Rechtsgrundlagen BVG
Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Aufbau der Vorsorgeeinrichtungen, Rechte der Versicherten und Destinatären, Spezialgebiete und Rechtsfragen, Kontrolle und Aufsicht, Rechtspflege, Steuern, WEF, Netzwerk der Sozialversicherungen / Koordination
Rechtsgrundlagen, Rechtlicher Aufbau der Vorsorgeeinrichtungen, Rechte der Versicherten und Destinatären, Spezialgebiete und Rechtsfragen, Kontrolle und Aufsicht, Rechtspflege, Steuern, WEF, Netzwerk der Sozialversicherungen / Koordination
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Was verstehen Sie unter „Arbeitgeberbeitragsreserven im weiteren Sinn“?
Diese Beitragsreserven stammen aus freien Mitteln der vorobligatorischen Zeit und wurden per Ende 1984 unter diesem Titel ausgeschieden. Über die Verwendung entscheidet der Stiftungsrat.
Was verstehen Sie unter „Arbeitgeberbeitragsreserven im engeren Sinn“?
Diese stammen aus freiwilligen Zuwendungen des Arbeitgebers. Grund: Steueroptimierung. Ist beschränkt auf 5x der Arbeitgeberbeitrag.
Was hat das paritätische Organ einer VE bezüglich einer Vermögensanlage festzulegen?
Ziele und Grundsätze, Durchführung und Überwachung (Art. 49a BVV2)
Auf welche Weise können Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber sichergestellt werden?
- Garantie des Bundes, eines Kantons, einer Gemeinde oder einer Bank.
- Grundpfand bis zu zwei Dritteln des Verkehrswertes,
- Grundpfand auf Liegenschaften des Arbeitgebers: nur falls weniger als zu 50% Eigennutzung.
Aus welchen Teilen hat die Jahresrechnung einer VE zu bestehen und was muss aus ihr ersichtlich sein?
Die Jahresrechnung besteht aus Bilanz, Betriebsrechnung und einem Anhang. (Art. 47 Abs.1 BVV2)
Die tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung muss daraus deutlich hervorgehen (Art. 17 Abs.2 BVV 2)
Von welchen Anlageeinschränkungen darf auch unter Anrufung von Art. 59 BVV 2 nicht abgewichen werden?
Beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten müssen sämtliche denkbaren Verpflichtungen gedeckt sein, der Einsatz darf auf das Gesamtvermögen keine Hebelwirkung ausüben und der Bonität und der Handelbarkeit ist Rechnung zu tragen (Art.50 BVV 2, im Zusammenhang mit Art. 56a BVV 2).
Beim Arbeitgeber dürfen ungesichert nur Vermögensteile angelegt sein, die zum freien Vermögen der Vorsorgeeinrichtung gehören. Die Anlagen sind durch den Arbeitgeber marktgerecht zu verzinsen. (Art. 50 BVV 2 im Zusammenhang mit Art. 57 BVV 2). Die Sicherstellung kann ebenfalls nicht abgeändert werden.
Welches sind die verschiedenen Ausprägungen einer Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität?
- kongruente Rückversicherung: alle reglementarischen Risikoleistungen sind 1:1 rückversichert
- Excess of Loss: nur Leistungen, die im Einzelfall einen festgelegten Wert übersteigen, sind rückversichert
- Stop Loss: Nur die Leistungen, die innerhalb einer Rechnungsperiode gesamthaft einen festgelegten Selbstbehalt übersteigen, sind rückversichert (Vermögensschadenversicherung)
Bei der Übertragung einer Freizügigkeitsleistung auf eine andere Vorsorgeeinrichtung hat die bisherige VE dieser verschiedene zusätzliche Angaben zu übermitteln. Welche?
- Höhe der Austrittsleistung im Zeitpunkt des 50. Geburtstages bei Versicherten, welche nach dem 1. Januar 1995 das 50. Altersjahr erreicht haben.
- Höhe der Austrittsleistung im Zeitpunkt der Verheiratung bei Personen, die nach dem 1. Januar 1995 geheiratet/registriert haben.
- Höhe der ersten, nach dem 1.Januar 1995 mitgeteilten oder fällig gewordenen Freizügigkeitsleistung und den Zeitpunkt der Mitteilung bzw. der Fälligkeit (Art. 2 Abs. 1 FZV).
- Wohneigentumsfinanzierung
- Möglichkeiten zur Erhaltung des Vorsorgeschutzes
- Informationen zum Einkauf und Kapitalbezugsbeschränkung (BSV-Mitteilung 91)
Welcher Grundsatz gilt für die Höhe der Eintrittsleistung in eine Vorsorgeeinrichtung?
Diese darf nicht höher sein als die Austrittsleistung, die für einen gleichaltrigen Versicherten mit den gleichen Versicherungsleistungen gültig wäre. (Drehtürenprinzip)
Wie werden beim Austritt aus einer Leistungsprimatkasse die erworbenen Leistungen ermittelt?
Die für das Schlussalter versicherten Leistungen werden mit der anrechenbaren Versicherungsdauer multipliziert (effektive und eingekaufte Beitragsjahre) und anschliessend durch die mögliche Versicherungsdauer dividiert (Beitragsjahre vom Eintritt bis zum Schlussalter plus eingekaufte Beitragsjahre) (Art 16 Abs. 2 FZG).
Unter welchen Voraussetzungen können bei der Ermittlung des Mindestbetrages einer Austrittsleistung die Beiträge für die Risiken Tod und Invalidität von den persönlichen Beiträgen des Versicherten abgezogen werden?
Das Reglement muss die Höhe der Beiträge für Risiko und Kosten festgelegt haben.
Bedarf in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Die übrigen persönlichen Beiträge müssen für die Ermittlung des Mindestbetrages aufgezinst werden. (Art. 17 Abs. 2 und 4 FZG)
Was ist beim Übertritt in eine andere VE von dieser bezüglich Gesundheitsvorbehalte zu beachten?
Im obligatorischen Leistungsbereich dürfen keinerlei Gesundheitsvorbehalte angebracht werden.
Der mit der eingebrachten Austrittsleistung finanzierte Teil der Vorsorgeleistungen im überobligatorischen Bereich darf nicht mit einem Gesundheitsvorbehalt belegt werden, der nicht schon bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung bestanden hat.
Die bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung bereits abgelaufene Dauer eines bestehenden Vorbehalts, der gemäss Art. 331 lit. c OR nach spätestens 5 Jahren wegzufallen hat, muss angerechnet werden (Art. 14 FZG).
Wie wird ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung bei der Aufteilung der Austrittsleistung im Falle einer Ehescheidung behandelt?
Wie ein Freizügigkeitsguthaben, d.h. der Vorbezugsbetrag muss zur zu teilenden Ausstrittsleistung addiert werden. Im Unterschied zur Austrittsleistung wirft der Vorbezug keine Zinsen ab und behält seinen Nominalwert bis zur Scheidung. (Art. 30c Absatz 6 BVG)
Welche Freizügigkeitsansprüche müssen der Zentralstelle 2. Säule gemeldet werden?
Wenn die Einrichtung, welche Freizügigkeitsguthaben verwaltet, mit den Anspruchsberechtigten nicht mehr periodisch in Kontakt treten kann.
Wenn Ansprüche auf Freizügigkeitsguthaben von Personen im AHV-Rentenalter vorhanden sind und diese noch nicht geltend gemacht wurden (Art. 24a und 24b FZG).
Welches sind die Aufgaben des Sicherheitsfonds?
- Leistung von Zuschüssen bei ungünstiger Altersstruktur einer Vorsorgeeinrichtung
- Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen
- Sicherstellung der Leistungen im Falle von vergessenen Guthaben liquidierter Vorsorgeeinrichtungen
- Sicherstellung der überobligatorischen reglementarischen Leistungen bis zu einem masstgebenden Lohn in der 1,5-fachen Höhe des oberen Grenzbetrages
- Übernahme der Funktionen der Zentralstelle 2. Säule
- Verbindungsstelle zu EU/EFTA
- Entschädigung von Auffangeinrichtung und AHV für Aufgaben im Rahmen des BVG
Welches sind die Aufgaben der Auffangeinrichtung?
- Zwangsanschluss von säumigen Arbeitgebern
- Kontrolle Arbeitgeber betreffend Anschluss oder Errichtung VE
- Anschluss von Arbeitgebern auf deren Begehren
- Zahlung von Leistungen welche vor einem Anschluss fällig werden
- Aufnahme von freiwilligen Versicherten
- Versicherung der Arbeitslosen
- Führung von Freizügigkeitsguthaben
Was sind Mutationsgewinne?
Seit Einführung FZG (1995) muss die volle Freizügigkeit mitgegeben werden. Früher entstanden durch die zurückbehaltenen Gelder Mutationsgewinne.
Nennen Sie die Finanzierungsquellen einer VE.
Arbeitgeberbeiträge, Arbeitgeberbeitragesreserven, Arbeitnehmerbeiträge, Vermögenserträge, Koordinationsgewinne, technische Gewinne, Überschussbeteiligungen der LV, Mutationsgewinne, Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur, Einlagen des Arbeitgebers etc
Über welche Punkte müssen die VE die versicherten Personen informieren können?
- Kapitalertrag
- versicherungstechnischen Risikoverlauf
- Verwaltungskosten
- Deckungskapitalberechnung
- Reservebildung
- Deckungsgrad.
Welche Vorsorgeeinrichtungen sind nicht dem Sicherheitsfonds angeschlossen?
Nur solche, welche nicht dem Freizügigkeitsgesetz unterstehen, d.h. keine reglementarischen Leistungen im Falle von Invalidität, Tod oder Alter erbringen (z.B. Wohlfahrtsfonds oder Finanzierungsstiftungen).
Wie werden die Beiträge ermittelt, welche die Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds zu zahlen haben?
0,08 % der koordinierten Löhne aller Versicherter, welche Beiträge für Altersleistungen entrichten
0,005 % der Summe aller Austrittsleistungen per 31. Dezember plus der 10fachen Summe aller ausgerichteten Renten gemäss Betriebsrechnung (Stand Beiträge für das Jahr 2014)
Welche Personen sind unter welchen Voraussetzungen für den Schaden verantwortlich, den sie einer Vorsorgeeinrichtung zugefügt haben?
Alle mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle betrauten Personen sind für den Schaden verantwortlich, den sie dieser absichtlich oder fahrlässig zugefügt haben. Art 52 BVG
Somit: Mitglieder des Stiftungsrates, der Geschäftsführer, die Kontrollstelle, ev. der Experte für berufliche Vorsorge, ev. die Vorsorgeeinrichtung, ev. die Aufsichtsbehörde;
Nennen Sie das wesentliche Merkmal der Aufsicht und drei Beispiele von hauptsächlichen Massnahmen!
Die Aufsicht gemäss BVG ist, wie die traditionelle Stiftungsaufsicht grundsätzlich repressiv. Sie zielt auf die allenfalls nötige Korrektur von rechtswidrigen Entscheiden, Handlungen oder Unterlassungen der primär eigenverantwortlich tätigen Organe der VE.
Massnahmen:
- Mahnung,
- Ordnungsstrafen
- Auflagen
- Aufheben von Entscheiden der Organe
- Suspendierung
- Absetzung von Organen.
Beschreiben Sie Art und Bedeutung der aufsichtsbehördlichen Reglementsprüfung! Nennen Sie die drei wesentlichen Kriterien der aufsichtsbehördlichen Rechtmässigkeitsprüfung!
Reglementsprüfung ist ausschliesslich Rechtskontrolle, keine Ermessenskontrolle.
- Verstoss gegen klare Gesetzesbestimmungen
- Verstoss gegen höchstrichterliche Praxis
- Verstoss gegen anerkannte allgemeine Grundsätze
Welches sind die Aufgaben der Aufsichtsbehörde?
Art. 62 Abs. 1 BVG
- prüft die reglementarischen Bestimmungen
- fordert jährliche Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit der VE
- nimmt Einsicht in die Berichte der Revisionsstelle und des Experten
- trifft Massnahmen zur Behebung von Mängeln
- beurteilt Streitigkeiten betreffend das Recht auf Information
Welches sind die Aufgaben der Revisionsstelle?
prüft
- Rechtmässigkeit der Jahresrechnung
- Rechtmässigkeit der Alterskonti (Renten)
- Rechtmässigkeit der Geschäftsführung
- Rechtmässigkeit der Vermögensanlage
- Einhaltung der Vorschriften zur Loyalität in der Vermögensverwaltung
Welche Möglichkeiten hat eine versicherte Person sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden? Wann besteht ein Erledigungsanspruch?
Arten von Eingaben bei der Aufsichtsbehörde
- Anzeige (Rechtsbehelf) - kein Erledigungsanspruch
- Gesuch um Überprüfung - Erledigungsanspruch
- Beschwerde - Erledigungsanspruch
Für welche Vorsorgeeinrichtungen gelten die BVG-Rechtspflegebestimmungen? Für welche nicht?
Die Rechtspflegebestimmungen gemäss BVG haben Geltung für die registrierten Einrichtungen in der Rechtsform der Stiftung und der Genossenschaft sowie für diejenigen des öffentlichen Rechts und zwar auch für die weitergehende Vorsorge dieser registrierten Einrichtungen, im weiteren gelten die BVG-Rechtspflegebestimmungen auch für die nicht registrierten Personalvorsorgestiftungen, für die übrigen nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen nur für Streitigkeiten aus dem FZG.
Nennen Sie den Rechtsmittelweg für Verfügungen der Aufsichtsbehörden und bezeichnen Sie die entsprechenden Rechtsmittel.
Verfügungen der Aufsichtsbehörden können mittels Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (in St. Gallen) und deren Entscheide mittels Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht (zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern) weitergezogen werden.
Wer ist zur Beschwerde gegen Verfügungen berechtigt?
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die angefochtene Verfügung berührt ist und zudem ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung bzw. Änderung hat.
An welche Instanz und für welche Bereiche (Parteien und Gegenstand) steht der Klageweg zur Verfügung
Klage beim Versicherungsgericht (erstinstanzl. kant. Versicherungsgericht, zweitinstanzl. Bundesgericht, zweite sozialrechtliche Abteilung) kann eingereicht werden bei einer vorsorgerechtlichen Streitigkeit zwischen Anspruchsberechtigten, Vorsorgeeinrichtung und Arbeitgeber (und zwar kann diese einen Rechtsanspruch aus dem privaten wie auch dem öffentlichen Recht beschlagen).
Zählen Sie die möglichen Gerichtsstände für die Einreichung einer Klage auf.
Gerichtsstand für eine Klage nach Art. 73 BVG ist wahlweise der schweizerische Sitz oder Wohnsitz des Beklagten oder der Ort des Betriebes, bei dem der Versicherte angestellt wurde.
Welche Verjährungsfristen sind für BVG-Forderungen zu beachten?
BVG-Forderungen auf periodische Beiträge und Leistungen verjähren nach fünf, andere Forderungen nach zehn Jahren.
Nennen Sie mindestens zwei Fälle, in denen auf dem Beschwerde- und nicht auf dem Klageweg über die Begehren von Begünstigten entschieden wird.
- Ausrichtung oder Verweigerung von Leistungen aus freien Mitteln bei besonderen Notlagen
- Verwendung freier Mittel bei der Liquidation von Vorsorgeeinrichtungen
- Ausrichtung oder Verweigerung freier Mittel bei ausserordentlichen Personalfluktuationen (Teilliquidation).
Führen Sie zur Abgrenzung der beiden Rechtswege die Unterschiede bezüglich Stellung der Streitparteien und der Art der Normenkontrolle an.
Beim Beschwerdeweg stehen sich eine unter- und eine übergeordnete Stelle gegenüber und beim Klageweg sind es gleichgestellte Parteien, beim Beschwerdeweg wiederum geht es um eine generell-abstrakte Normenkontrolle, beim Klageweg hingegen um eine individuell-konkrete.
Für die Anfechtung von Verfügungen welcher Stellen gilt der Rechtsmittelweg für Verfügungen insbesondere auch?
Für Verfügungen des Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung, soweit letztere den Anschluss eines Arbeitgebers betreffen.
Welches ist das Grundprinzip der Besteuerung der beruflichen Vorsorge?
Die Beiträge an die berufliche Vorsorge können in vollem Umfang vom Einkommen in Abzug gebracht werden, dafür werden als Gegenstück die Leistungen in vollem Umfang besteuert. Vorbehalten bleiben die übergangsrechtlichen Bestimmungen, welche heute nur noch Wirkung für Renten entfalten, welche vor dem 1.1.2002 zu laufen begannen.
Welche Voraussetzungen benötigt eine Vorsorgeeinrichtung für ihre Steuerbefreiung?
Rechtsform: Stiftung, Genossenschaft oder Einrichtung des öffentlichen Rechts
- ausschliessliche und unwiderrufliche Zweckbindung der Mittel (Hauptzweck: wirtschaftliche Sicherung der Arbeitnehmer für die Risiken Alter, Tod und Invalidität)
- kollektive, planmässige Vorsorge (Reglement)
- Angemessenheit
- Gleichbehandlung
- Versicherungsprinzip
Wie werden Arbeitgeberbeiträge steuerlich behandelt?
Die Arbeitgeberbeiträge an eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung gelten gemäss Art. 81 Abs. 1 BVG als Geschäftsaufwand und sind als solcher steuerlich voll abziehbar. Als Ausnahme von diesem Grundsatz wird die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen in die sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve auf den 5-fachen Jahresbeitrag des Arbeitgebers begrenzt.
Wann muss eine Teilliquidation durchgeführt werden?
- Eine erhebliche Minderung der Belegschaft erfolgt
- Eine Unternehmung restrukturiert wird
- Der Anschlussvertrag aufgelöst wird