Rechtsgrundlagen BVG

Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Aufbau der Vorsorgeeinrichtungen, Rechte der Versicherten und Destinatären, Spezialgebiete und Rechtsfragen, Kontrolle und Aufsicht, Rechtspflege, Steuern, WEF, Netzwerk der Sozialversicherungen / Koordination

Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Aufbau der Vorsorgeeinrichtungen, Rechte der Versicherten und Destinatären, Spezialgebiete und Rechtsfragen, Kontrolle und Aufsicht, Rechtspflege, Steuern, WEF, Netzwerk der Sozialversicherungen / Koordination


M. G.
Diese Lernkarten behandeln die Rechtsgrundlagen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz und richten sich an Fachleute im Bereich Finanzen. Sie decken Themen wie Vorsorgeeinrichtungen, Leistungen, Beiträge und rechtliche Rahmenbedingungen ab, einschließlich der Behandlung von Invalidität, Tod und Wohneigentumsförderung. Die Karteikarten erklären auch die Auswirkungen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf die berufliche Vorsorge sowie die Aufgaben verschiedener Sozialversicherungszweige. Sie sind besonders nützlich für Versicherungsberater, Juristen und Finanzexperten, die sich mit den komplexen Regelungen der beruflichen Vorsorge auseinandersetzen müssen.
Cartes-fiches
98
Utilisateurs
20
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
06.04.2014 / 17.09.2025

Cartes-fiches

Wie wird das Betreibungsverfahren eingeleitet?

  • Betreibungsbegehren einzureichen durch Gläubiger am Wohnsitz des Schuldners
  • Zahlungsbefehl ausgestellt durch das Betreibungsamt
  • A Schuldner zahlt B Schuldner macht Rechtsvorschlag C Schuldner macht weder noch
  • B Gläubiger muss Rechtsvorschlag beseitigen
  • B oder ordentlicher Prozessweg
  • B/C Gläubiger muss Fortsetzung der Betreibung verlangen

Was sind wohlerworbene Rechte?

Leistungen, welche über eine Dauer von 5 Jahren geleistet wurden.

Was für Informationspflichten hat die Vorsorgeeinrichtung zu erfüllen?

Siehe Art. 30g Bst. e BVG und Art. 11 WEFV

  • Zur Verfügung stehendes Vorsorgekapital
  • Reduktion des Vorsorgeschutzes
  • Zusatzversicherung
  • Steuerpflicht
  • Rückerstattungsanspruch auf die bezahlten Steuern im Fall der Rückzahlung

Wie heissen die zwei Verwendungsformen im Rahmen der Wohneigentumsförrderung der 2. Säule?

Vorbezug von Kapital und Verpfändung

Welches sind die unmittelbaren Rechtsfolgen und Auflagen bei Gewährung eines Vorbezugs?

  • Steuerpflicht
  • Rückzahlungsverpflichtung im Fall der Veräusserung
  • Sicherstellung des Vorsorgezweckes durch Anmerkung einer Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch
  • Kürzung der Vorsorgeleistungen

Was für Leistungen oder Vorsorgeguthaben können im Rahmen der WEF verpfändet werden?

  • Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen
  • Betrag maximal in der Höhe der FZL (Maximale FZL im 50. Altersjahr oder halbe FZL, falls höher)

Darf die Vorsorgeeinrichtung den Vorbezugsbetrag der versicherten Person auszahlen, damit diese dann die entsprechende Überweisung an die kreditgebende Bank vornimmt?

Gemäss Art. 6 WEFV muss die Vorsorgeeinrichtung den Vorbezugsbetrag direkt an die kreditgebende Bank überweisen. Die direkte Auszahlung an die versicherte Person ist ausgeschlossen. Aus diesem Grunde können die auf dem Vorbezug geschuldeten Steuern nicht mit dem Vorbezugsbetrag beglichen werden.

Wie sind die Fristen für den WEF-Vorbezug geregelt?

  • maximale Auszahlungsfrist von 6 Monaten
  • Aufschiebungsmöglichkeiten bei Liquiditätsengpass
  • Prioritätenordnung für den Aufschub der Vorbezüge und Meldung an Aufsichtsbehörde

Was ist die Zusatzversicherung WEF?

  • Handlungsbedarf für VE: eigenes Angebot oder Vermittlung einer Zusatzversicherung
  • Einbusse des Vorsorgeschutzes bei Vorbezug
  • Abschluss einer Versicherung um die Lücken (Alter, Tod und Invalidität) zu schliessen

Welche zulässigen Verwendungszwecke hält die Verordnung WEF fest?

  • Erwerb und Erstellung von Wohneigentum
  • Beteiligung am Wohneigentum
  • Rückzahlung von Hypothekardarlehen

An was ist zu denken, wenn die versicherte Person einen Vorbezug für ihr Wohneigentum im Ausland beziehen will (Grenzgänger) und die schweizerische Vorsorgeeinrichtung beauftragt wird, den Vorbezugsbetrag zugunsten eines schweizerischen Bauunternehmers zu überweisen?

Der Vorbezug wird an einen Empfänger (versicherte Person als Wohneigentümer) im Ausland ausbezahlt. In dieser Situation hat die Vorsorgeeinrichtung den Vorbezugsbetrag um die Quellensteuern (Bund und Kantone), die auf Kapitalzahlungen ins Ausland geschuldet werden, zu kürzen (siehe dazu auch das entsprechende Merkblatt der Eidg. Steuerverwaltung betreffend Vorbezüge WEF).

Welche Leistungsansprüche kann ein Unfall mit Invaliditätsfolge im Rahmen der schweizerischen Sozialversicherungszweige auslösen?

  • Sachleistungen & Eingliederungsmassnahmen
  • individuelle Leistungen (Geldleistungen)
  • Taggelder und Renten

Nennen Sie die wichtigsten Rechtsgrundsätze der Sozialversicherung und umschreiben Sie kurz deren Inhalt

  • Rechtsgleichheit: Gleiche Sachverhalte sind gleich und ungleiche Sachverhalte verschieden zu behandeln.
  • Gesetzmässigkeit: Es darf kein Rechtssatz erlassen werden, der einem ranghöheren Rechtssatz widerspricht.
  • Treu und Glauben: Pflicht der Sozialversicherungsorgane sich gegenüber allen Beteiligten korrekt und fair zu verhalten.
  • Verhältnismässigkeit: Der Eingriff in die Freiheit des Einzelnen darf nicht schwerer sein, als es der Zweck der Massnahme erfordert.
  • Nichtrückwirkung neuer Erlasse: Neue Erlasse müssen auf einen bestimmten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Allenfalls gilt eine Übergangsbestimmung.

Wie wirken sich die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf die berufliche Vorsorge aus?

  • Erwerbsortprinzip, damit doppelte Versicherung ausgeschlossen ist
  • keine Barauszahlung mehr beim endgültigen Verlassen der Schweiz, wenn die versicherte Person für die Risiken Alter, Tod und Invalidität obligatorisch versichert ist.

Fassen Sie kurz die Aufgaben von fünf einzelnen Sozialversicherungszweigen zusammen.

  • AHV: Das Existenzminium im Alter absichern.
  • BVG: Die bisherigen Lebensbedürfnisse im Alter erhalten.
  • IV: Invalidität absichern
  • KV: Krankenversicherung, hohe Kosten sind abgedeckt
  • UV: Versichert die Person gegen Unfälle

Welche Punkte müssen bei einer Teilliquidation geregelt werden?

  • Sachverhalt und Voraussetzungen
  • Stichtag
  • Kollektive Austritte und Übertragungsart
  • Ermittlung des freien Stiftungskapitals und der Rückstellungen und der Schwankungsreserven
  • Anrechnung eines Fehlbetrags
  • Verteilungsschlüssel
  • Informationsprodzedere

Was ist bei der Behandlung von Aktionärsdirektoren im BVG besonders zu beachten?

Zu beachten ist hier der Vorbehalt der verdeckten Gewinnausschüttung. Der Aktionärsdirektor darf nicht anders behandelt werden als die übrigen Destinatäre. Wenn der Einzelanschluss auch für weitere offen stehen würde ist er regulär.

Wann haben die Vorsorgeeinrichtungen eine besondere Informationspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde einzuhalten?

Alle Fälle, welche auf die Stellung der Destinatäre wesentlichen Einfluss haben.

  • 3 Monate ausstehende reglementarische Beiträge
  • Bevor ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber getätigt werden, welche nicht freie Mittel betreffen (Art. 58a BVV2).
  • Unterdeckung (Art. 44 Abs. 2 BVV2)

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