Recht I - Betreibungs- und Konkursverfahren
Betreibungs- und Konkursverfahren
Betreibungs- und Konkursverfahren
Kartei Details
Karten | 12 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.03.2014 / 02.01.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Im SchKG. Mit der Zwangsvollstreckung von Geldschulden gegen zahlungsunfähige oder -unwillige Schuldner.
1. Betreibung auf Pfändung - 2. Betreibung auf Konkurs - 3. Betreibung auf Pfandverwertung
Unternehmen sind verpflichtet wenn überschuldet. - Privatpersonen können auf Konkurserklärung abgeben. (Insolvenzerklärung / Privatkonkurs)
Sie kommt zum Zug, wenn der Schuldner eine Privatperson ist. (SchKG 42) = nicht im Handelsregister eingetragen
Nur so viele Vermögensgegenstände wie für die Tilgung der betriebenen Schuld nötig. Man nennt das Verfahren Einzelexekution. (SchKG 97 II)
Kommt für Unternehmen und Unternehmer (Kaufleute) die im HR sind zur Anwendung (SchKG 39)
Gesamt- oder Generalexekution, da das gesamte Vermögen des Schuldners als Konkursmasse beschlagnahmt wird um mit dem Erlös sämtliche Gläubiger zu befriedigen. (SchKG 197)
Auch im HR eingetragene werden bei Steuerun und Bussen etc. auf Pfändung betrieben.