeamten die Gesetze befolgen müssen.
Die Gewaltentrennung:
Legislative, Exekutive, Judikative
Legislative:
Die Gesetzgebung (Parlament, Volk)
Exekutive:
Diese wenden die Gesetze an (Regierung)